
In 111 der insgesamt 424 Jobcentern übertraf 2014 die Zahl der Sanktionen die der erfolgreichen Vermittlungen in einen Job oder eine sogenannte Maßnahme. Zu diesem Ergebnis kommt Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Berufshilfe in einer jetzt veröffentlichten Auswertung der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das Institut schreibt: „1.001.103 im Jahr 2014 neu festgestellte Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 441.686 erwerbsfähige Leistungsberechtigte! Durchschnittlich 2,27 neu festgestellte Sanktionen gegen jeden der 441.686 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer neu festgestellten Sanktion: in Berlin durchschnittlich 2,55 (Rang 1 im Ländervergleich), im Jobcenter Passau Stadt durchschnittlich 4,08 (Rang 1 im Jobcentervergleich), in den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) durchschnittlich 2,37. (Anmerkung aus aktuellem Anlass: Dillingen an der Donau mit durchschnittlich 3,10 auf Rang 13 im Jobcentervergleich. vgl. BSG-Entscheidung B 14 AS 19/14 R vom 29. April 2015)
Nachrichtlich: In 111 Jobcentern übertraf die Zahl der neu festgestellten Sanktionen, die der „Integrationen“, in 108 von 303 Jobcentern gE und in 8 von 94 Jobcentern zkT mit vollständigen Daten. (Anm.: Insgesamt gibt es zur Zeit 105 „zugelassene kommunale Träger“) In Berlin wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 137,7 Sanktionen pro 100 „Integrationen“ neu festgestellt (Rang 1 im Ländervergleich), in den Jobcentern Passau Stadt und Passau (Landkreis) 241,0 bzw. 222,8 (Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich)! Und: Würde die „Sanktionsquote“ analog zur „Integrationsquote“ (K2) im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II berechnet, würde die durchschnittliche „Sanktionsquote“ 22,8 Prozent betragen – 32,5 in Berlin (Rang 1 im Ländervergleich) und 72,2 bzw. 72,0 in den beiden Passauer Jobcentern (Stadt und Landkreis: Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich) und 6,8 Prozent in den Jobcentern Odenwaldkreis und Oder-Spree (Rang 393 und 394 im Jobcentervergleich).
Die gesamten BIAJ-Materialien „Der etwas andere Blick auf die Ergebnisse der Sanktionsstatistik im Jahr 2014“ vom 12. Mai 2015 finden Sie hier: Download (PDF*)“ (Siehe auch Junge Welt von heute)
Aber es sollen 43.000 (von über eine Million) Langzeiterwerbslose von einer neuen (?) Idee aus dem Arbeitsministerium von A. Nahles (SPD) profitieren: „Doch die Ministerin hat einen Plan: Jetzt will sie Unternehmen Gutes tun. Noch höhere Zuschüsse zu den Lohnkosten sollen sie erhalten, wenn sie Menschen einstellen, die länger als ein Jahr Hartz IV beziehen. 750 Millionen Euro soll das für 43.000 Betroffene ausgelegte sozialdemokratische »Sonderprogramm« kosten. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf eine Anfrage der Grünen hervor.“ (Junge Welt von heute)
Weiter heißt es dort: „In Ermangelung zusätzlicher Mittel will Nahles für ihren Plan den Fördertopf der Jobcenter für »langfristige Maßnahmen« anzapfen. Aus diesem werden etwa mehrjährige Berufsausbildungen für junge Erwachsene finanziert. Im Klartext heißt das: Eine dreiviertel Milliarde soll den Jobcentern entzogen und Unternehmen für billige Arbeitskräfte geschenkt werden. Jugendlichen ohne Lehrstelle droht damit noch häufiger als bisher die Abschiebung aufs Abstellgleis. Verschiedene Gruppen von Erwerbslosen würden also einmal mehr gegeneinander ausgespielt, kritisierte die Abgeordnete der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, zu Recht.“
Siehe auch: Zeit Online
