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5. Jun 2012

Reform des Wahlrechts ab heute vor dem BVerfG

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Ab dem heutigen Dienstag verhandelt des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die letztjährige Neufassung des bundesdeutschen Wahlrechts, das von SPD und Bündnis90/Grünen nach wie vor für verfassungswidrig gehalten wird. Konkret geht es um das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011, das damals von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Aufhebung des negativen Stimmgewichts beschlossen worden war.
Das Internetangebot der Tagesschau hat hier einige Hintergründe, in der gestrigen Süddeutschen kommentierte Heribert Prantl. Hier bietet die Süddeutsche Zeitung eine interaktive Grafik mit den Reformvorschlägen der einzelnen Parteien. Zugleich kann hier nachvollzogen werden, wie das Bundestagswahlergebnis von 2009 unter anderen Wahlsystemen (Mehrheitswahlsystem, Zehn-Prozent-Hürde, etc.) ausgesehen hätte. Auch die FAZ hat einige Artikel zum Thema, die WELT ebenfalls. Und hier findet sich die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema.

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