Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Cybergrooming. Das dafür konzipierte Choose Your Own Adventure Szenario/Material ist für Schüler und Schülerinnen der siebten/achten Klasse in der Sekundarschulstufe I gedacht. Es basiert auf den Fachlehrplan für „Moderne Medienwelten“ im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Was ist Cybergrooming?
Unter Cybergrooming versteht man laut dem Bundeskriminalamt „die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet“. Als Kinder gelten Personen unter 14 Jahren. Oftmals geht es dabei um sexuellen Kontakt und in vielen Fällen werden freizügige Bilder von den Opfern verlangt, die später oft als Druckmittel eingesetzt werden. Täter geben sich als Gleichaltrige oder Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen und Interessen aus. Auf diese Weise schaffen sie ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis, um ihre Opfer zu manipulieren und kontrollieren. Dies kann darin gipfeln, ihre Opfer davon zu überzeugen, sich mit ihnen persönlich zu treffen, sodass sie diese missbrauchen können.
Kinder und Jugendliche laufen in sozialen Medien Gefahr, Opfer von Cybergrooming zu werden. Eine Studie, welche im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW im Jahre 2025 durchgeführt wurde, zeigte, dass 24% der Befragten mindestens einmal von Cybergrooming betroffen waren. 48% der Befragten hatten den Begriff „Cybergrooming“ zum Zeitpunkt der Studie weder gehört noch gelesen (Landesanstalt für Medien NRW, Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming. Zentrale Ergebnisse der 5. Befragungswelle 2025).
In Deutschland gilt Cybergrooming als sexueller Missbrauch (§ 176 StGB) und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf bzw. bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. In manchen Fällen (wie mehrfachen Opfern, sexuellem Missbrauch, Treffen) kann noch mehr Zeit dazu kommen. Die Absicht allein, Kinder zu sexuellen Handlungen zu nötigen, genügt bereits, um den Strafbestandteil zu erfüllen. Ist das Opfer bereits älter als 14 Jahre, greifen andere Gesetze, jedoch kann es dennoch strafbar sein. In diesem Artikel soll es jedoch um Kinder bzw. Jugendliche unter 14 Jahren gehen.
Wichtig: Geschlecht spielt keinerlei Rolle. Opfer und Täter können jegliches Geschlecht sein.
Welche Anzeichen gibt es für Cybergrooming innerhalb des Chats?
1. Das Profil des Chatpartners/der Chatpartnerin enthält kaum Informationen und komische oder keine Bilder.
Die Täter versuchen, möglichst wenig Informationen von sich preis zu geben.
2. Der/Die Chatpartner/in will unbedingt privat schreiben.
Viele soziale Netzwerke und Plattformen haben Sicherheitsvorkehrungen, um Cybergrooming zu erkennen. Verdächtige Nutzer und Nutzerinnen werden ausgeschlossen. In Messengerdiensten wie z.B. WhatsApp sind Nachrichten dagegen in der Regel verschlüsselt und es gibt keine derartigen Sicherheitsmaßnahmen.
3. Die Gespräche beginnen harmlos und es werden viele Komplimente gemacht, aber entwickeln sich langsam zu sexueller Belästigung und Missbrauch.
Der Kontakt wird oft über einen längeren Zeitraum hergestellt und eskaliert allmählich.
4. Der/Die Chatpartner/in drängt darauf, den Kontakt geheim zu halten.
Kinder und Jugendliche erkennen die Gefahr meist nicht, Eltern und andere Erwachsene dagegen schon. Die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein der Kinder und Jugendlichen wird ausgenutzt.
5. Der/Die Chatpartner/in setzt die Kinder unter Druck und fordert intime Bilder/Videos. Ein „Nein“ wird nicht akzeptiert.
Weigern sich die Opfer derartige Aufnahmen zu teilen, bauen die Täter psychischen Druck auf. Die Täter drohen mit dem Ende der „Freundschaft“ oder erpressen sie mit Geheimnissen und Informationen, die die Opfer ihnen bereits gegeben haben.
6. Der/Die Chatpartner/in bietet dem Kind Geld und/oder Geschenke an.
Die Täter erwecken somit den Eindruck, sie wären Freunde. Gleichzeitig können sie ihrem Opfer so ein schlechtes Gewissen machen z.B.: „Warum willst du mir kein Bild schicken, ich habe dir doch die Skins (Anpassungen für spielbare Charaktere in Videospielen) gekauft!“
7. Der/Die Chatpartner/in versendet Nachrichten mit sexuellen Inhalten.
Die Täter manipulieren ihre Opfer und lassen sie glauben, derartige Nachrichten seien normal. Es soll die Opfer dazu „ermuntern“ ebenfalls derartige Bilder und Nachrichten zu versenden.
8. Der/Die Chatpartner/in verlangt nach persönlichen Daten und Treffen, die offline stattfinden.
Die Täter drängen auf ein persönliches Treffen, um die Kinder zu missbrauchen und versuchen, möglichst viel über sie zu erfahren.
9. Der/Die Chatpartner/in fragt viel nach dem Kind, aber gibt nur wenig von sich selbst preis. Häufig hat er/sie auffällig viele Gemeinsamkeiten mit dem Kind wie Alter, Wohnort und Hobbies.
Der Täter gibt wenig von sich selbst Preis und täuscht Gemeinsamkeiten und Interessen vor, um sich weiter Vertrauen zu erschleichen.
10. Der/Die Chatpartner/in verwendet immer wieder Ausreden, um sich nicht zu zeigen.
Beispielsweise möchte der Täter/die Täterin einen Videochat, aber behauptet, die eigene Kamera wäre kaputt.
11. Der/Die Chatpartner/in behauptet, Fotograf oder Model-Agent zu sein.
So wird weiteres Vertrauen aufgebaut und versucht, an weitere Bilder zu kommen. Die Opfer werden zu Treffen überredet, indem sie zu angeblichen Fotoshootings oder dergleichen eingeladen werden.
Welche äußeren Anzeichen gibt es für Cybergrooming?
1. Das Kind wirkt zunehmend traurig und in sich gekehrt. Auch können sich Verhaltensänderungen und Stimmungsschwankungen einstellen. Außerdem kann es müde wirken und wenig schlafen.
Eine Veränderung des Verhaltens ist ein deutliches Warnsignal. Oft schreiben sie mit dem/der Chatpartner/in bis spät in die Nacht.
2. Das Kind schreibt viel mit anderen, aber schließt den Chat sobald jemand dazukommt.
Das Kind versucht, den Chat geheim zu halten. Auf Nachfragen reagiert es nervös/defensiv.
3. Es häufen sich körperliche Beschwerden wie Bauch- und Kopfschmerzen.
Der emotionale und psychische Druck beeinflusst auch den Körper.
Wie kann man als Lehrkraft zur Prävention beitragen?
Die Kinder und Jugendlichen müssen dafür sensibilisiert werden, dass es Menschen gibt, die sich als jemand anderes ausgeben und schlechte Absichten haben. Das Thema Cybergrooming sollte besprochen werden und Warnzeichen deutlich gemacht werden. Natürlich kann und sollte man auch mit den Eltern zusammenarbeiten, da sich viele Eltern selbst nicht über die Gefahr bewusst sind.
Links zu weiteren Seiten mit Informationen sowie die Hanreichung, der Walkthrough für die möglichen Enden des Spiels und die Quellen dieses Artikels befinden sich am Ende des Artikels.
Unterrichtsplanung
Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit den folgenden Kompetenzschwerpunkten im Kurslehrplan für „Moderne Medienwelten“ in der Sekundarschule (Stand 01.08.2015) in Sachsen-Anhalt:
Kompetenzschwerpunkt P 2: Im Internet sicher kommunizieren
Sich mit Hilfe von Medien austauschen:
– Chatregeln kennen und beachten
Leben in der Medienwelt:
– Sicherheitsvorkehrungen beim Chat beachten
– Gefahren beim Treffen mit Chatbekanntschaften erkennen und diskutieren
Grundlegende Wissensbestände:
– Kommunikationsregeln für das Verhalten im Internet
– Cybergrooming
– Datenschutz und Datensicherheit
– Persönlichkeitsrechte
– Institutionen, Ansprechpartner und -partnerinnen
Die vorgeschlagene Gesamtdauer der Lernsequenz beträgt mindestens 2-3 Stunden von jeweils 45 Minuten:
– Stunde 1: Regeln im Netz, Datenschutz, Netiquette
– Stunde 2: CYOA (Choose Your Own Adventure) Szenario Cybergrooming
– Stunde 3: Prävention & Hilfe
Lernziele:
– Die SuS kennen und beachten Chatregeln.
– Die SuS können Gefahren beim Treffen mit Chatbekanntschaften erkennen und diskutieren.
– Die SuS kennen und beachten Sicherheitsvorkehrungen beim Chat.
– Die SuS erkennen und beachten die Missbrauchsmöglichkeiten persönlicher Daten in sozialen Netzwerken.
– Die SuS kennen die Anzeichen von Cybergrooming und können sich davor schützen.
– Die SuS kennen Anlaufstellen für Hilfe bei Cybergrooming.
Technische Voraussetungen:
Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkraft benötigen ein mobiles Endgerät mit Internetzugang, vorzugsweise einen Laptop, ein Tablet oder einen Computer. Gibt es diese nicht im Klassenzimmer, findet der Unterricht im Computerraum statt. Das Szenario selbst muss nicht installiert werden, da es sich um eine HTML Datei handelt und direkt im Browser läuft. Das Spiel wird auf itch.io gehostet, der Link befindet sich unten.
Das Choose Your Own Adventure (CYOA) – Szenario (Mein Online Freund):
Das nun folgende Szenario ist, wie bereits in der Lernsequenz gezeigt, für die zweite Stunde in der Unterrichtsreihe gedacht und wurde mit Twine erstellt.
Ein möglicher Einstieg könnte ein kurzes Video mit einem „Beispielchat“ sein. Daraufhin wird nach Gedanken und Gefühlen der SuS gefragt und der Begriff „Cybergrooming“ geklärt. Es kann auch die oben genannte NRW Studie mit einbezogen werden.
Danach beginnt die Bearbeitung des CYOA Szenarios (Lernen basierend auf Erfahrung).
Die mögliche Aufgabenstellung: Durchlauft mehrmals das Chat Szenario und versucht, den Charakter aus der unangenehmen Situation herauszubringen. Notiert, an welchen Stellen ihr ein besonderes schlechtes Gefühl bekommen habt. Welche anderen Gefühle sind aufgekommen?
Link zum Spiel auf Itchio: https://vayax.itch.io/choose-your-adventure-szenario-cybergrooming-schulmaterial
Auswertung und Reflexion:
Das Auswertungsgespräch erfolgt im Plenum. Mögliche Fragen sind:
– Was ist euch am Verhalten eures Chatpartners aufgefallen?
– Wie habt ihr euch dabei gefühlt?
– Was hätte man anders machen können?
– Was sind Merkmale von Cybergrooming?
Wichtig ist, die SuS nicht allein mit ihren Eindrücken zu lassen und auf kritische Momente einzugehen. Sprecht darüber, warum dieser bestimmte Moment unangenehm war oder warum die Aussage des Chatpartners problematisch war.
Außerdem:
Als Exkurs könnte sich Grooming durch Streamer/YouTuber/Content Creator eignen. Derartige Fälle haben sich in den letzten Jahren immer mehr gehäuft und demonstriert, dass öffentliche Persönlichkeit genauso Täter sein können. Zwischen Zuschauern und Content Creator entstehen oft parasoziale Beziehungen, weswegen es umso „einfacher“ ist, Zuschauer zu manipulieren.
Handreichung:
Walkthrough:
Quellen:
Bundeskriminalamt (o.D.): Cybergrooming. Bundeskriminalamt. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Kinderpornografie/Cybergrooming/Cybergrooming_node.html
Der Kinderschutzbund (2024): Gemeinsam gegen Cybergrooming. Der Kinderschutzbund. https://kinderschutzbund.de/wp-content/uploads/2024/01/DKSB_Flyer_Cybergrooming_240104_Deutsch_Web.pdf
HateAid (2024): Cybergrooming. Schütz dich vor Missbrauch im Netz. HateAid. https://hateaid.org/cybergrooming/
Klicksafe (2023): Cybergrooming. Hilfe bei sexueller Belästigung von Kindern. Klicksafe. https://www.klicksafe.de/cybergrooming
Landesanstalt für Medien NRW (2025): Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming. Zentrale Ergebnisse der 5. Befragungswelle 2025 (Mai 2025). Landesanstalt für Medien NRW. https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/Forschung/Cybergrooming/LFM_Cybergrooming_Studie_Mai_2025.pdf
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (2015): Kurslehrplan Sekundarschule Moderne Medienwelten (Stand 01.08.2015). Bildungsserver Sachsen-Anhalt.
Zebra (o.D.): Woran erkenne ich beginnendes Cybergrooming? Frag Zebra. https://www.fragzebra.de/antwort/woran-erkenne-ich-beginnendes-cybergrooming?mtm_campaign=cybergrooming&mtm_kwd=&mtm_source=googleads&mtm_medium=cybergrooming_dsa&mtm_content=696168875916&mtm_placement=&gad_source=1&gad_campaignid=21177649174&gclid=EAIaIQobChMIyoblg-ekkgMV1_55BB0fNCrVEAAYASAAEgKOIPD_BwE
Weitere Ressourcen/Materialien und Anlaufstellen:
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
Jugenschutz.net: https://www.jugendschutz.net/
Cybergrooming – Was Eltern und Kinder wissen sollten: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/cybergrooming-was-eltern-und-kinder-wissen-sollten/
Cybergrooming: Was ist das eigentlich?: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29864-was-ist-cybergrooming/
Sexuelle Gewalt im Internet: https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/sexuelle-gewalt-im-internet
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