In seiner letzten regulären Sitzung hatte der Akademische Senat 23 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten und konnte sich auch nach fünfeinhalb Stunden nicht in die Sommerferien verabschieden. Denn das „Beste“ wird noch kommen: Am 19. Juli findet zwischen 10 und 14 Uhr eine öffentliche Sondersenatssitzung zum Gutachten des Wissenschaftsrates statt.
Gutachten des Wissenschaftsrates
Das Gutachten, dessen Entwurf schon seit einigen Tagen in der Presse und ausgewählten Kreisen der Universität bekannt war, beschäftigte den Senat auch in der letzten Sitzung. Auf Nachfrage von Frau Dr. Federle ging es vor allem um die Frage, wie es zu den Sparplänen der Medizinischen Fakultät gekommen ist, die jüngst in der Mitteldeutschen Zeitung zu lesen [Link] waren. Der Dekan der Fakultät erläuterte dies und äußerte die Vermutung, dass das als vertraulich zu behandelnde „Planspiel“ wohl vom Finanzministerium an die Presse lanciert wurde. Unsicher war er, ob sich dies zum Vor- oder Nachteil der Uniklinik entwickeln wird. Es könnte sein, dass damit die Handlungsfähigkeit der Uniklinik öffentlich bekannt wird. Andererseits ist das Planspiel für das interne Arbeitsklima nicht gerade förderlich, da nun jeder Mitarbeiter in der Uniklinik weiß, dass es auch im Klinikvorstand Sparbemühungen verfolgt werden. Die inhaltliche Diskussion des restlichen Gutachtens wird – da bislang nur Entwürfe existieren – auf den 19. Juli vertagt. Am 12. Juli wird nämlich erst das Endgutachten vom Wissenschaftsrat beschlossen und dann am 15. Juli in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Graduiertenförderung und verbesserungswürdige Gleichstellung an der MLU
Zu den Berichten des Rektorats ist noch bemerkenswert, dass für den Zeitraum 2014/15 doch wieder 350.000 Euro für die Graduiertenförderung vom Land gestellt werden. Das ist zwar weniger als in den letzten beiden Jahren, aber es gibt wenigstens mehr als gar nichts, was vor einiger Zeit noch zu befürchten war. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Begutachtung im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards durch die DFG konstatierte die Prorektorin für Forschung und wiss. Nachwuchs kein gutes Abschneiden der MLU. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Gremium zu Gleichstellungsfragen einzurichten ist. Auf diesen Hinweis reagierte das Rektorat mit der Gründung einen Gleichstellungsbeirats, der seine konstituierende Sitzung im Oktober haben soll.
Debatte zur Leitungsstruktur
Eine Stunde nahm die Diskussion um die Vorlage der AG Leitungsstruktur in Anspruch. Der Senat beauftragte im April eine AG, eine Veränderung der aktuellen Leitungsstruktur (Rektorat mit Kanzlerposition) zu diskutieren. Hintergrund war der Wechsel von Altkanzler Hecht nach Hamburg, den einige Senatoren gerne für eine grundsätzliche Diskussion der Führungsstruktur der Universität, die sie als nicht mehr zeitgemäß betrachteten, nutzen wollten. Der Vorschlag der AG war nun, die Kanzlerposition beizubehalten, ihr aber das Stimmrecht bei Rektoratssitzungen für Entscheidungen, die nicht den Haushalt betreffen, zu entziehen. Nach dem fast jeder Senator eine oder zwei Stellungnahmen abgegeben hatte, war klar, dass es für diesen – aus Sicht der studentischen VertreterInnen und VertreterInnen der Mitarbeiter – unsinnigen Vorschlag keine Mehrheit geben wird. UM ihn umzusetzen, hätte es einer Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Grundordnung der MLU gebraucht. Für den Vorschlag der AG stimmten aber nur sieben Senatsmitglieder, 14 waren dagegen und eines enthielt sich. Auf der Sondersenatssitzung wird daher die Ausschreibung der Kanzlerposition auf die Tagesordnung kommen.
Neuer Studiengang und Änderungen von Studienordnungen
Danach wurde mit großer Mehrheit ein neuer interdisziplinärer Masterstudiengang beschlossen. Ab dem kommenden Wintersemester können „Interdisziplinäre Polenstudien“ (45/75 LP) belegt werden. Dieses Masterstudienangebot steht im Zusammenhang mit der Einrichtung des Alexander-Brückner-Zentrums für Polenstudien, das durch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gefördert wird und wird in Halle und Jena zu absolvieren sein. Es folgten dann eine Reihe von Änderungsordnungen, die im Großen und Ganzen unspektakulär waren:
Theologische Fakultät:
- StOPO Dipl.-Studiengang Evangelische Theologie 300 LP
- ÄO StOPO BA Evangelische Theologie 60, 90 und 120 LP
- ÄO LA Evangelische Religion GS
- ÄO LA Evangelische Religion LA Gym u. Sek
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich:
- Vierte Ordnung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPO)
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 09.07.2003
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich:
MA Management von Bildungseinrichtungen:
- Gebührenordnung (Neufassung)
- Eignungsfeststellungsprüfungsordnung (Neufassung)
- Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Philosophische Fakultät I:
– StOPO MA Arabistik/Islamwissenschaft 45/75 LP
- ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 90 LP
- ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 120 LP
- ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 180 LP
Philosophische Fakultät II:
Philosophische Fakultät III:
- Fachspezifische Bestimmungen Rehabilitation LA Förderschule
Naturwissenschaftliche Fakultät III:
- StOPO MA Informatik (Neufassung)
- 3. ÄO StOPO BA Angewandte Geowissenschaften
- 3. ÄO StOPO MA Angewandte Geowissenschaften
- 4. ÄO StOPO BA Agrarwissenschaften 180 LP
- ÄO Praktikantenordnung BA Agrarwissenschaften 180 LP
- 3. ÄO StOPO MA Nutzpflanzenwissenschaften 120 LP
- 3. ÄO StOPO MA Agrarwissenschaften 120 LP
- ÄO StOPO MA Management natürlicher Ressourcen 120 LP
- ÄO StOPO BA Management natürlicher Ressourcen 180 LP
Zu einigen Studien- und Prüfungsordnungen der Nat. Fak. III (Geo- und Agrarwissenschaften) ist zu sagen, dass dort leider noch die alte Abmeldefrist für Modulleistungen drin geblieben ist (3 Tage). Durch die neuen Allgemeinen Bestimmungen wurde die Frist auf eine Woche heraufgesetzt, daher ist die 3-Tage-Regel in den fachspezifischen Ordnungen nicht gültig! Einzige Ordnungen, die wir als studentische Senatoren ablehnten, waren die Gebühren- und Studienordnung zum Weiterbildungsstudiengang Master Management für Bildungseinrichtungen. In der Studien- und Prüfungsordnung wurde unter dem Punkt Masterarbeit unter anderem als Schriftart Times New Roman oder Arial als Muss vorgeschrieben. Wer also nicht MS Word und andere Schriftarten benutzt, kann seine Masterarbeit nicht abgeben. Doch der zuständige Dekan und auch der Prorektor beharrten auf der Notwendigkeit dieser klaren Regelung im Sinne der Chancengerechtigkeit. Auch mein Einwand, dass die Studiengebühren mit fast 7000 Euro sehr hoch seien und sich bei einer monatlichen Ratenzahlung noch um weitere 700 Euro erhöhen würden, wurde mit erhöhtem Aufwand bei Ratenzahlung und einer entsprechenden Kostenkalkulation zurückgewiesen.
Gegen die Stimmen der studentischen Senatoren wurde weiterhin beschlossen, dass auch in diesem Sommersemester der Rektor in dringenden Fällen fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen, die noch zum Wintersemester 2013/14 in Kraft treten müssen, unterzeichnen darf, ohne dass diese Ordnungen durch die dafür vorgesehenen Gremien gehen. Weitere Beschlüsse im öffentlichen Teil betrafen u. a. die Satzung des neuen LLZ, die Verlängerung bzw. der erstmalige Beschluss dreier Kooperationsverträge mit der Universität Woronesch, der BioSolutions GmbH und der National University of Ruanda.
Ausschreibungen und Berufungen
Im nicht-öffentlichen Teil standen drei Ausschreibungen aus dem Juristischen Bereich auf der TO sowie eine aus dem Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik. Bei zwei Professuren wurde die Denomination verändert, alle vier Professuren wurden dann zur Ausschreibung freigegeben: W3 „Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht“, W3 „Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht“, W3 „Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit“ und W1 „Biblische Theologie“. Unter den Berufungen war auch die Didaktik Physik mit Fachaufsicht Chemie, die schon mehrmals in dieser Legislatur diskutiert wurde. Während der ersten Ausschreibung wurden keine Bewerber gefunden, da niemand sowohl in Physik als auch in Chemie über didaktische Kompetenzen verfügte. Nachdem die Ausschreibung etwas entschärft wurde, fanden sich nun drei Bewerber auf der Berufungsliste, aber wieder alle ohne chemische Kompetenz. Vertreter des Mittelbaus und der Studenten kritisierten das, trotzdem wurde allen Berufungslisten mehrheitlich zugestimmt:
W3 „Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwirtschaft und Business Governance“
W3 „Klinische Epidemiologie“
W3 „Osteuropäische Geschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte Polens und Ostmitteleuropas“
W3 „Experimentelle Pharmakologie für Naturwissenschaftler“
W2 „Didaktik der Physik mit Fachaufsicht Chemie“
W3 „Biodiversity Conservation“ (iDiv)
W3 „Biodiversitätssynthese“ (iDiv)
Abschließend wurde die Kurt-Mothes-Gastprofessur und 21 Vertretungsprofessuren für das kommende Wintersemester beschlossen. Die Termine der nächsten Senatssitzungen lauten: 09. Oktober 2013; 13. November 2013; 11. Dezember 2013; 29. Januar 2014.
Siehe auch:
Aus dem Akademischen Senat (nur aus Uni-Netz zugänglich)
MZ zur Uniklinik Halle