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Lesetipp des Tages: ALBA in der Jungen Welt

Was sonst noch in der Welt passiert

Die Junge Welt ist für den Zeitungsmarkt eine unverzichtbare Bereicherung, auch deshalb, weil sie ausführlich und kritisch-solidarisch über die Entwicklungen im sozialistischen Lateinamerika berichtet. Für alle, die an diesen Entwicklungen in Venezuela, Bolivien, Ecuador, Kuba etc. ebenfalls Interesse haben, sei die Beilage zur Jungen Welt vom 24. Juli empfohlen. Diese kann hier von allen Online-Abonnenten gelesen werden. Wer noch kein Abo hat, kann ja hier ein Kurzzeit-Abo abschließen: https://www.jungewelt.de/abo/kurzzeitabo.php

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Bundestagswahl (2) – Nur eine Beschwerde gegen Nichtzulassung erfolgreich

Bundestagswahl 2013, Wahlen

38 Parteien wurden vom Bundeswahlausschuss bereits zur Bundestagswahl zugelassen. 12 Kleinparteien haben gegen ihre Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt:

Die Aktiven (DA),

Union der Menschlichkeit (U. d. M.),

0 % Hürdenpartei,

Deutsche Konservative Partei,

Graue Panther Deutschland,

Freie Wähler Deutschland (FWD),

Jahw Partei/Neue Soziale Union/Freie Soziale Union,

SU – SustainableUnion – Nachhaltigkeitspartei Deutschland,

DIE.NÄCHSTEN,

Deutsches Reich – das Herz Europas,

Partei der Bedrängten

Deutsche Nationalversammlung (DNV)

 

Nur Letztere (2012 gegr., sehr preußenfreundlich und eher rechtslastig orientiert) hatte mit ihrer Beschwerde Erfolg und wird nun als 39. Partei auf den Wahlzettel kommen. Über die Zulassung der Landesliste in Sachsen-Anhalt wurde nun auch entschieden; folgende Parteien sind hier mit der Zweitstimme wählbar:

DIE LINKE (DIE LINKE)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Freie Demokratische Partei (FDP)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

Alternative für Deutschland (AfD)

Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Die nicht zugelassenen Parteien haben noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundeswahlausschuss einzulegen.

Quellen:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvc-1-13-bis-2-bvc-12-13-bundestagswahl-kleinparteien-wahlausschuss/

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Landeswahlleiter-Bibliothek/Pressemitteilungen/26_07_2013.pdf

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Oberhauswahl: Japans Kommunisten legen zu

Wahlen

Die Kommunistische Partei Japans setzt ihren positiven Trend, der sich bei der Kommunalwahl in Tokio vor einem Monat andeutete (als sie ihr bestes Ergebnis seit 1997 erreichte), bei der Oberhauswahl fort. Das Oberhaus ist die Zweite Kammer Japans und ist bei unterschiedlichen Mehrheiten in beiden Kammern eine relativ starke Kammer, denn jeder Gesetzentwurf muss auch hier Zustimmung finden. Die meisten Beschlüsse der Zweiten Kammer (Ausnahme z. B. die Wahl des Premierministers) kann das Unterhaus mit Zweidrittelmehrheit überstimmen (vgl. Wikipedia).

Die Wahl zum Oberhaus läuft folgendermaßen ab: „Das Sangiin wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt, die Amtszeit der Abgeordneten liegt bei sechs Jahren. Nach Reformen im Jahr 2000 sitzen im Sangiin 242 Abgeordnete. Bei Sangiin-Wahlen werden 73 Abgeordnete direkt gewählt, wobei die 47 Präfekturen als Wahlkreise dienen. In jedem Wahlkreis werden bis zu fünf Abgeordnete durch einfache nicht-übertragbare Stimme gewählt – in den Einerwahlkreisen identisch mit einfachem Mehrheitswahlrecht. Die übrigen 48 Abgeordneten werden auf nationaler Ebene durch Verhältniswahl bestimmt. Seit der Wahl von 2001 haben die Wähler die Möglichkeit, durch die Angabe eines einzelnen Kandidaten einer Parteiliste Einfluss darauf zu nehmen, welche Kandidaten gewählt werden“ (Vgl. Wikipedia).

Vor der Wahl hatte noch die bis 2012 amtierende Regierungspartei DPJ (Demokratische Partei Japans) die Mehrheit mit 106 Mandaten, die langjährige Regierungspartei LDP (Liberaldemokratische Partei) hatte 84 Mandate und die Kommunistische Partei 6 Mandate. Bei der diesjährigen Wahl gab es bei der Verhältniswahl folgendes Ergebnis:

Allianzen und Parteien % Sitze Gesamt-sitze Veränderung zu 2007
Liberal Democratic Party (LDP) – konservativ, rechtsliberal 34,7 18 115 + 31
New Komeito Party (NKP) – buddhistisch, sozialkonservativ 14,2 7 20 + 1
LDP–NKP Coalition 48,9 25 135 + 32
Democratic Party (DPJ) – sozialliberal 13,4 7 59 – 47
Restoration Party (JRP) – nationalistisch, wirtschaftsliberal 11,9 6 9 + 9
Communist Party (JCP) 9,7 5 11 + 5
Your Party (YP) – neoliberal 8,9 4 18 + 7
Social Democratic Party 2,4 1 3 – 1
Andere 4,8 0 4 – 6
Opposition zusammen 51,1 23 107  

Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Japanese_House_of_Councillors_election,_2013# New_overall_composition_by_party und http://de.wikipedia.org/wiki/Sangiin-Wahl_2013

Die DPJ hat also 18,2 Prozent ihrer Stimmen von 2010 verloren, die LDP dagegen 10,6 Prozent gewonnen. Die Kommunisten verbessern sich um 3,6 auf 9,7 Prozent, ihr bestes Ergebnis seit 1998, als sie noch 14,6 Prozent bekam. Erstmals seit zwölf Jahren konnte sie wieder Direktmandate in Tokio, Kyoto und Osaka gewinnen.

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Kampagne der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl gestartet

Bundestagswahl 2013, Wahlen

Großplakat Revolution

Nein, Revolutionen sind die Sache der meisten Mitglieder der LINKEN eher nicht. Aber es gibt dennoch viele und sehr gute Gründe für fortschrittlich denkende Menschen, diese Partei zu wählen: Es gibt keine andere linke Partei mit aussichtsreichen Chancen auf den Bundestagseinzug, die genauso konsequent für fortschrittlich-sozialistische Positionen wie einen relativ armutsfesten Mindestlohn,  sozial gerechte Besteuerung hoher Vermögen und Einkommen sowie eine klare Kritik an der militaristischen Politik der neuen deutschen Imperialisten á la Merkel steht.

Den TV-Spot zur Kampagne findet man hier. Die Partei kann nicht nur am Wahltag mit den beiden Wahlstimmen unterstützt werden, sondern auch mit Spenden. Dies ist für die LINKE besonders wichtig, da sie von den Großkonzernen, die die neoliberale Einheitspartei mit vier Flügeln regelmäßig „beschenken“, keine finanziellen Wohltaten zu erwarten hat und damit aber auch nicht abhängig von ihnen ist.

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Die Gutachten des Wissenschaftsrates sind da – Reaktionen

Hochschulpolitik

Der Wissenschaftsrat hat am 12. Juli die Endversionen seiner Gutachten des sachsen-anhaltinischen Wissenschafts- und Hochschulsystems beschlossen und am Montag (15. Juli) veröffentlicht. Es gab keine Überraschungen – alle bekannten Empfehlungen (gute wie schlechte) waren wieder zu finden. Wer sich dafür interessiert und ein paar Stunden Zeit mitbringt, findet die Gutachten hier:

Gutachten zur Unimedizin Halle: http://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=1145&L (Pressemitteilung mit Download-Link)

Gutachten zum Gesamt-Hochschulsystem: http://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=1144&L (Pressemitteilung mit Download-Link)

Die Ergebnisse des Gutachtens werden am Freitag (19. Juli) ab 10 Uhr in einer öffentlichen Senatssitzung debattiert. Ort: Hallischer Saal. Ein zahlreiches Kommen wird sich trotz der stressigen Prüfungsphase lohnen!!!

Das Gutachten hat naturgemäß auch schon zu einigen politischen Reaktionen geführt. Hier eine Übersicht:

Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz, die sich mit den Gutachten in ihrer Meinung bestätigt fühlt.

Stellungnahme des Studierendenrates, der auf sinnvolle und weniger sinnvolle Empfehlungen eingeht sowie eine kritische Position zur vom Wissenschaftsrat angemahnten Ökonomisierung des Bildungssystems einnimmt.

Der Verband Deutsche Hochschulmedizin fordert in einer Stellungnahme den Erhalt einer vollständigen Fakultät in Halle.

[wird fortgesetzt]

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Ergebnisse der Senatssitzung vom 10. Juli 2013

Hochschulpolitik

In seiner letzten regulären Sitzung hatte der Akademische Senat 23 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten und konnte sich auch nach fünfeinhalb Stunden nicht in die Sommerferien verabschieden. Denn das „Beste“ wird noch kommen: Am 19. Juli findet zwischen 10 und 14 Uhr eine öffentliche Sondersenatssitzung zum Gutachten des Wissenschaftsrates statt.

Gutachten des Wissenschaftsrates

Das Gutachten, dessen Entwurf schon seit einigen Tagen in der Presse und ausgewählten Kreisen der Universität bekannt war, beschäftigte den Senat auch in der letzten Sitzung. Auf Nachfrage von Frau Dr. Federle ging es vor allem um die Frage, wie es zu den Sparplänen der Medizinischen Fakultät gekommen ist, die jüngst in der Mitteldeutschen Zeitung zu lesen [Link] waren. Der Dekan der Fakultät erläuterte dies und äußerte die Vermutung, dass das als vertraulich zu behandelnde „Planspiel“ wohl vom Finanzministerium an die Presse lanciert wurde. Unsicher war er, ob sich dies zum Vor- oder Nachteil der Uniklinik entwickeln wird. Es könnte sein, dass damit die Handlungsfähigkeit der Uniklinik öffentlich bekannt wird. Andererseits ist das Planspiel für das interne Arbeitsklima nicht gerade förderlich, da nun jeder Mitarbeiter in der Uniklinik weiß, dass es auch im Klinikvorstand Sparbemühungen verfolgt werden. Die inhaltliche Diskussion des restlichen Gutachtens wird – da bislang nur Entwürfe existieren – auf den 19. Juli vertagt. Am 12. Juli wird nämlich erst das Endgutachten vom Wissenschaftsrat beschlossen und dann am 15. Juli in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Graduiertenförderung und verbesserungswürdige Gleichstellung an der MLU

Zu den Berichten des Rektorats ist noch bemerkenswert, dass für den Zeitraum 2014/15 doch wieder 350.000 Euro für die Graduiertenförderung vom Land gestellt werden. Das ist zwar weniger als in den letzten beiden Jahren, aber es gibt wenigstens mehr als gar nichts, was vor einiger Zeit noch zu befürchten war. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Begutachtung im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards durch die DFG konstatierte die Prorektorin für Forschung und wiss. Nachwuchs kein gutes Abschneiden der MLU. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Gremium zu Gleichstellungsfragen einzurichten ist. Auf diesen Hinweis reagierte das Rektorat mit der Gründung einen Gleichstellungsbeirats, der seine konstituierende Sitzung im Oktober haben soll.

Debatte zur Leitungsstruktur

Eine Stunde nahm die Diskussion um die Vorlage der AG Leitungsstruktur in Anspruch. Der Senat beauftragte im April eine AG, eine Veränderung der aktuellen Leitungsstruktur (Rektorat mit Kanzlerposition) zu diskutieren. Hintergrund war der Wechsel von Altkanzler Hecht nach Hamburg, den einige Senatoren gerne für eine grundsätzliche Diskussion der Führungsstruktur der Universität, die sie als nicht mehr zeitgemäß betrachteten, nutzen wollten. Der Vorschlag der AG war nun, die Kanzlerposition beizubehalten, ihr aber das Stimmrecht bei Rektoratssitzungen für Entscheidungen, die nicht den Haushalt betreffen, zu entziehen. Nach dem fast jeder Senator eine oder zwei Stellungnahmen abgegeben hatte, war klar, dass es für diesen – aus Sicht der studentischen VertreterInnen und VertreterInnen der Mitarbeiter – unsinnigen Vorschlag keine Mehrheit geben wird. UM ihn umzusetzen, hätte es einer Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Grundordnung der MLU gebraucht. Für den Vorschlag der AG stimmten aber nur sieben Senatsmitglieder, 14 waren dagegen und eines enthielt sich. Auf der Sondersenatssitzung wird daher die Ausschreibung der Kanzlerposition auf die Tagesordnung kommen.

Neuer Studiengang und Änderungen von Studienordnungen

Danach wurde mit großer Mehrheit ein neuer interdisziplinärer Masterstudiengang beschlossen. Ab dem kommenden Wintersemester können „Interdisziplinäre Polenstudien“ (45/75 LP) belegt werden. Dieses Masterstudienangebot steht im Zusammenhang mit der Einrichtung des Alexander-Brückner-Zentrums für Polenstudien, das durch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gefördert wird und wird in Halle und Jena zu absolvieren sein. Es folgten dann eine Reihe von Änderungsordnungen, die im Großen und Ganzen unspektakulär waren:

Theologische Fakultät:

  • StOPO Dipl.-Studiengang Evangelische Theologie 300 LP
  • ÄO StOPO BA Evangelische Theologie 60, 90 und 120 LP
  • ÄO LA Evangelische Religion GS
  • ÄO LA Evangelische Religion LA Gym u. Sek

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Juristischer Bereich:

  • Vierte Ordnung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPO)
    der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 09.07.2003

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich:

MA Management von Bildungseinrichtungen:

  • StOPO (Neufassung)
  • Gebührenordnung (Neufassung)
  • Eignungsfeststellungsprüfungsordnung (Neufassung)
  • Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Philosophische Fakultät I:

StOPO MA Arabistik/Islamwissenschaft 45/75 LP

  • ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 90 LP
  • ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 120 LP
  • ÄO StOPO BA Klassisches Altertum 180 LP

 

Philosophische Fakultät II:

  • 2. ÄO Französisch LA Gym
  • 2. ÄO Italienisch LA Gym
  • 3. ÄO Spanisch LA Gym

Philosophische Fakultät III:

  • Fachspezifische Bestimmungen Rehabilitation LA Förderschule

Naturwissenschaftliche Fakultät III:

  • StOPO MA Informatik (Neufassung)
  • 3. ÄO StOPO BA Angewandte Geowissenschaften
  • 3. ÄO StOPO MA Angewandte Geowissenschaften
  • 4. ÄO StOPO BA Agrarwissenschaften 180 LP
  • ÄO Praktikantenordnung BA Agrarwissenschaften 180 LP
  • 3. ÄO StOPO MA Nutzpflanzenwissenschaften 120 LP
  • 3. ÄO StOPO MA Agrarwissenschaften 120 LP
  • ÄO StOPO MA Management natürlicher Ressourcen 120 LP
  • ÄO StOPO BA Management natürlicher Ressourcen 180 LP

 

Zu einigen Studien- und Prüfungsordnungen der Nat. Fak. III (Geo- und Agrarwissenschaften) ist zu sagen, dass dort leider noch die alte Abmeldefrist für Modulleistungen drin geblieben ist (3 Tage). Durch die neuen Allgemeinen Bestimmungen wurde die Frist auf eine Woche heraufgesetzt, daher ist die 3-Tage-Regel in den fachspezifischen Ordnungen nicht gültig! Einzige Ordnungen, die wir als studentische Senatoren ablehnten, waren die Gebühren- und Studienordnung zum Weiterbildungsstudiengang Master Management für Bildungseinrichtungen. In der Studien- und Prüfungsordnung wurde unter dem Punkt Masterarbeit unter anderem als Schriftart Times New Roman oder Arial als Muss vorgeschrieben. Wer also nicht MS Word und andere Schriftarten benutzt, kann seine Masterarbeit nicht abgeben. Doch der zuständige Dekan und auch der Prorektor beharrten auf der Notwendigkeit dieser klaren Regelung im Sinne der Chancengerechtigkeit. Auch mein Einwand, dass die Studiengebühren mit fast 7000 Euro sehr hoch seien und sich bei einer monatlichen Ratenzahlung noch um weitere 700 Euro erhöhen würden, wurde mit erhöhtem Aufwand bei Ratenzahlung und einer entsprechenden Kostenkalkulation zurückgewiesen.

Gegen die Stimmen der studentischen Senatoren wurde weiterhin beschlossen, dass auch in diesem Sommersemester der Rektor in dringenden Fällen fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen, die noch zum Wintersemester 2013/14 in Kraft treten müssen, unterzeichnen darf, ohne dass diese Ordnungen durch die dafür vorgesehenen Gremien gehen. Weitere Beschlüsse im öffentlichen Teil betrafen u. a. die Satzung des neuen LLZ, die Verlängerung bzw. der erstmalige Beschluss dreier Kooperationsverträge mit der Universität Woronesch, der BioSolutions GmbH und der National University of Ruanda.

Ausschreibungen und Berufungen

Im nicht-öffentlichen Teil standen drei Ausschreibungen aus dem Juristischen Bereich auf der TO sowie eine aus dem Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik. Bei zwei Professuren wurde die Denomination verändert, alle vier Professuren wurden dann zur Ausschreibung freigegeben: W3 „Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht“, W3 „Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht“, W3 „Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit“ und W1 „Biblische Theologie“. Unter den Berufungen war auch die Didaktik Physik mit Fachaufsicht Chemie, die schon mehrmals in dieser Legislatur diskutiert wurde. Während der ersten Ausschreibung wurden keine Bewerber gefunden, da niemand sowohl in Physik als auch in Chemie über didaktische Kompetenzen verfügte. Nachdem die Ausschreibung etwas entschärft wurde, fanden sich nun drei Bewerber auf der Berufungsliste, aber wieder alle ohne chemische Kompetenz. Vertreter des Mittelbaus und der Studenten kritisierten das, trotzdem wurde allen Berufungslisten mehrheitlich zugestimmt:

W3 „Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwirtschaft und Business Governance“

W3 „Klinische Epidemiologie“

W3 „Osteuropäische Geschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte Polens und Ostmitteleuropas“

W3 „Experimentelle Pharmakologie für Naturwissenschaftler“

W2 „Didaktik der Physik mit Fachaufsicht Chemie“

W3 „Biodiversity Conservation“ (iDiv)

W3 „Biodiversitätssynthese“ (iDiv)

Abschließend wurde die Kurt-Mothes-Gastprofessur und 21 Vertretungsprofessuren für das kommende Wintersemester beschlossen. Die Termine der nächsten Senatssitzungen lauten: 09. Oktober 2013; 13. November 2013; 11. Dezember 2013; 29. Januar 2014.

Siehe auch:

Aus dem Akademischen Senat (nur aus Uni-Netz zugänglich)

MZ zur Uniklinik Halle

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Hausarbeit zum Semipräsidentialismus in Frankreich auf GRIN erhältlich!

Was sonst noch in der Welt passiert

Für alle Politikstudenten, die sich mit dem Vergleich von Systemtypen beschäftigen und vor allem am politischen System Frankreichs interessiert sind, möchte ich auf meine bei GRIN erwerbbare Hausarbeit über den Semipräsidentialismus in Frankreich hinweisen.

Einleitung:

„In der V. Republik […] besitzt der Präsident Macht ohne Verantwortung, der Ministerpräsident Verantwortung ohne Macht“ (Giesbert 1997: 462).

 Maurice Duverger hat spätestens 1980 mit dem Erscheinen seines mittlerweile weithin berühmten Aufsatzes „A New Political System Model: Semi-presidental Government“ (Vgl. Duverger 1980) eine Debatte innerhalb der Politikwissenschaft, vor allem innerhalb der Vergleichenden Regierungslehre, initiiert, die sich im Wesentlichen mit der Frage beschäftigt, ob die in der deutschen Politikwissenschaft relativ unumstrittene Typologie von Steffani ausreichend und zutreffend ist, sodass alle demokratischen politischen Systeme eindeutig und nachvollziehbar einem parlamentarischen oder einem präsidentiellen System zuzuordnen sind (Vgl. Decker 2009: 173). Diese Debatte ist offensichtlich noch immer nicht zu einem Abschluss gekommen, denn weiterhin ist über eine Definition des Semipräsidentialismus oder über die Zulässigkeit dieses Systemtypus kein Konsens in der Fachliteratur gefunden worden. Wie sogleich nachvollzogen werden kann, gab es immer wieder neue Ansätze, die versuchten, den Semipräsidentialismus in ein neues Konzept zu fassen und damit nachzuweisen, dass bestimmte politische Systeme sich weder in das Korsett des parlamentarischen noch des präsidentiellen Regierungssystems einpassen lassen. Als bekanntestes Beispiel für die Notwendigkeit eines dritten Systemtypus wird von den Befürwortern des Semipräsidentialismuskonzepts Frankreich herangezogen, daher soll es später auch hier Gegenstand der Analyse sein.

Nach einer ersten Debatte um 1980 bekam der Streit um die Systemtypologie nach der politischen Wende 1989/90 und der Einführung demokratischer Regierungssysteme in Osteuropa einen neuen Schub (Vgl. Soldner (2010): 62), denn nicht wenige Staaten installierten in ihren Verfassungen Regierungssysteme, die tendenziell dem Semipräsidentialismus von Duverger entsprachen. In der deutschsprachigen Literatur hat vor Kurzem Markus Soldner einen Versuch unternommen, mit Hilfe von Shugart und Careys Weiterentwicklung des Konzepts von Duverger eine optimierte Konzeption des Semipräsidentialismus zu entwickeln. Diese Neukonzeption soll Anlass sein, die alte Frage, ob Frankreichs politisches System einen eigenständigen Systemtypus und damit nicht ein parlamentarisches Regierungssystem darstellt, neu zu stellen und empirisch zu prüfen. Nach Ansicht Soldners krankt der bisherige Diskurs an drei Mängeln: Erstens fehlt eine einheitliche Definition von Semipräsidentialismus, was eine zielgeleitete Diskussion der obigen Frage erschwert. Zweitens gäbe es aufgrund dieses Defizits eine „Begriffskonfusion“, wodurch es nur wenige Autoren gibt, die den Semipräsidentialismus als eigenständigen Systemtypus ansehen. Drittes Problem ist, dass die bisherigen Studien sich fast zwangsläufig allein auf die Verfassungstheorie konzentrieren mussten, weil in den osteuropäischen Transformationsstaaten noch keine eingespielte Verfassungspraxis existiere, welche zur Beurteilung von politischen Systemen aber notwendig wäre (Vgl. ebd.: 61).

Im Folgenden wird zunächst die Theorieentwicklung um den Semipräsidentialismus nachgezeichnet, indem Duvergers Konzept, dann die theoretischen Weiterentwicklungen von Sartori sowie von Shugart/Carey vorgestellt werden, um anschließend den an diesen Autoren angelehnten Ansatz von Soldner darzustellen. Vor dem empirischen Teil soll noch ein Überblick über den bisherigen Diskurs der Systemanalyse bezüglich des politischen System Frankreichs gegeben werden. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Kriterien von Soldner anhand der verfassungsrechtlichen und empirischen Fakten des französischen politischen Systems kritisch geprüft. Abschließend sollen die Argumente gewogen werden: Hat nun Steffani mit seiner einfachen dualistischen Typologie die überzeugendere Lösung oder doch die Anhänger des Semipräsidentialismus? Lässt sich am Fallbeispiel Frankreichs nachweisen, dass sich in Frankreich eine vom Parlamentarismus klar unterscheidbare politische Praxis ausgebildet hat, die einen eigenen Systemtypus rechtfertigen würde? Vielleicht kann mit der Beantwortung dieser Frage die Semipräsidentialismus-Debatte dem Ende etwas näher rücken.

 

Link zur Verkaufsseite: http://www.grin.com/de/e-book/230030/das-politische-system-frankreichs-semipraesidentiell-oder-parlamentarisch

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Vor der Bundestagswahl (1): Zugelassene Parteien

Bundestagswahl 2013, Parteien, Wahlen

Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 in Berlin darüber entschieden, welche Parteien zur Bundestagswahl 2013 zugelassen werden. Neun dieser Parteien sind aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Bundestag oder einem der Landtage automatisch zugelassen:

Im 17. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
3. Freie Demokratische Partei (FDP),
4. DIE LINKE (DIE LINKE),
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER),
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

29 andere Parteien mussten erst nachweisen, dass sie Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind. Dieses besagt:

Art. 2 (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundes-tag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffent-lichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.

Parteien müssen eine Satzung und ein schriftliches Programm haben (Art. 6), als Organe müssen sie einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung haben und dürfen nicht aktiv kämpferisch gegen die FDGO handeln.

Die 29 Parteien sind:

1. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
2. Bayernpartei (BP)
3. CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)
4. Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
5. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
6. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
7. RENTNER Partei Deutschland (RENTNER)
8. DIE REPUBLIKANER (REP)
9. Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP)
10. Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
11. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
12. DIE RECHTE (keine Kurzbezeichnung)
13. NEIN!-Idee (NEIN!)
14. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
15. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
16. Bund für Gesamtdeutschland (BGD)
17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
18. Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
19. Alternative für Deutschland (AfD)
20. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
21. Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)
22. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
24. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)
25. Bergpartei, die „ÜberPartei“ (B)
26. Partei der Nichtwähler (keine Kurzbezeichnung)
27. Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)
28. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
29. NEUE MITTE (NM)

Im nächsten Teil meiner Serie zur Bundestagswahl werde ich auf einige dieser Parteien noch näher eingehen. Es ist noch nicht sicher, dass diese allle auch wirklich auf dem Stimmzettel jedes Wählers erscheinen werden. Sie müssen noch Unterstützerunterschriften sammeln: Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Quelle: Bundeswahlleiter

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