
Frau Arbeitsministerin Nahles will, dass Zustände wie bei der Deutschen Bahn in Zukunft nicht mehr möglich sind. Es soll niemand mehr streiken dürfen, der als Gewerkschaft eine Minderheit darstellt. Natürlich spricht sie nicht offen aus, dass sie das Streikrecht brechen will – aber was soll ihr Gesetzesvorstoß anderes bezwecken? (siehe ND und Junge Welt)
Dazu klare Worte des Widerstands, die ich nur unterstützen kann:
Bernd Riexinger (Vorsitzender DIE LINKE):
Nahles plant Streikbruch per Gesetz
Es ist einfach nicht wahr, wenn die Arbeitsministerin behauptet, ihr Gesetz greife nicht in das Streikrecht ein. Was Frau Nahles da vorgelegt hat, ist in Wahrheit Streikbruch per Gesetz. Hier wird ganz offen in die vom Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit eingegriffen.
Frau Nahles weiß sehr gut, dass es in Deutschland gar kein kodifiziertes Streikgesetz gibt, sondern dass das Streikrecht im Wesentlichen durch Richterrecht gestaltet wird. Aber wenn Gewerkschaften das Recht genommen wird, Tarifverträge zu verhandeln, dann wird ihnen effektiv auch das Streikrecht genommen. In Deutschland wird nicht zu viel gestreikt. Die Bundesrepublik liegt in der Streikstatistik regelmäßig auf einem der hintersten Plätze. Das Gejammer um eine Chimäre kann nicht ernsthaft der Vorwand sein, um eines der zentralen Gewerkschaftsrechte zu schleifen. Ohne kampfbereite und streikfähige Gewerkschaften gehen die Reallöhne auf Schrumpfkurs. Dieses Gesetz darf nicht Realität werden.
ddb (Deutscher Beamtenbund):
Gesetzentwurf zur Tarifeinheit zeugt von politischer Feigheit
Der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass der seit langem angekündigte Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorliegt. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt reagierte am 28. Oktober 2014 in Berlin überrascht, dass die Bundesarbeitsministerin vor den Betroffenen zunächst die Presse informiert habe. Der dbb Chef weiter: „Andrea Nahles löst mit dem Gesetzentwurf zwar ein Versprechen der Bundesregierung gegenüber den Arbeitgeberverbänden ein, verlagert jedoch zugleich alle problematischen Fragen von der Gesetzgebung auf die Rechtsprechung. Wenn man die wahren Absichten, Streikrechte zu begrenzen und Organisationsfreiheit aller Berufe zugunsten von Einheitsgewerkschaften einzuengen, hinter Formalitätsregelungen verbirgt, zeugt das von politischer Feigheit.“
Die Bundesregierung scheine zu hoffen, dass Arbeitsgerichte künftige Arbeitskämpfe für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erklären würden, wage aber nicht, solche Konsequenzen selbst im Gesetz zu verankern. Dauderstädt: „Die neuen Maßeinheiten für Tarifverträge ‚Betrieb‘ und ‚Mitgliederstärke‘ bleiben ohne klare Definition oder gar praktikables Verfahren. Auch hier kneift die Koalition vor den unerlässlichen Konkretisierungen.“
Entgegen allen Warnungen scheine die Große Koalition entschlossen, dieses in der vergangenen Legislaturperiode zu recht gescheiterte Projekt verabschieden zu wollen: „Sollte es dafür trotz aller Widerstände der Gewerkschaften eine Mehrheit im Bundestag geben, wird es nicht lange dauern, bis die Bundesverfassungsrichter dieses Gesetz für nichtig erklären. Auch hier nimmt die Koalition billigend in Kauf, dass wichtige politische Entscheidung auf die Justiz verlagert werden.“
dbb Chef: Tarifpluralität ist für Arbeitgeber kein Beinbruch (29. Oktober 2014)
Keine Beschränkung gewerkschaftlicher Grundrechte (20. Oktober 2014)
Tarifeinheitsgesetz würde Streikrecht einschränken (16. Oktober 2014)
Konkurrierende Gewerkschaften sollten Normalität sein (22. September 2014)
Henke: „Generalangriff auf den Marburger Bund“
