{"id":259,"date":"2020-08-05T10:28:03","date_gmt":"2020-08-05T08:28:03","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/?page_id=259"},"modified":"2023-03-09T15:01:05","modified_gmt":"2023-03-09T14:01:05","slug":"arbeitsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/programm\/arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"29.09.2020, 9\u201311 Uhr"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-very-light-gray-color has-text-color has-background\" style=\"background-color:#713f73\"><strong>Arbeitsrechtliche Handlungsm\u00f6glichkeiten und -pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#ed6e36\"><em>Workshopleitung: Anke Habich (Universit\u00e4t Halle)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">SDG kann und muss auch arbeitsrechtlich begegnet werden. Ziel des \nHandelns einer jeden Institution muss es sein zu verdeutlichen, dass die\n Einrichtung SDG in keiner Form duldet. Dabei sollte das Handeln \ninsbesondere z\u00fcgig und umsichtig sowie nachhaltig und entsprechend nicht\n nur reaktiv, sondern zugleich pr\u00e4ventiv sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Wie k\u00f6nnte ein dazu geeignetes Vorgehen aussehen? Welche Normen sind \nggf. einschl\u00e4gig? Welche Ma\u00dfnahmen bietet das Arbeitsrecht und welche \nVoraussetzungen, Verantwortungen, und Konsequenzen, welche Chancen und \nRisiken sind je daran gekn\u00fcpft? Wer kann oder muss in welcher Form \nbeteiligt werden? Wie sollte die Kommunikation mit den Beteiligten und \nwie die Dokumentation gestaltet werden? Und wie kann mit bisweilen \nkonfligierenden Bed\u00fcrfnissen und Pflichten umgegangen werden?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Rechtliche Schl\u00fcsselbegriffe sind die sexuelle Bel\u00e4stigung und die \narbeitsrechtliche Pflichtverletzung. Ein bisweilen kaum aufzul\u00f6sender \nKonflikt ergibt sich im Hinblick auf die Pflicht sowohl (potentiell) \nBetroffene als auch Beschuldigte zu sch\u00fctzen, der selbst dann besteht, \nwenn die potentielle Pflichtverletzung als Diskriminierung vom \nAllgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfasst wird und daher die \nAnforderungen an den Nachweis gesenkt sind. Im Hinblick auf die \nSanktionierung von Pflichtverletzungen spielt zudem der dienst-, \narbeits- oder hochschulrechtlichen Status des*der Beschuldigten eine \nRolle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Ein weiterer Konflikt betrifft die Frage von Vertraulichkeit\/ \nVerfahrensmacht der Betroffenen und \u00d6ffentlichkeit\/ Handlungspflicht der\n Institution. Bevor Personalabteilungen handeln, waren h\u00e4ufig schon \nandere Personen(gruppen) involviert, z.B. Erstkontaktpersonen, \nInteressenvertretungen, Gremien oder Meldestellen. Einige d\u00fcrfen auf \nWunsch auch nur vertraulich agieren, andere sind aufgrund ihrer Funktion\n zum Handeln verpflichtet. Arbeitsrechtliche Verfahren und Ma\u00dfnahmen \nkn\u00fcpfen hieran an und k\u00f6nnen demnach u.U. mit der bisherigen \nVertraulichkeit brechen und\/ oder f\u00fcr Beteiligte aufgrund der Dopplung \nmancher Zwischenschritte als redundant empfunden werden. In jedem Fall \nk\u00f6nnen formalisierte Verfahren helfen, die Grenzen zwischen \nVertraulichkeit und Handlungspflichten zu ziehen und dar\u00fcber Transparenz\n herzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Eine weitere Herausforderung ist es, die R\u00fcckkopplung so zu \ngestalten, dass (sanktionierte) Pflichtverletzungen ebenso wie rechtlich\n nicht relevantes Verhalten, das jedoch geeignet ist\/ sein k\u00f6nnte SDG zu\n bef\u00f6rdern, zu (einer Anpassung) von Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Schlie\u00dflich stellt auch die Kommunikation mit den Beteiligten eine \ngro\u00dfe Herausforderung dar. Wie kann Kommunikation mit ggf. emotional \nbelasteten Personen, Betroffenen wie Beschuldigten, gut gelingen? Und \nwie k\u00f6nnen Handlungsm\u00f6glichkeiten und Grenzen so aufgezeigt, dass \nzugleich das o.g. Ziel der Einrichtung, ein deutliches Signal zu senden,\n sowie die Interessen der Betroffenen (und der Beschuldigten) im Auge \nbehalten werden?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#713f73\">Der Workshop richtet sich an Personen mit Personalverantwortung sowie\n an Personen, die f\u00fcr &nbsp;arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren \nzust\u00e4ndig sind. Er bietet nach einem einleitenden Input Raum und Zeit, \ndiese und eigene Fragen im Plenum und in Kleingruppen zu bearbeiten. \nBitte \u00fcbermitteln Sie Fragen im Vorfeld \u00fcber das Organisationsteam an \ndie Referentin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#ed6e36\"><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\"><figure class=\"alignleft size-medium is-resized\"><img loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/files\/2023\/03\/Bildschirm\u00adfoto-2023-03-09-um-14.57.13-295x300.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1136\" width=\"221\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/files\/2023\/03\/Bildschirm\u00adfoto-2023-03-09-um-14.57.13-295x300.png 295w, https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/files\/2023\/03\/Bildschirm\u00adfoto-2023-03-09-um-14.57.13-1007x1024.png 1007w, https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/files\/2023\/03\/Bildschirm\u00adfoto-2023-03-09-um-14.57.13-768x781.png 768w, https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/praeventionsstelle\/files\/2023\/03\/Bildschirm\u00adfoto-2023-03-09-um-14.57.13.png 1312w\" sizes=\"(max-width: 221px) 100vw, 221px\" \/><figcaption>Anke Habich (Foto: Markus Scholz)<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#ed6e36\"><em>Dr.<sup>in <\/sup>Anke Habich ist stellvertretende Leiterin der Personalabteilung der Universit\u00e4t Halle. Sie studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und leitete das Familienb\u00fcro der Universit\u00e4t Halle.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsrechtliche Handlungsm\u00f6glichkeiten und -pflichten Workshopleitung: Anke Habich (Universit\u00e4t Halle) SDG kann und muss auch arbeitsrechtlich begegnet werden. Ziel des Handelns einer jeden Institution muss es sein zu verdeutlichen, dass die Einrichtung SDG in keiner Form duldet. Dabei sollte das Handeln insbesondere z\u00fcgig und umsichtig sowie nachhaltig und entsprechend nicht nur reaktiv, sondern zugleich pr\u00e4ventiv sein. 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