{"id":247,"date":"2015-05-27T13:07:16","date_gmt":"2015-05-27T11:07:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/romanikzentrum\/?page_id=247"},"modified":"2019-11-11T14:09:12","modified_gmt":"2019-11-11T13:09:12","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blogs.urz.uni-halle.de\/romanikzentrum\/en\/satzung\/","title":{"rendered":"Statute"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;Europ\u00e4isches Romanik Zentrum&#8221;. Er hat seinen Sitz in Halle (Saale) und f\u00fchrt nach erfolgter Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz &#8220;e. V.&#8221;<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/p>\n<p>(1) Aufgabe und Ziel des Vereins ist die Erforschung und Vermittlung der europ\u00e4ischen Romanik in ihrer Gesamtheit und ihren Wechselwirkungen. Besondere Ber\u00fccksichtigung findet dabei die Romanik Mitteldeutschlands.<br \/>\n(2) Der Verein unterh\u00e4lt zu diesen Zwecken ein international wie interdisziplin\u00e4r und interkonfessionell orientiertes wissenschaftliches Institut gleichen Namens. Der Verein ist bestrebt, einen Kooperationsvertrag mit der Martin- Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg abzuschlie\u00dfen.<br \/>\n(3) Der Verein f\u00fchrt durch das Institut wissenschaftliche Forschungen und Untersuchungen durch und betreibt wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen, Tagungen und Veranstaltungen auf seinem Arbeitsgebiet. Es arbeitet mit anderen Forschungseinrichtungen, Instituten und Gelehrten des In- und Auslands zusammen.<br \/>\n(4) Der Verein ist bestrebt, sich durch das Institut im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten an der wissenschaftlichen Ausbildung zu beteiligen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den einschl\u00e4gigen Fachbereichen und Instituten der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und erstrebt keinen Gewinn. Seine Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwandt werden.<br \/>\n(2) Seine Mitglieder erhalten keine \u00dcberschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile am Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>\n(3) Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(1) Ordentliche Mitglieder sollen nat\u00fcrliche Personen des In- und Auslands sein, die bef\u00e4higt und in der Lage sind, an den Aufgaben des Instituts mitzuwirken.<br \/>\n(2) \u00dcber die Aufnahme von Vereinsmitgliedern entscheidet aufgrund schriftlicher Bewerbung oder auf Vorschlag von mindestens zwei Vereinsmitgliedern der Vorstand. Er gibt dies den Mitgliedern in angemessener Frist bekannt.<br \/>\n(3) Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung nat\u00fcrliche und juristische Personen (Beh\u00f6rden, Institute, K\u00f6rperschaften, Vereine) des In- und Auslands gew\u00e4hlt werden, die sich um die Zwecke und Ziele des Europ\u00e4ischen Romanik Zentrums besondere Verdienste erworben haben oder an seinen Arbeiten besonderen Anteil nehmen. Diese sind zu Beitr\u00e4gen nicht verpflichtet.<br \/>\n(4) Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder festgesetzt.<br \/>\n(5) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch schriftlich erkl\u00e4rten Austritt zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres oder durch vom Vorstand auszusprechenden Ausschluss, wenn ein Vereinsmitglied schuldhaft die Interessen des Vereins verletzt. Dieser Beschluss ist dem\/der Betreffenden mit Begr\u00fcndung schriftlich mitzuteilen. Gegen ihn kann das Mitglied innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erheben, \u00fcber die bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung endg\u00fcltig entschieden wird.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Finanzierung des Vereinszwecks<\/p>\n<p>Als Mittel zur Erreichung des in \u00a7 2 genannten Vereinszwecks dienen:<br \/>\n1. das jeweilige Kapitalverm\u00f6gen, welches nach den Vorschriften \u00fcber M\u00fcndelgelder anzulegen ist, soweit es nicht unmittelbar f\u00fcr die Zwecke des Europ\u00e4ischen Romanik Zentrums Verwendung findet;<br \/>\n2. die Jahresbeitr\u00e4ge der Mitglieder;<br \/>\n3. Spenden in Form von Geld, Materialien oder Sachleistungen;<br \/>\n4. Zusch\u00fcsse \u00f6ffentlicher Stellen und sonstige Zuwendungen (Sponsoren-Gelder);<br \/>\n5. Einnahmen aus Auftragsforschung und besonderen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\n1. die Mitgliederversammlung<br \/>\n2. der Vorstand<br \/>\n3. der Internationale Beirat.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung (MV) hat folgende Aufgaben:<br \/>\n&#8211; Wahl des Vorstands sowie etwaige Nachwahlen<br \/>\n&#8211; Best\u00e4tigung der vom Vorstand berufenen Mitglieder des Internationalen Beirats<br \/>\n&#8211; Wahl von Ehrenmitgliedern<br \/>\n&#8211; Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands sowie der Jahresrechnung mit Pr\u00fcfungsbericht und Entlastung des Vorstands<br \/>\n&#8211; Bestellung der Jahresabschlusspr\u00fcfer<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge von Vereinsmitgliedern, die sp\u00e4testens acht Tage vor der MV beim Vorsitzenden eingereicht sein m\u00fcssen. Satzungs\u00e4nderungen, Ausschluss von Mitgliedern und Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\n(2) J\u00e4hrlich einmal beruft der\/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall der\/die stellv. Vorsitzende eine ordentliche MV ein. Eine au\u00dferordentliche MV kann aus dringendem Grund vom Vorstand einberufen oder von einem Drittel der Mitglieder verlangt werden.<br \/>\n(3) Zur MV (in der Regel am Sitz des Vereins) wird vier Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen.<br \/>\n(4) Die MV wird vom\/von der 1. Vorsitzenden geleitet, im Verhinderungsfall von der\/dem 2. Vorsitzenden.<br \/>\n(5) Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene MV ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Entscheidungen werden im Wege der Abstimmung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist die 3\/4-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die von einem Gericht oder einer Beh\u00f6rde aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, k\u00f6nnen vom Vorstand beschlossen werden.<br \/>\n(6) \u00dcber die MV wird von dem\/der Schriftf\u00fchrenden eine Niederschrift angefertigt, die Tagungsort, Datum sowie alle Beschl\u00fcsse enth\u00e4lt. Sie wird von ihr\/ihn und der\/dem die MV leitenden Vorsitzenden unterschrieben und an die Mitglieder verschickt.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Vorstand<\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern, die durch Arbeiten auf den Forschungsgebieten des Europ\u00e4ischen Romanik Zentrums ausgewiesen und\/oder f\u00fcr die organisatorischen Leitungsaufgaben des Instituts bef\u00e4higt sein m\u00fcssen. Ein Mitglied wird jeweils durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz sowie das Rektorat der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg gestellt. Die von den Vereinigten Domstiftern und der Martin-Luther-Universit\u00e4t pr\u00e4sentierten Vorstandsmitglieder werden von der MV best\u00e4tigt.<br \/>\n(2) Die Vorstandsmitglieder w\u00e4hlen aus ihrer Mitte die\/den 1. und 2. Vorsitzende\/n. Durch Vorstandsbeschluss kann eine Aufteilung von Gesch\u00e4ftsbereichen unter den Vorstandsmitgliedern erfolgen. Der Vorstandsvorsitzende ist in der Regel zugleich der Direktor des Instituts Europ\u00e4isches Romanik Zentrum an der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg.<br \/>\n(3) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt vier Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n(4) Der Vertretungsvorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB besteht aus den\/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem\/der Schatzmeisterin. Jeweils zwei von ihnen gemeinsam sind zur vollen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung des Vereins befugt.<br \/>\n(5) Die Aufgaben des Vorstands sind:<br \/>\n&#8211; Leitung des Europ\u00e4ischen Romanik Zentrums<br \/>\n&#8211; Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung<br \/>\n&#8211; Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern (im Sinne von \u00a7 5, Abs. 2 und 5)<br \/>\n&#8211; Berufung der von der MV zu best\u00e4tigenden Mitglieder des Internationalen Beirats<br \/>\n&#8211; Einwerbung der Mittel f\u00fcr Forschungsvorhaben etc.<br \/>\n(6) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit eines der Vorsitzenden und mindestens drei seiner Mitglieder. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der\/des Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlussfassung auf schriftlichem Wege ist m\u00f6glich.<br \/>\n(7) Die vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern kann nur in einer mit ausdr\u00fccklicher Mitteilung in der Tagesordnung fristgerecht einberufenen MV erfolgen. Falls hierbei nicht die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, wird zur MV mit Frist von einer Woche erneut eingeladen, bei der die Abberufung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen wird.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Internationaler Beirat<\/p>\n<p>(1) Der Internationale Beirat ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Vorstand bei der Leitung des Europ\u00e4ischen Romanik Zentrums.<br \/>\n(2) Die Mitglieder des Internationalen Beirats werden vom Vorstand vorgeschlagen, durch die MV best\u00e4tigt und vom Vorstand f\u00fcr vier Jahre berufen. Wiederberufung ist auf gleichem Wege zul\u00e4ssig.<br \/>\n(3) Der Internationale Beirat soll einmal j\u00e4hrlich zusammentreten. Die Zusammenkunft wird durch den Vorstand geleitet.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>(1) Der Antrag zur Aufl\u00f6sung des Vereins muss von wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder beim Vorstand schriftlich eingebracht werden. Dieser beruft fristgerecht eine MV mit Bekanntgabe dieses Antrags ein. Der Beschluss zur Aufl\u00f6sung bedarf einer 3\/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg anheim, die es nach Aufl\u00f6sung aller Verbindlichkeiten des Vereins zweckgebunden f\u00fcr Forschungen auf dem Gebiet der Romanik verwendet.<\/p>\n<p>Halle (Saale), den 10. Juli 2006<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (5) durch Vorstandsbeschluss vom 30. M\u00e4rz 2007<br \/>\nGe\u00e4ndert gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (5) durch Vorstandsbeschluss vom 14. Mai 2007<br \/>\nGe\u00e4ndert gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (5) durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. Dezember 2008<br \/>\nGe\u00e4ndert gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (5) durch Vorstandsbeschluss vom 30. September 2009<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;Europ\u00e4isches Romanik Zentrum&#8221;. Er hat seinen Sitz in Halle (Saale) und f\u00fchrt nach erfolgter Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz &#8220;e. 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