Veranstaltungsrecht mit Felix Schirmer

Felix Schirmer ist Justiziar an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, und dort unter anderem verantwortlich für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Dazu gehört auch die jährliche Modenschau der Burg, ein Fixpunkt nicht nur im studentischen Kalender, sondern längst ein kulturelles Highlight der Stadt Halle (Saale).

Er weiß also aus der Praxis genau, was es bedeutet, Veranstaltungen mit vielen Beteiligten und großem Publikum umzusetzen – und welche rechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Aspekte dabei zu beachten sind. In seinem Impulsvortrag führt er in die Grundlagen des Veranstaltungsrechts ein und gibt konkrete Hinweise für Veranstaltungen im Volkspark Halle.

Wie wichtig es ist, nicht nur im Vorfeld gründlich zu planen, sondern auch während der Veranstaltung aufmerksam zu bleiben, zeigt er gleich zu Beginn mit einer Anekdote: Bei einer Veranstaltung im Volkspark erschien ein besonders kreativer Gast mit Trockeneis im Kostüm – „für den Effekt“. Ein schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen ohne Sicherheitsbewusstsein schnell zum Problem werden können.

Werkschau der Mode der BURG 2024 © Michel Klehm
Werkschau der Mode der BURG 2024 © Michel Klehm

Veranstaltungsrecht: Viele Ebenen, ein Ziel

Veranstaltungsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsbereiche. Dazu gehören unter anderem:

  • Zivilrecht (Haftungsfragen),
  • Bauordnung,
  • Arbeitsschutz,
  • Immissionsschutz (Lärm),
  • Brandschutz.

Zentral ist dabei immer die Frage: Wie kann eine Veranstaltung sicher für alle Beteiligten durchgeführt werden?

Raum, Sicherheit und Verantwortung

Ein erster wichtiger Schritt ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Grundlage für jedes Sicherheits- und Brandschutzkonzept und klärt, was ein Raum leisten kann – und wo seine Grenzen liegen.

Felix Schirmer zeigt anhand konkreter Pläne des Volksparks, wie Fluchtwege verlaufen und welche Vorgaben dabei gelten. So müssen Fluchtwege mindestens 1,20 Meter breit sein (gerechnet mit 60 cm pro Fluchtrichtung). Historische Nutzungen des Volksparks – etwa Bestuhlungen für bis zu 2.000 Personen – wären heute aus diesen Gründen nicht mehr zulässig.

Auch die Bestuhlung selbst unterliegt klaren Regeln: Sitzplätze müssen ausreichend breit sein und miteinander verbunden werden, um bei Panik keine zusätzlichen Gefahren zu erzeugen.

Wie viele Personen in einem Raum zulässig sind, hängt stark von der Nutzung ab:

  • Ohne Bestuhlung: maximal zwei Personen pro Quadratmeter
  • Mit Tischen und Stühlen: etwa eine Person pro Quadratmeter
  • Emporen im Volkspark: maximal 100 Personen insgesamt

Zum Vergleich: In der Schweiz sind teils bis zu vier Personen pro Quadratmeter erlaubt – was im deutschen Kontext eher für Erstaunen sorgt.

Materialien, Technik und Stolperfallen

Ein weiteres zentrales Thema: Materialien. Alles, was im Veranstaltungsraum verbaut oder genutzt wird, muss in der Regel der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen und entsprechend zertifiziert sein.

Zu den häufigsten Fehlern bei Veranstaltungen zählen laut Felix Schirmer:

  • zugestellte Fluchtwege (auch unbeabsichtigt durch „schöne“ Designlösungen),
  • nicht zertifizierte Materialien,
  • der Einsatz von Trockeneis 😉

Auch technische Aspekte spielen eine Rolle: Im Volkspark Halle sind bestimmte Bereiche des Rangs aufgrund der Lichttechnik nicht zugänglich, Getränke dürfen dort nicht mitgenommen werden, und auch die maximale Lautstärke ist klar geregelt.

Auch interessant: In Halle gibt es jährlich etwa 15 Veranstaltungen, die mit Sondergenehmigung über die festgelegten Lärmgrenzen hinausgehen dürfen. Veranstaltungsrecht ist also auch auslegbar – aber nur innerhalb klarer Verfahren.

Veranstaltungsmeister: Eine Schlüsselrolle

Jede größere Veranstaltung benötigt eine fachkundige Person, die die Verantwortung vor Ort übernimmt. Dafür gibt es speziell geschulte Veranstaltungsmeister, die nach einer Sachkundeprüfung eingesetzt werden. Sie begleiten die Veranstaltung, behalten den Überblick und sind im Zweifel entscheidungsbefugt. Das betrifft etwa das Erstellen und Gewährleisten des Sicherheitskonzepts, die Abnahme technischer Geräte und auch schnelle Entscheidungen im konkreten Gefahrenfall.

Diese Rolle füllt Felix Schirmer als Koordinator selbst nicht aus, sondern er vertraut auf professionell ausgebildete Experten in den jeweiligen technischen Disziplinen, die er zu allen Veranstaltungen hinzuholt.

Fazit für das StudiLab

Konzertdesign, Raumkonzepte und kreative Ideen sind nur dann wirklich gut, wenn sie sicher, realistisch und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. Veranstaltungsrecht ist dabei kein Gegenspieler der Kreativität, sondern die Voraussetzung dafür, dass Experimente überhaupt möglich werden.

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