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2. Jun 2017

Fittes Verbraucherrecht?

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Die Europäisch Kommission hat einen Bericht zum Fitnesscheck im europäischen Verbraucher- und Marketingrecht veröffentlicht. Hintergrund ist der REFIT-Prozess (Regulatory Fitness and Performance Programme) der Europäischen Kommission, mit dem überprüft wird, ob EU-Rechtsvorschriften ihre Ziele erreichen und inwieweit Kosten gesenkt werden können und Bürokratie abgebaut werden kann.

Der nun vorgestellte Fitnesscheck umfasste die Untersuchung von sechs Richtlinien im Verbraucher- und Marketingrecht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG, Klauselrichtlinie 93/13/EWG, Preisangabenrichtlinie 98/6/EG, Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG, Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung 2006/114/EG und die Unterlassungsklagenrichtlinie 2009/22/EG). Gleichzeitig wurde die Anwendung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU evaluiert.

Insgesamt wird den Richtlinien ein gutes Zeugnis ausgestellt, wonach sie für ihren Zweck geeignet sind und auch dem digitalen Wandel gerecht werden konnten. Das Vertrauen der Verbraucher beim grenzüberschreitenden Konsum sei gewachsen. Dass die Rechtsverstöße von Unternehmern nicht quantitativ abgenommen haben, führt die Kommission auf einen erweiterten Wirkungskreis für Unternehmer im binnenmarktweiten Onlinehandel zurück.

Nachbesserungsbedarf sieht der Bericht beim Bewusstsein und Kenntnisstand bei den Akteuren zum EU-Verbraucherrecht (u. a. bei Richtern) und bei der Rechtsdurchsetzung und den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen. Zwar sollen auch Regelungen vereinfacht werden. Eine Vereinfachung der mannigfaltigen Informationspflichten, die zu einer Informationsflut in Verbrauchervertragsbeziehungen führen und deren Überarbeitung die Studie zum Fitnesscheck vorschlägt (siehe Main report, S. 268), greift der Bericht allerdings nicht direkt auf. Es werden anstatt dessen Fortschritte bei der verständlichen Darstellung von AGB-Inhalten und Informationspflichten durch freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft erwartet.

Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung erwägt der Bericht individuelle Ansprüche für Verbraucher im Falle unlauterer Geschäftspraktiken, die härtere Bestrafung von Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Unterlassungsklagenrichtlinie 2009/22/EG und die Harmonisierung der Unterlassungsinstrumente in den verschiedenen Richtlinien. Erwogen wird außerdem der Vorschlag der Fitnesscheck-Studie zur Kosten- und Kostenrisikoreduzierung für die qualifizierten Einrichtungen nach der Unterlassungsklagenrichtlinie. Die qualfizierten Einrichtungen führten die Verfahren im öffentlichen Interesse und müssten daher, so die Studie, bei den Kosten priviegiert werden. Desweiteren wird die Verbesserung der Breitenwirkung der Entscheidungen nach der Unterlassungsklagenrichtlinie zugunsten von Verbrauchern in den Blick genommen (vgl. zu beiden Aspekten auch das Gutachten Höland/Meller-Hannich zur Effektivität kollektiver Rechtsschutzinstrumente in Deutschland).

Insgesamt verweist der Bericht aber auch auf die bereits durch die Kommission angestoßenen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung wie die Überarbeitung der CPC-Verordnung über die Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden, die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung sowie die anstehende Auswertung der Empfehlung für den kollektiven Rechtsschutz 2013/396/EU.

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