Über das Deutschlandstipendium

Über das Deutschlandstipendium

0
Gesamte Anzahl an Stipendiaten*innen bis 2022
0
Anzahl der Stipendiaten*innen bis zum Wintersemester 2023/24 an der MLU

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Bewerben können sich

  • Studierende aller Fachrichtungen und aller Nationalitäten der MLU die die Regelstudienzeit in ihrem Studiengang noch nicht überschritten haben, sowie
  • Studienbewerberinnen und -bewerber, die die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der MLU stehen und die sich durch sehr gute Leistungen im Studium oder in der Schule auszeichnen.

Nicht förderfähig sind Studierende,

  • die eine Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern sie als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten,
  • Promotionsstudierende,
  • Studierende im Studienkolleg der MLU,
  • Nebenhörer*innen sowie Gasthörer*innen und
  • Erasmus-Austauschstudierende ausländischer Universitäten.

Die nächste Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/2025 startet wieder im Sommersemester 2024. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig auf unserer Internetseite, im StudIP,  im Online-Löwenportal, auf den Social Kanälen (Facebook, Instagram und Twitter) sowie in den Fakultäten den bekanntgegeben.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien an der MLU erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester.

Zusätzlich zu hervorragenden Leistungen im Studium oder in der Schule werden Kriterien wie Auszeichnungen und Preise, eine abgeschlossene Berufstätigkeit, außerschulisches oder außerfachliches Engagement sowie persönliche und soziale Umstände berücksichtigt. Für diese zusätzlichen Kriterien erfolgt eine Bewertung nach Punkten gemäß der Anlage zur Satzung der MLU für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 08.04.2020.

Die Förderung beträgt 300 € monatlich. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Die Stipendien werden in der Regel für zwei Semester bewilligt. Eine Verlängerung des Stipendiums bis maximal zum Ende der Regelstudienzeit ist nach einer erneuten Bewerbung und Prüfung des Antrages durch die Auswahlkommission der MLU möglich. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der MLU die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal, welches für den Zeitraum der Bewerbungsfrist freigeschaltet ist. Während des aktuellen Bewerbungszeitraumes stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite eine Checkliste zur Verfügung, welche Unterlagen für Ihre Bewerbung einzureichen sind. Alle notwendigen Unterlagen sind digital in PDF-Dateien über das Bewerberportal einzureichen.

Die Auswahlkommission der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entscheidet nach sorgfältiger Prüfung aller vollständigen und fristgerecht eingegangenen Bewerbung über die Vergabe der Deutschlandstipendien. Die Zusammensetzung der Auswahlkommission ergibt sich aus der Satzung zur Vergabe der Deutschlandstipendien vom 08.04.2020, § 6.

Ja, auch nach einer Absage ist eine erneute Bewerbung für das Deutschlandstipendium möglich. Weitere Möglichkeiten für die Bewerbung um andere Stipendien finden Sie auf den Portalen

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier (Stand: Januar 2021). Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Ansprechpartnerin Frau Yvonne Hellwig-Laich (siehe auch Kontaktfeld rechts).

Wer ein DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings kann man sich während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als „fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte“ angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Yvonne Hellwig-Laich

Telefon: 0345 55 21356
Telefax: 0345 55 27608
yvonne.hellwig-laich@verwaltung.uni-halle.de

Abteilung 1 – Studium und Lehre, Referat 1.3
Barfüßerstraße 17
2. Etage, Hinterhaus – Raum 8
06108 Halle (Saale)

Frau Yvonne Hellwig-Laich

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 0345 55 21356
Telefax: 0345 55 27608
yvonne.hellwig-laich@verwaltung.uni-halle.de

Abteilung 1 - Studium und Lehre, Referat 1.3
Barfüßerstraße 17
2. Etage, Hinterhaus – Raum 8
06108 Halle (Saale)