Vom 16. bis 27. Mai 2024 habt Ihr wie­der die Gelegenheit, stu­den­ti­sche Mitglieder in die Gremien der Universität und der Studierendenschaft zu wäh­len. Was das bedeu­tet und wie es abläuft, erfahrt Ihr hier.

Viele ken­nen es schon nicht mehr anders: Wegen der Corona-Pandemie hat die Martin-Luther-Universität ihre Hochschulwahlen auf ein Online-Verfahren umge­stellt, und dabei ist es seit­her geblie­ben. Die meis­ten Mitglieder des Studierendenrats haben nichts dage­gen ein­zu­wen­den. Sie sehen vor allem die Vorteile einer bes­se­ren Zugänglichkeit und eines gerin­ge­ren Arbeitsaufwands für die Wahlhelfer. Der Schwachpunkt, dass digi­ta­le Abstimmungen nicht zugleich geheim und ihre Ergebnisse über­prüf­bar sein kön­nen, ist für die meis­ten nicht ent­schei­dend. Bis auf wei­te­res wird die Universität also ihre Gremienwahlen online abhal­ten und die­ses System auch der Studierendenschaft zur Verfügung stellen.

Alle Jahre wieder …

… wer­den die stu­den­ti­schen Mitglieder im Senat, den Fakultätsräten, dem Studierendenrat und den Fachschaftsräten neu gewählt. Die ande­ren Mitgliedergruppen der Universität geben ihre Stimmen sel­te­ner ab: Professoren alle vier Jahre, wis­sen­schaft­li­che und sons­ti­ge Mitarbeiter alle zwei Jahre. 2024 kön­nen alle Mitglieder der Universität an Gremienwahlen teil­neh­men. Das bedeu­tet, dass zum Beispiel alle stimm­be­rech­tig­ten Sitze im Senat, außer der Rektorin, neu besetzt werden.

Nach einer all­ge­mei­nen Definition sind Gremien Gruppen von Experten oder gewähl­ten Vertretern, die in Sitzungen Fragestellungen debat­tie­ren und schließ­lich zu Beschlüssen oder Empfehlungen gelan­gen. Die wähl­ba­ren uni­ver­si­tä­ren und stu­den­ti­schen Gremien sind mit Parlamenten oder Räten ver­gleich­bar und bestim­men über ihre eige­nen Angelegenheiten selbst – im Rahmen der Möglichkeiten, die ihnen das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ein­räumt. Die Macht der ver­schie­de­nen Gremien unter­schei­det sich erheb­lich; den größ­ten Gestaltungsspielraum hat der Senat der Universität.

Der Senat und die neun Fakultätsräte sind uni­ver­si­tä­re Gremien, in denen alle Mitgliedergruppen der Universität – also Professoren, wis­sen­schaft­li­che Mitarbeiter, Studierende und sons­ti­ge Mitarbeiter – ver­tre­ten sind. Dagegen wer­den die stu­den­ti­schen Gremien – Studierendenrat und Fachschaftsräte – aus­schließ­lich von Mitgliedern der ver­fass­ten Studierendenschaft gewählt und besetzt. Bei der „ver­fass­ten Studierendenschaft“ han­delt es sich um eine gesetz­lich ver­an­ker­te Teilkörperschaft der jewei­li­gen Hochschule. Ihr gehö­ren alle Studierenden an, die mit ihrem Semesterbeitrag den ent­spre­chen­den Anteil von aktu­ell 12,35 Euro bezahlt haben.

Innerhalb der Gremien ver­tre­ten Hochschulgruppen ver­schie­de­ne poli­ti­sche Lager. Auf den Wahlzetteln sind sie in der Regel an ihrer Bezeichnung zu erken­nen. Nicht alle Wahlvorschlagslisten sind jedoch einer par­tei­na­hen poli­ti­schen Richtung zuzu­ord­nen, und man muss kei­ner Hochschulgruppe ange­hö­ren, um auf der Liste eines Wahlvorschlags anzutreten.

Die Grafik stellt dar, welche Studierenden für welches Gremium wahlberechtigt sind.
Auf einen Blick: Wer kann wen wäh­len
Grafik: Konrad Dieterich

Wählbare Uni-Gremien

Der Senat ist das höchs­te beschluss­fas­sen­de Gremium der Universität. Zu sei­nen Aufgaben gehört unter ande­rem, über Studien- und Prüfungsordnungen, den Haushaltsentwurf und Kooperationsverträge zu ent­schei­den – er regelt alle grund­le­gen­den Angelegenheiten der Universität. Auch Pläne zur Hochschulentwicklung, die auf die Streichung von Studiengängen und Lehrstühlen hin­aus­lau­fen, hat der Senat in den letz­ten Jahren bera­ten und beschlos­sen. Alle vier Jahre wählt der Senat die Rektorin oder den Rektor der Universität; das steht jedoch erst wie­der 2026 an. Für spe­zi­fi­sche Aufgaben hat der Senat Kommissionen ein­ge­rich­tet. Darüber hin­aus kann das Rektorat als Leitung der Universität über vie­le orga­ni­sa­to­ri­sche Fragen eigen­stän­dig bestimmen.

Die Aufgaben eines Fakultätsrats umfas­sen bei­spiels­wei­se Berufungsvorschläge wie auch Entscheidungen über Studien- und Prüfungsordnungen inner­halb des jewei­li­gen Fachbereichs. Zudem wählt der Fakultätsrat den Dekan oder die Dekanin. Zahlreiche wei­te­re Angelegenheiten lie­gen im Aufgabenbereich des Dekanats als Leitung der Fakultät. 

Im Senat und in den Fakultätsräten wer­den die Sitze nach einem fes­ten Schlüssel auf die Mitgliedergruppen der Universität ver­teilt. Damit ist in die­sen Gremien die Professorenmehrheit gesi­chert, wäh­rend Studierende und wis­sen­schaft­li­ches Personal jeweils knapp ein Sechstel und das sons­ti­ge Personal knapp ein Zwölftel der Sitze bekom­men. Die abso­lu­te Mehrheit der Sitze und Stimmen für die Gruppe der Professoren ist im Hochschulgesetz des Landes fest­ge­legt und wird von den ande­ren Mitgliedergruppen immer wie­der als unde­mo­kra­tisch kritisiert.

Symbolische Darstellung der Stimmverhältnisse im Senat
Im Senat der Universität sit­zen als stimm­be­rech­tig­te Mitglieder die Rektorin, 14 Professoren, 4 wis­sen­schaft­li­che Mitarbeiter, 4 Studierende, 2 sons­ti­ge Mitarbeiter und die Gleichstellungsbeauftragte. Weitere Personen, die ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil­neh­men, sind hier nicht dar­ge­stellt.
Grafik: Konrad Dieterich 

Wählbare Studi-Gremien

Einige Entscheidungen der Uni-Gremien kön­nen sich sehr direkt auf Studium und Lehre aus­wir­ken. Die rein stu­den­ti­schen GremienStudierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte las­sen sich dage­gen eher als Interessenvertretungen beschrei­ben. Fachschaften sind orga­ni­sa­to­ri­sche Teilbereiche der Studierendenschaft und ent­spre­chen mit eini­gen Abweichungen den Fakultäten oder Wahlbereichen der Universität. Studierende sind als Mitglieder der Studierendenschaft zugleich Mitglieder ihrer Fachschaft.

Innerhalb eini­ger Fachschaften haben sich Institutsgruppen als Vertretung der Studierenden ein­zel­ner Fächer gebil­det; die­se sind jedoch kei­ne offi­zi­el­len Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von Arbeitsgruppen, die vom jewei­li­gen Fachschaftsrat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel.

Die Gremien der Studierendenschaft sol­len neben hoch­schul­po­li­ti­schen Interessen kul­tu­rel­le, fach­li­che, sozia­le und wirt­schaft­li­che Belange ihrer Mitglieder ver­tre­ten. Einerseits sind sie also stu­den­ti­sches Sprachrohr gegen­über der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, ande­rer­seits hel­fen sie bei prak­ti­schen Problemen, zum Beispiel mit recht­li­chen und ande­ren Beratungsangeboten, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung. Zudem füh­ren sie eige­ne Veranstaltungen durch und för­dern stu­den­ti­sche Projekte. Fachschaftsräte hel­fen und ver­mit­teln auch bei kon­kre­ten Problemen im Studium.

Im Studierendenrat und in den Fachschaftsräten sit­zen aus­schließ­lich Studierende, die Mitglieder der Studierendenschaft sind. Im Stura wird die Hälfte der Sitze uni­ver­si­täts­weit gewählt, die ande­re Hälfte wird über Wahlkreise bestimmt, die aus einer oder meh­re­ren Fachschaften bestehen. Für spe­zi­fi­sche Aufgaben wählt der Studierendenrat eini­ge Sprecher und kann auch Referenten ernen­nen. In Arbeitskreisen des Stura kön­nen sich auch nicht gewähl­te Studierende engagieren.

Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusam­men mit den Studierendenräten der drei ande­ren Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indi­rekt Einfluss, indem jeder Stura eines der stu­den­ti­schen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks bestimmt.

Die Grafik zeigt in tabellenartiger Form, wie sich die Fakultäten und deren Wahlbereiche von den Wahlkreisen des Stura und den Fachschaften unterscheiden.
Die Fachschaften und Stura-Wahlkreise unter­schei­den sich mit­un­ter von den Fakultäten und deren Wahlbereichen.
Grafik: Konrad Dieterich

Studienkolleg

Das Landesstudienkolleg ist eine vor­be­rei­ten­de Bildungseinrichtung, die inter­na­tio­na­len Studierenden vor der Aufnahme eines regu­lä­ren Studiums ergän­zen­de Kenntnisse ver­mit­telt. Studienkollegiaten kön­nen nicht an den uni­ver­si­tä­ren Wahlen zum Senat und den Fachschaftsräten teil­neh­men. Sie kön­nen jedoch für den Studierendenrat und den Fachschaftsrat Neuphilologien/Studienkolleg kan­di­die­ren und auch ihre Stimmen abge­ben. Bis die Gewählten ins Amt kom­men, wer­den sie meist schon nicht mehr am Studienkolleg sein, kön­nen aber die Interessen des nächs­ten Jahrgangs ver­tre­ten. Daher soll­ten sie vor­zugs­wei­se dann kan­di­die­ren, wenn sie anschlie­ßend an der MLU stu­die­ren möchten.

Promovierendenvertretung

Seit 2022 exis­tiert eine eige­ne Interessenvertretung für Promovierende, auch als Doktoranden bekannt. Da die­se teil­wei­se als Studierende, teil­wei­se als Mitarbeiter zäh­len oder als Externe gar kei­nen Mitgliederstatus an der Universität haben, sol­len ihre Anliegen in einem gemein­sa­men Gremium gebün­delt wer­den. Je Fakultät wer­den zwei Promovierende als Vertreter und Stellvertreter gewählt. Auf Sitzungen berät das Gremium über Probleme und Interessen von Promovierenden. Darüber hin­aus hat jeweils ein Mitglied Rederecht bei Sitzungen des Senats und der Fakultätsräte. Sie kön­nen dort auch Anträge stel­len, haben jedoch kein Stimmrecht.

Gleichstellungsbeauftragte

Ausschließlich weib­li­che Studierende und weib­li­che Beschäftigte der Universität sind berech­tigt, die Gleichstellungsbeauftragten der gesam­ten Universität sowie der Fakultäten und wei­te­rer Bereiche der MLU zu wäh­len. Kandidieren dür­fen gleich­wohl alle Mitglieder der Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten wer­den nicht direkt gewählt, son­dern über den Umweg von soge­nann­ten Gleichstellungskollegien mit bis zu 12 Mitgliedern. Diese küren dann aus ihrer Mitte jeweils eine Person zur Gleichstellungsbeauftragten. Im Senat und den Fakultätsräten haben die Gleichstellungsbeauftragten jeweils einen Sitz mit Stimmrecht.

Abstimmung Semesterticket

Der Stura möch­te die Plattform der Hochschulwahl für eine Abstimmung zur Zukunft des Semestertickets nut­zen. Im lau­fen­den Sommersemester fand bereits ein vor­läu­fi­ger Wechsel zum ermä­ßig­ten Deutschlandticket statt. Nun soll der Wille der Studierenden in einer Urabstimmung erfragt werden.

Falls sich die Mehrheit gegen das neue Deutschlandticket aus­spricht, gibt es ab dem Wintersemester wie­der das MDV-Ticket. Ein Ausstieg aus jeder Art von Semesterticket wäre nicht unmit­tel­bar mög­lich, weil der fünf­jäh­ri­ge Vertrag zwi­schen dem Studentenwerk Halle und dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund erst mit Ablauf des Sommersemesters 2025 endet. 

So geht es ab jetzt weiter

Wahlbekanntmachungen der Universität und der Studierendenschaft infor­mie­ren detail­liert über die Vorbereitung und den Ablauf der Hochschulwahlen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Die eige­ne Wahlberechtigung kann im Löwenportal ein­ge­se­hen wer­den. Das ist vor allem rele­vant, wenn Studierende auf­grund ihrer Fachkombination mit mehr als einer Fakultät oder einem Wahlbereich zu tun haben. 

(Fast) zu spät zum Kandidieren. Da der Wahltermin die­ses Jahr etwa zwei Wochen frü­her als 2023 ange­setzt ist, ende­ten auch die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen ent­spre­chend frü­her. Dennoch könnt Ihr unter Umständen noch gewählt wer­den. Falls sich für das ent­spre­chen­de uni­ver­si­tä­re oder stu­den­ti­sche Gremium nicht genü­gend Kandidaten gemel­det haben, wird es auf dem Stimmzettel lee­re Felder gehen, in die wähl­ba­re Studierende ein­ge­tra­gen wer­den kön­nen. Wo das der Fall ist, erfahrt Ihr ab 30. April.

Ab 30. April wer­den die zuge­las­se­nen Wahlvorschläge für die ver­schie­de­nen Gremien bekannt­ge­ge­ben. Die Listen hän­gen an ver­schie­de­nen Orten der Uni aus und sind online beim Wahlausschuss der Studierendenschaft und dem Wahlamt der Uni zu finden.

„Mahlowat“: Der Stura hat in den ver­gan­ge­nen Jahren eine Entscheidungshilfe zur Wahl erstellt, die bei der Suche nach einer pas­sen­den Hochschulgruppe hel­fen soll. Dabei ist zu beden­ken, dass die Thesen nicht alle Themenbereiche erfas­sen kön­nen und dass auf dem Stimmzettel auch Kandidaten ste­hen, die kei­ner der vor­ge­stell­ten Hochschulgruppen ange­hö­ren. Daher sind die Ergebnisse des „Mahlowats“ mit Vorsicht zu genießen.

Einige Tage vor der Wahl (ver­mut­lich): Die „Löwenrunde“, eine Veranstaltung des Stura-Wahlausschusses, gibt einen Überblick zur anste­hen­den Hochschulwahl. Zudem stel­len die Hochschulgruppen ihre Themen in einem Diskussionsformat vor, an dem sich auch das Publikum betei­li­gen kann. Die Veranstaltung fin­det ver­mut­lich wie­der im Audimax statt, wird aber auch per Livestream über­tra­gen und steht anschlie­ßend als Aufzeichnung zur Verfügung.

16. Mai, 10.00 Uhr bis 27. Mai 2024, 15.00 Uhr: Wahlen. Nach dem Login im Löwenportal kön­nen Studierende online an den Wahlen für die Gremien der Uni und der Studierendenschaft teil­neh­men. Auf dem Stimmzettel steht, wie vie­le Stimmen die wahl­be­rech­tig­te Person für das jewei­li­ge Gremium abge­ben kann. Man kann die Stimmen auf meh­re­re Wahlvorschläge ver­tei­len und einer kan­di­die­ren­den Person jeweils bis zu zwei Stimmen geben. Der Stimmzettel ist ungül­tig, wenn man mehr als die zuläs­si­ge Zahl von Stimmen abge­ge­ben hat. Sollten für ein Gremium nicht genü­gend Personen kan­di­die­ren, dür­fen auf den vor­ge­se­he­nen Feldern Namen von wähl­ba­ren Studierenden ein­ge­tra­gen werden.

1. September 2024: Die Amtszeit der Mitglieder im Senat und den Fakultätsräten beginnt. Beim Studierendenrat geht’s am 1. Oktober los, für die Fachschaftsräte gel­ten unter­schied­li­che Daten.

Beitragsbild: Marlene Nötzold

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