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23. Jan 2017

Liebe Mitglieder der MLU!

Ab 2017 werden wir Sie auch über unseren neuen Blog zu den aktuellen Hochschulwahlen informieren. Wichtige und aktuelle Mitteilungen werden auf dieser Seite neben der Homepage veröffentlicht.(Homepage: http://wisswei.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/)

Allgemeine Informationen

Grundlagen für die Wahlen zu den Hochschulgremien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Senat, Fakultätsräte) der Mitgliedergruppen 1 bis 4 ist die Grundordnung der MLU sowie für die Mitgliedergruppen 1, 2 und 4 die Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der MLU (Wahlordnung) in den jeweils gültigen Fassungen. Für die Mitgliedergruppe 3 der Studierenden gilt die eigene Wahlordnung vom 06. April 2016, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 12. April 2016.

Wichtige Informationen für Studierende!

Studierende können auch über die Selbstbedienungsfunktion „Änderung der Wahlberechtigung“ im Löwenportal ihre Zugehörigkeit zu einem Wahlbereich erklären.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Studierenden, die an mehreren Fakultäten/Wahlbereichen studieren, die Wahlberechtigung im Regelfall in der Fakultät/dem Wahlbereich eingetragen ist, in der/dem das erste Fach bzw. bei Lehrämtern das erste Unterrichtsfach des ersten Studienganges angesiedelt ist. Für die jeweils aktuell bevorstehenden Wahlen können Änderungen jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Werktage vor dem vorläufigen Abschluss der Wählerverzeichnisse vorgenommen wurden.

Die Entscheidung der Studierenden für eine andere Fakultät bzw. einen anderen Wahlbereich kann mit der Rückmeldung oder mit der Zugehörigkeitserklärung beim Wahlteam eingereicht werden. Später erfolgte Änderungen im Löwenportal oder eingehende Zugehörigkeitserklärungen können erst bei bei den Wahlen im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.

Beurlaubung: Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit wird durch eine Beurlaubung nicht berührt.

Achtung
Alle Bekanntmachungen des Wahlamtes auf diesen Seiten entsprechen nicht den amtlichen Bekanntmachungen des Wahlleiters im Sinne der Wahlordnung. Sie sollen lediglich die amtlichen Bekanntmachungen an den Bekanntmachungstafeln der Einrichtungen der Martin-Luther-Universität unterstützen bzw. auf sie hinweisen.

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