Die Spaltungsregel

Kreuzt man zwei Individuen der F1-Generation untereinander, so spalten sich ihre Nachkommen (die F2-Generation), in Bezug auf die Merkmale der Eltern, in bestimmte Zahlenverhältnisse auf. Das Spaltungsverhältnis im Genotyp lautet 1:2:1 und das Spaltungsverhältnis im Phänotyp lautet 3:1 (Passarge, 2004).

 

Diese Regel besagt, dass zwei Lebewesen der ersten Tochtergeneration miteinander gekreuzt werden. Sie haben also, laut der 1. Mendelschen Regel, den gleichen Genotyp. Ihre Nachkommen bilden die zweite Tochtergeneration. Als Ergebnis der Kreuzung entstehen im Genotyp drei verschiedene Varianten, wobei die Allele folgendermaßen vorliegen: bei einem Lebewesen homozygot dominant, bei zwei Lebewesen heterozygot und bei einem Lebewesen homozygot rezessiv. Im Phänotyp haben drei Lebewesen die gleiche Merkmalsausprägung und ein Lebewesen eine andere. Bezüglich der phänotypischen Merkmalsausprägung der Elterngeneration gleichen drei Lebewesen dem homozygot dominanten Elternteil und ein Lebewesen dem homozygot rezessiven Elternteil.

Interaktive Übung zur 2. Mendelschen Regel

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