Vor Kurzem hatte ich die Gelegenheit, einen spannenden Vortrag über das KI-Tool ToTeachAI im Rahmen eines Kolloquiums zu hören. Dieser beleuchtete sowohl die technischen Grundlagen als auch die praktischen Einsatzmöglichkeiten dieser Anwendung für Lehrkräfte.
Die Referentin begann mit einer Einführung in die generative KI und erklärte, wie diese Technologie in der Lage ist, kreative Inhalte durch maschinelles Lernen zu erzeugen. Sie betonte, dass diese KI auf umfangreichen Daten und künstlichen neuronalen Netzen basiert. Durch die Verarbeitung großer Datenmengen, darunter Bücher, Websites und Artikel, kann die generative KI authentische Ergebnisse produzieren, die kaum von menschlicher Kreation zu unterscheiden sind. Die Technologie funktioniert auf einer mathematischen Grundlage und ist in der Lage, neue Inhalte zu generieren. Dabei sind die Möglichkeiten vielfältig: Musik, Websites, Apps, Videos, Bilder und Sprache können durch generative KI erstellt werden.
Vorrangig sollte es aber um den Einsatz der KI für schulische Zwecke gehen. Die Referentin erläuterte, wie Lehrkräfte diese Technologie nutzen können, um Unterrichtsmaterialien zu erstellen. Hier sind einige Beispiele, die sie nannte:
– Bilder, Videos und Grafiken: Generative KI kann visuelle Inhalte produzieren, die den Unterricht anschaulicher und interessanter gestalten.
– Texte: Von kurzen Erklärungen bis hin zu ausführlichen Artikeln kann die KI Texte erstellen, die auf den Lehrplan abgestimmt sind.
– Übungen und Tests: Die Erstellung von Übungsaufgaben und Tests kann durch generative KI erheblich erleichtert werden.
– Unterrichtsentwürfe: Die KI kann Lehrkräfte bei der Planung und Strukturierung von Unterrichtseinheiten unterstützen.
Diese Anwendungen bieten nicht nur eine enorme Zeitersparnis, sondern auch die Möglichkeit, den Unterricht individueller und kreativer zu gestalten. Die Besonderheit bei To Teach AI ist, dass kein Prompt eingegeben werden muss. Im Gegensatz zu ChatGPT oder ähnlichen Anwendungen bietet eine Eingabemaske die Auswahl der Schulform, der Klassenstufe, des Unterrichtsfachs, des Themas und die Art der Stunde (z. B. Einstieg in das Thema) an. Man klickt sich also durch die einzelnen Punkte, die sonst im Prompt eingeben werden müssen. Die Benutzeroberfläche ist relativ selbsterklärend gestaltet, sodass ein einfaches und schnelles Zurechtfinden gewährleistet ist. Nachdem To Teach AI beispielsweise einen Stundenverlaufsplan erstellt hat, kann dieser auch noch einmal überarbeitet werden. Die Referentin stellte dann einige Entwürfe vor, beziehungsweise testete sie die Anwendung vor den Zuhörenden und forderte diese auf, Vorschläge und Wünsche für mögliche Stundenentwürfe zu liefern, damit diese vor Ort erstellt werden konnten. Wie es zu erwarten war, ist auch diese Anwendung nicht fehlerfrei und ihre Ergebnisse bedürfen zwingend einer Überprüfung, bevor sie verwendet werden. So schlug To Teach AI beispielsweise vor, innerhalb von 5 Minuten ein Plakat zum Thema der Stunde zu erstellen. Vor allem in Bezug auf die Zeitplanung zeigte das Tool unrealistische Vorschläge.
Ein weiterer Aspekt, der unter den Zuhörenden für Diskussionen sorgte ist, dass To Teach AI zwar durch die Lehrpläne aller Bundesländer gespeist wird, jedoch nicht die Möglichkeit besteht, eine Stundenplanung nur anhand des Lehrplans eines Bundeslandes zur erstellen. Das bietet zwar die Möglichkeit, umfangreichere Ergebnisse zu liefern, jedoch unterscheiden sich die Lehrpläne der Bundesländer in einigen Dingen so sehr, dass es notwendig ist, nur die Inhalte des eigenen Landes aufzunehmen.
Im letzten Teil des Vortrags ging die Referentin auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, die bei der Nutzung von generativer KI im Unterricht beachtet werden müssen. Sie betonte, dass Lehrkräfte zwar pädagogische Freiheit genießen, jedoch die geltenden Rechtsvorschriften einhalten müssen. Ein wichtiger Punkt ist, dass für die Nutzung von Anwendungen wie ChatGPT typischerweise Nutzerkonten erforderlich sind. Lehrkräfte können sich freiwillig registrieren, sollten aber darauf achten, dass die Daten auf externen Servern gespeichert werden. Dies entspricht nicht immer den Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein besonderer Aspekt ist, dass KI-basierte Anwendungen wie ChatGPT keine Urheberrechte für die von ihnen generierten Inhalte beanspruchen. Das bedeutet, dass Lehrkräfte die erstellten Materialien frei nutzen können, ohne rechtliche Bedenken haben zu müssen.
Der Vortrag bot einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Herausforderungen der generativen Künstlichen Intelligenz. Die Referentin zeigte auf, wie diese Technologie nicht nur kreative Inhalte erzeugen kann, sondern auch das Potenzial hat, den Bildungsbereich zu revolutionieren. Gleichzeitig wurde deutlich, dass bei der Anwendung von generativer KI die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgfältig beachtet werden müssen.