Jaqueline Stein
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kontakt
Jaqueline Stein
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht
Universitätsplatz 10a
Thomasianum
06108 Halle (Saale)
Raum 24
Telefon: (0345) 55 23105
E-Mail: jaqueline.stein@jura.uni-halle.de
ORCID-ID: https://orcid.org/0009-0003-9330-9874
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Curriculum Vitae
2023 Forschungsaufenthalt
an der University of California, Los Angeles School of Law (Betreuung durch Prof. Noah Zatz)
2023 Forschungsaufenthalt
am Center for International and European Labour Law Studies (CIELLS), University of Warsaw (Betreuung durch Prof. Beryl ter Haar)
seit 2021 Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin
am Lehrstuhl von Prof. Daniel Ulber, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (gefördert durch Promotionsstipendium der Hans-Böckler-Stiftung)
Arbeitstitel der Dissertation: „Gefangenengewerkschaften“ in Deutschland – Eine dogmatische Untersuchung der relevanten arbeitsrechtlichen Begriffe mit Blick auf das Verfassungs- und Völkerrecht
2020-2021 Research Track-Stipendium
der Humboldt-Universität zu Berlin (Vorbereitung der Promotion)
2020 Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung
2019-2020 Master 1 – Droit européen (Europarecht)
an der Université Paris II Panthéon-Assas
2015-2019 Studium Rechtswissenschaft
an der Humboldt-Universität zu Berlin (gefördert durch Studienstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes)
Publikationen
Keine Koalitionsfreiheit für Gefangenengewerkschaft mangels übereinstimmender Praxis der Mitgliedsstaaten (Besprechung von EGMR, Urteil vom 7.12.2021 – 29582/09), in: AuR 2022, 446
Arbeiten 4.0 und Arbeitszeitrecht – neuere Entwicklungen, in: AuR 2022, 148 (gemeinsam mit Daniel Ulber)
Intersektionale Diskriminierungen und das AGG, in: NJW 2022, 2792 (gemeinsam mit Julia Kahlo)
BAG zum Median als Indiz für eine Entgeltdiskriminierung – Europa zu Gast in Erfurt (Besprechung von BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19), in: NZA 2022, 328
Prekariat Gefängnis – Warum das Urteil des BVerfG zur Gefangenenvergütung nicht im Sinne der arbeitenden Inhaftierten ist (Besprechung von BVerfG, Urteil vom 20.6.2023 – 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17), Verfassungsblog am 22.6.2023 (gemeinsam mit Lara Mann)
Aktuelles
In den meisten deutschen Gefängnissen sind Gefangene zur Arbeit verpflichtet. Gemessen an regulären arbeitsrechtlichen Maßstäben kann die Arbeit von Inhaftierten durchaus als prekär bezeichnet werden. Dieser Workshop gibt Einblicke in die Arbeit hinter Gittern und zu Perspektiven für eine (gewerkschaftliche) Organisierung. Dabei werden Erfahrungsberichte ergänzt von einer juristischen Einordnung.
Alexia Metge hat mehrere Jahre in Haft gearbeitet und ist Mitglieder der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation.
Lara Mann promoviert an der Goethe-Universität in Frankfurt a.M. zu den Arbeitsbedingungen von Inhaftierten.
Jaqueline Stein promoviert an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) zu gewerkschaftlicher Organisierung im Strafvollzug.