Das Netzwerk der Stipendiat:innen der Landesgraduiertenförderung Sachsen-Anhalt
Das Netzwerk der Stipendiat:innen der Landesgraduiertenförderung Sachsen-Anhalt

Positionspapier des Netzwerks der GraFö-Stipendiat:innen

Zweck der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt ist die Förderung und Ausbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Auf dieser Grundlage erhalten besonders qualifizierte Nachwuchskräfte das Stipendium, welches geeignete Rahmenbedingungen setzen sollte, um die Stipendiat:innen bestmöglich auf ihrer wissenschaftlichen oder künstlerischen Laufbahn zu unterstützen und zu fördern.

Wir, die Stipendiat:innen der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt, sind in allen Fachbereichen vertreten. Unsere Themen sind vielfältig und von großer Aktualität. Unsere Arbeit liefert bereits einen wichtigen Beitrag zum wissenschaftlichen und künstlerischen Output des Bundeslandes. Durch das Stipendium genießen wir dabei eine wichtige finanzielle Unterstützung. 

Gleichzeitig müssen wir jedoch zunehmend feststellen, dass das Stipendium sowohl in finanzieller als auch struktureller Hinsicht den heutigen Realanforderungen der Lebenshaltung und akademischen Praxis nicht genügt. Auch im Vergleich zu anderen Stiftungen und Landesstipendien zeigt sich das Stipendium der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt mittlerweile als wenig wettbewerbsfähig.

In diesem Papier formulieren wir daher 15 Forderungen, die die materielle und ideelle Förderung sowie grundlegende organisatorische Bedingungen betreffen, die mit dem Stipendium verbunden sind. Wir sind überzeugt, dass die Umsetzung dieser Forderungen nicht nur unsere eigene Lebens- und Ausbildungssituation merklich verbessern, sondern auch das Land Sachsen-Anhalt zu einem deutlich attraktiveren und innovationsfördernden Standort für junge Nachwuchswissenschaftler:innen und -künstler:innen machen würde.

Zum Ende formulieren wir einen Aufruf zur Unterstützung und Umsetzung unserer Forderungen. Unter “Unterstützer:innen” finden sich schließlich alle Personen, die sich mit unseren Forderungen solidarisieren.

Der Inhalt dieses Positionspapiers stellt sich demnach wie folgt dar:

Materielle Förderung

Ideelle Förderung

Abläufe und Organisatorisches

Aufruf zur Unterstützung und Umsetzung

Materielle Förderung

Unter “Materieller Förderung” verstehen wir vor allem Aspekte der finanziellen Förderung hinsichtlich Lebenshaltung, Altersvorsorge, Sachaufwendungen sowie der Reisekostenzuschläge. Hier fällt das Stipendium bereits deutlich hinter derzeitige Realanforderungen zurück. 

Um diese Schieflage aufzuheben fordern wir Folgendes:

1. Eine sofortige Erhöhung des Förderungsbetrags auf 1500,- Euro.

Die letzte Erhöhung des Förderungsbetrags trat 2016 in Kraft. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag für Sachsen-Anhalt von CDU, SPD und FDP wird eine Erhöhung der Förderung in Aussicht gestellt, jedoch weder konkret beziffert noch bislang umgesetzt. Seitdem sind die Lebenshaltungskosten stark gestiegen. 1100,- Euro können dies schon lange nicht mehr tragen. Effektiv bleibt uns abzgl. der Fixkosten, zu denen auch die privat zu entrichtenden Beiträge zur Krankenversicherung gehören, bereits weniger als bei einem Bezug von Bürgergeld. Andere Stiftungen und Länder haben ihre Förderungsbeträge bereits deutlich erhöht.

2. Eine zusätzliche monatliche Sachkostenpauschale in Höhe von 150,- Euro.

Der bisher zu beantragende Sachmittelzuschuss stellt vor allem eine bürokratische und statische Hürde für eine immer fluider und international werdende wissenschaftliche Praxis dar. Forschungsfreiheit, Mobilität und erhöhte Reisekosten sollten sich im Fördervolumen des Stipendiums daher durch eine Sachkostenpauschale abbilden, die ohne zusätzliche bürokratische Hürden und Abhängigkeiten an die Stipendiat:innen monatlich zum Grundförderungsbetrag zugezahlt wird.

3. Den vollen Reisekostenzuschlag auch nach dem 31. Aufenthaltstag.

Längere Forschungsaufenthalte in internationalen akademischen Einrichtungen stellen eine wichtige Möglichkeit für Nachwuchswissenschaftler:innen dar, ihr eigenes Forschungsprofil zu schärfen. Die Kürzung des Reisekostenzuschlags nach dem 31. Aufenthaltstages abzuschaffen, würde Stipendiat:innen zu längeren Auslandsaufenthalten ermutigen und im bundesweiten Wettbewerb unter Nachwuchswissenschaftler:innen stärken.

4. Eine Anrechnung der Förderungszeit auf die Rentenversicherung.

Eine private Altersvorsorge ist für viele Stipendiat:innen finanziell nicht möglich. Altersvorsorge ist aber für uns alle ein zentrales Thema. Die Entscheidung, eine wissenschaftliche Laufbahn über die Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt zu verfolgen, sollte nicht durch die Angst vor Altersarmut beeinträchtigt werden.

5. Eine in Partnerschaften einkommensunabhängige Förderung.

Bislang werden etwaige Einkommen von Partner:innen auf den Förderbetrag angerechnet. Das schränkt die finanzielle Unabhängigkeit von Stipendiat:innen in vielen Fällen ein und ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Das Einkommen von Partner:innen darf nicht auf die eigenen Förderbeträge angerechnet werden, um die individuelle Unabhängigkeit der Stipendiat:innen zu sichern.

6. Eine rückwirkende Nachzahlung für die Stipendiat:innen

Mit dem derzeitigen Förderbetrag von 1100,- Euro kommen wir schon lange nicht mehr zurecht. Die meisten von uns müssen zusätzlich arbeiten. Teilweise müssen wir uns bei Kreditinstituten oder privat verschulden. Bei einer Erhöhung des Förderbetrags wäre es daher nur angemessen, den derzei geförderten Stipendiat:innen eine rückwirkende Nachzahlung über die Differenz des Förderbetrags seit 2022 zu gewähren, also einem Jahr nach Beschluss der Erhöhung des Förderbetrags im Koalitionsvertrag und dem Jahr des historischen Höchststandes der Inflation.

Ideelle Förderung

Unter “Ideelle Förderung” verstehen wir Aspekte der strukturellen Einbindung, Vernetzung und Weiterbildung. Dahingehend macht die Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt auch im Vergleich zu anderen Stipendiengebern wenig Angebote. Dabei sind die verschiedenen Aspekte ideeller Förderung häufig essentiell für eine erfolgreiche wissenschaftliche oder künstlerische Laufbahn.

Damit ideellen Aspekten auch in der Graduiertenförderung Rechnung getragen wird, fordern wir:

1. Eine höhere Sichtbarkeit unserer Arbeit

Aktuell bietet die Graduiertenförderung keine Plattform, die die Projekte ihrer Stipendiat:innen sichtbar macht und Vernetzung fördert. Auch die Aufnahme der Projekte im Forschungsportal Sachsen-Anhalt ist bisher nicht vorgesehen. Wissenschaft und Kunst leben von Sichtbarkeit. Hier braucht es bspw. eine Website, auf der wir unsere Forschungsprojekte nach innen wie nach außen präsentieren können.

2. Einfache Kontaktmöglichkeiten unter den Stipendiat:innen

Bislang besteht keine einfache Möglichkeit der Vernetzung und Kontaktaufnahme der Stipendiat:innen der Graduiertenförderung untereinander. Das, obwohl wir ähnliche Interessen, Erfahrungen und auch Probleme haben, die wir gemeinsam diskutieren und produktiv bearbeiten können. Hier ließe sich wie bereits o.g. sehr gut eine Plattform vorstellen, wenigstens aber eine zentrale E-Mail-Adresse, an die sich Bewerber:innen und Stipendiat:innen wenden können, um untereinander Kontakt aufzunehmen.

3. Eine soziale Gestaltung der Förderung vom Ankommen bis zum Abschluss

Bislang tritt für uns das Stipendium vor allem als Bewilligungsschreiben und monatliche Überweisung auf das eigene Konto in Erscheinung. Die Möglichkeiten sozialer Gestaltung, Vernetzung und Wertschätzung zwischen Stipendiengeber:innen, Stipendiat:innen, Kommissionen, Betreuer:innen usw. werden in keinster Weise abgebildet. Auf einer jährlichen Veranstaltung sollten neue Stipendiat:innen begrüßt und Absolvent:innen verabschiedet werden. Ein Alumni-Programm sollte darüber hinaus über Werdegänge informieren und langfristige Vernetzung schaffen. Wünschenswert wären auch regelmäßige Regionaltreffen, Summer Schools, Kongresse mit Raum für Vernetzung, Austausch und Präsentationen der eigenen Projekte.

4. Eine Plattform und Ressourcenzugang zur Organisation von Veranstaltungen

Wir Stipendiat:innen verfügen über unterschiedlichste Wissens- und Kompetenzprofile. Hier gibt es enormes Zuwachspotenzial für die Stipendiat:innen untereinander, sofern es ermöglicht wird, sich intensiv untereinander auszutauschen. Dazu bedarf es erneut Organisationsplattformen und einfacher Zugangsmöglichkeiten zu Ressourcen der jeweiligen Universitäten, mit denen wir solche Veranstaltungen organisieren können.

5. Beratungs- und Weiterbildungsangebote

Als Stipendiat*innen sind wir oft nur lose an die jeweiligen Universitäten angebunden. Bei Beratungs- oder Weiterbildungsbedarfen sind wir gleichzeitig von den jeweiligen Universitätsangeboten abhängig, die häufig nicht auf die Profile oder Bedarfe der Stipendiat:innen zugeschnitten sind. Hier wären Beratungs- und Weiterbildungsangebote wünschenswert, die sich direkt und exklusiv an die Stipendiat:innen richten. Auch die Ressourcen der Universitäten sollten den Stipendiat:innen einfacher zugänglich sein.

Abläufe und Organisatorisches

Der Bewerbungs- wie auch der Förderungsprozess der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt sindkritikwürdig: es mangelt an leichtzugänglichen Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten sowie an einem nachvollziehbaren und angemessenen Förderungsablauf, worunter letztlich auch die Arbeit an der Dissertation leidet. 

Für einfachere und klare Abläufe und Organisation fordern wir daher:

1. Höhere Sichtbarkeit des Stipendiums

Es gibt keine ausreichende Sichtbarkeit, um von dem Stipendium mitzubekommen. Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten sind schwer zu finden und nicht sehr umfangreich; Auskunft zu den Förderbedingungen fehlt bisher gänzlich. Diese wichtigen Informationen zu dem Stipendium sollten gebündelt, kompakt und leicht auffindbar sein, sodass man sich rechtzeitig – und ohne auf einen Hinweis der Betreuungsperson angewiesen zu sein – informieren kann. Dazu sollte das vorhandene Informationsangebot auf den Homepages der Universitäten verbessert werden. Außerdem sollten regelmäßige Informations- und Beratungsangebote auf der Website angeboten werden. Um eine breitere Masse über die Möglichkeit des Stipendiums zu informieren, wäre es zudem wünschenswert, einen E-Mail Reminder vor den Bewerbungsfristen an alle Masterstudierende zu versenden.

2. Längere Bedenkzeit

Die Bedenkzeit über die Annahme des Stipendiums beträgt nur zwei Wochen, bei anderen Promotionsstipendien hingegen drei bis vier Monate. Da man sich in der Regel bei mehreren Stipendien bewirbt und/oder noch in einem Arbeitsverhältnis befindet, fordern wir, die Bedenkzeit auf mindestens drei Monate zu erhöhen, um abwägen zu können, welches Stipendium man wählen möchte oder um einen Arbeitsvertrag fristgerecht aufzulösen.

3. Klarheit über Zwischenbericht

Es fehlt an klaren Richtlinien und Maßgaben für die Zwischenberichte. Neue Stipendiatinnen wissen weder, wann genau der Bericht abgegeben werden muss, noch was genau in diesem Bericht stehen soll. Informationen dazu sollten einfach online abrufbar sein. Ein Musterbeispiel wäre auch sinnvoll.

4. Arbeitszeitbegrenzung reduzieren

Momentan dürfen Stipendiat:innen 20 Stunden die Woche in einem wissenschaftlichen Bereich arbeiten und sechs Stunden in einem nicht-wissenschaftlichen Bereich. Wir fordern, dass die Arbeitszeitbegrenzung in einer nicht-wissenschaftlichen Tätigkeit auf 20 Stunden erhöht wird. Denn zum einen ist es kaum möglich, eine geregelte Anstellung mit nur sechs Stunden die Woche zu finden; zehn Stunden die Woche ist meistens die Untergrenze. Eine Reduzierung der Arbeitszeitbegrenzung würde insofern auch die Chance erhöhen, einer sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einzugehen, was die ohnehin prekäre Lage der Promotionsstipendiat:innen ungemein erleichtern würden. Zum anderen sind gerade Stipendiat:innen, die keiner Teilzeitbeschäftigung im wissenschaftlichen Bereich nachgehen, darauf angewiesen, berufliche Erfahrungen zu sammeln, die nach der Promotionszeit von Relevanz sein können. Da nicht alle Promotionsstipendiat:innen eine Karriere an einer Universität anstreben, sollte das mitgedacht werden.

Aufruf zur Unterstützung und Umsetzung

Sachsen-Anhalt wirbt schon länger mit dem Hashtag #moderndenken, mit Schlagworten wie ZUKUNFTSORT und allgemein damit, dass hier Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft in besonderem Maße gebündelt und gefördert werden. Das Land versteht sich als vielversprechender Innovationsstandort.

Dies sollte sich nach unserer Überzeugung gerade auch an einer exzellenten Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses bemessen lassen. Wir, die Stipendiat:innen der Graduiertenförderung, sollten das wissenschaftliche und künstlerische Aushängeschild dieses Landes sein. Wir sollten für unsere Arbeit wertgeschätzt, darin bestmöglich gefördert und unterstützt werden. All dies sollte sich entsprechend in der Graduiertenförderung so abbilden.

Die 15 Forderungen dieses Positionspapiers bilden dagegen ab, woran es der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt derzeit mangelt: in materieller und ideeller Hinsicht wird es heutigen Realanforderungen der Lebenshaltung und akademischer Praxis in keiner Weise gerecht. Hinsichtlich der Abläufe und Organisation des Förderprogramms und seines Stipendiums ist vieles umständlich und unklar geregelt. Nachwuchswissenschaftler:innen und Künstler:innen werden dadurch faktisch abgeschreckt und die meisten anderen Länder und Stiftungen können mit besseren Förderprogrammen aufwarten. Das gilt es sowohl in unserem als auch im Sinne des Landes Sachsen-Anhalt zu ändern. Sachsen-Anhalt kann ein Zukunfts- und Innovationsstandort sein, der für exzellenten wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs steht.

Wir rufen daher alle akademischen und politischen Akteur:innen des Landes Sachsen-Anhalt auf, sich mit unseren Forderungen zu solidarisieren und zu ihrer schnellen Umsetzung beizutragen.