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10. Dez 2024

Arbeit während des Studiums: Auch Studierende müssen Steuern bezahlen

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Das war eine meiner bittersten Erkenntnisse während meines Studiums: Steuern zahlen. Ich dachte immer, dass ein Studenten-Nebenjob irgendwie anders behandelt wird. Aber nein: Viele Studenten müssen ja Geld verdienen, um das Studium finanzieren zu können. Studentenjobs gibt es viele. Demnach können Studierende regelmäßig oder in den Semesterferien einer Arbeit nachgehen. Allerdings spielen in diesem Zusammenhang auch für uns Studierende Steuern eine große Rolle. Wie alle anderen Arbeitnehmer müssen auch wir Steuern abführen und eine Steuererklärung einreichen. Dennoch gibt es einige Unterschiede, die es zu beherzigen gilt.

Und da ich gerade sowieso Zahlen nachschlagen musste, will ich sie hier gleich mal sammeln und fixieren:

Was sollten Studenten hinsichtlich Steuern beachten?

Das Leben ist teuer – auch für Studierende. Nicht nur Studiengebühren, auch das WG-Zimmer und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Um sich das Studium und alle Ausgaben, die dazu gehören, leisten zu können, gehen die meisten Studenten einer Arbeit nach. Natürlich darf jeder Student so viel arbeiten, wie er kann und möchte. Allerdings sind nicht alle Zuverdienste steuer- und sozialversicherungsfrei. Hier gilt es, ein paar Richtlinien zu beachten. Wer sich unsicher ist, informiert sich am besten bei einem Steuerberater in der Nähe, um steuertechnisch auf der sicheren Seite zu sein.

Minijobs

Studenten, die einem Minijob nachgehen und monatlich nicht mehr als 538 Euro verdienen (Stand 2024), müssen sich nicht um die Steuern kümmern. Zwar fällt eine Lohnsteuer in Höhe von rund zwei Prozent des Einkommens an, doch diese entrichtet in der Regel der Arbeitgeber und führt die Pauschale an das Finanzamt ab. Sozialabgaben werden hingegen an die Minijobzentrale überwiesen. Bei weiteren Minijobs fallen Sozialabgaben an. Das Gesetz sieht jedoch einen Übergangsbereich für Studenten vor, der sich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro bewegt. Die Zuverdienste sind versicherungspflichtig, umfassen jedoch nur einen reduzierten Sozialversicherungsumfang. Somit zahlen Studenten zwar Steuern, jedoch nur einen Bruchteil, der üblich ist. Wir haben also Welpenschutz.

Hinweis: Studenten, die an die Zukunft denken, können laut Deutscher Rentenversicherung bis 3,6 Prozent ihres Einkommens für die Rente einzahlen lassen. Weitere Beiträge bezahlt ebenso der Arbeitgeber. Eine Befreiung davon ist möglich. Hierfür reicht ein formloser Antrag bei der Minijob-Zentrale aus.

Werkstudentenjobs

Wer als Student fest angestellt ist, muss – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – Steuern zahlen. Dazu zählen neben Kranken- und Pflege- auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei ist zwischen einem normalen Arbeitsvertrag und einem Werkstudentenvertrag zu unterscheiden. Letzterer kommt zustande, wenn Studenten für die Arbeit weniger als 20 Stunden in der Woche aufwenden. In diesem Rahmen können Studenten von dem sogenannten Werkstudentenprivileg profitieren. Dieser sieht vor, dass Studenten von den Sozialversicherungen befreit werden, weil die Zeit weniger für die Arbeit, sondern vermehrt für das Studium genutzt wird. Lediglich Beträge für die Rentenversicherung und studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen an.

Pflichtpraktikum

Für viele Studiengänge ist das Absolvieren von Praktika vorgeschrieben. Studenten, die diesen Pflichtpraktika nachgehen, sind unabhängig von der Entgelthöhe von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit. Auch für die Rentenversicherung gibt es eine Befreiung der Versicherungspflicht. Steuern fallen hingegen an, wenn der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro pro Jahr überschritten wird.

Tipp: Die Einnahmen durch BAföG oder andere öffentliche Mittel, z.B. durch ein Stipendium, sind steuerfrei. Kommt hingegen Geld durch Arbeit hinzu, sind steuerliche Abgaben nicht selten.

Studenten, die viel arbeiten und somit Einnahmen generieren, erhalten zudem weniger Unterstützung vom Staat. Wer sich dieser Tatsache bewusst ist, kann sorgenfrei einer Arbeit neben dem Studium nachgehen und sich alle Semester finanzieren.

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