Vorträge

Die Homepage für den 2. Thementag Migrationsrecht 2016 wird fortlaufend aktualisiert

DER INTEGRATIONSBEGRIFF IM SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN KONTEXT

Prof. Dr. Friedrich Heckmann

Prof. Dr. Friedrich Heckmann wird in seinem Vortrag eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Perspektive der Integrationsdebatte geben. Im Vordergrund wird dabei der Integrationsbegriff mit seinen Dimensionen der System- und Sozialintegration sowie die Frage der Notwendigkeit der Begriffsausformung unter Einbeziehung des aktuellen Diskussionsstandes in Deutschland stehen.
Prof. Dr. Friedrich Heckmann ist Professor für Soziologie an der Universität Bamberg (em.),Co-Leiter des europäischen forums für migrationsstudien (efms), Institut an der Universität Bamberg. Studium der Soziologie, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Münster, Kiel, Lawrence (USA) und Erlangen-Nürnberg.

Neueste Publikation: Integration von Migranten. Einwanderung und neue Nationenbildung. Wiesbaden 2015

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DAS INTEGRATIONSKONZEPT IM NATIONALEN MIGRATIONSRECHT

Dr. Johannes Eichenhofer, Universität Bielefeld

Mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1.1.2005 ist „Integration“ zu einem Rechtsbegriff und einer Staatsaufgabe geworden. Auf eine Definition des unbestimmten und daher für vielfältige Interpretationen anfälligen Begriffs wird dabei ausdrücklich verzichtet. Den Regelungen des mit „Integration“ überschriebenen 3. Kapitels des AufenthG lässt sich jedoch entnehmen, diese gelinge am besten durch „Fördern und Fordern“. Diesem Ansatz folgend kombiniert das AufenthG spezifische Integrationsanforderungen an die Zuwanderer (wie z.B. Sprachkenntnisse oder das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung) als Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit staatlichen Förderprogramme wie den Integrationskursen (§§ 43-44a AufenthG) oder berufsbezogenen Deutschsprachförderung (§ 45a AufenthG). Auch das kürzlich verabschiedete Integrationsgesetz folgt der Logik von Fördern und Fordern, indem es etwa fordernde Maßnahmen wie die Wohnsitzauflage (§ 12a AufenthG) mit den sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a AsylbLG kombiniert. Der Vortrag soll ausgehend vom Versuch einer Begriffsbestimmung unter Rückgriff auf die Sozialwissenschaften erörtern, welche Potentiale und Grenzen das (Migrations-) Recht zum Fördern und Fordern von Integrationsleistungen enthält und wie das Verhältnis von Fördern und Fordern alternativ zum geltenden Recht ausgestaltet werden könnte. Dabei soll insbesondere auch auf den Vorschlag eines Staatsziels „Vielfalt und Integration“ und das in der Rechtswissenschaft in ersten Ansätzen diskutierte Konzept eines „Integrationsverwaltungsrechts“ (Winfried Kluth) eingegangen werden.

Dr. Johannes Eichenhofer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Christoph Gusy (Uni Bielefeld) und hat zum Thema „Begriff und Konzept der Integration im Aufenthaltsgesetz“ promoviert. 

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INTEGRATION ALS DISKURSIVE SOZIALE PRAXIS

Dr. Carolin-Christine Eckardt

Dr. Carolin Eckardt thematisiert in ihrem Vortrag Integration als diskursive soziale Praxis. Am Beispiel von zurückliegenden und aktuellen gesellschaftlichen Debatten sollen zentrale Strukturen und Kontinuitäten des Integrationsdiskurses im deutschsprachigen Raum aufgezeigt werden. In die Diskussion einbezogen wird dabei auch das in den Sozialwissenschaften formulierte Konzept der „Integration in der postmigrantischen Gesellschaft“.