Eine Genossenschaft kann als wirtschaftliche Fortsetzung des Idealvereins gesehen werden. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammen schließen. Das allein unterscheidet die Genossenschaft aber noch nicht von anderen Unternehmungen wie Kapitalgesellschaften, Vereinen oder Personengesellschaften.
Das Besondere der Genossenschaft ist, dass sie einen sogenannten Förderzweck verfolgt. Darunter versteht man, dass die Genossenschaft die wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb fördert. Die Mitglieder der Genossenschaft sind daher zugleich auch Kunden, Lieferanten oder Arbeitnehmer der Genossenschaft.
Weiter sind Genossenschaften nach ihrem Idealbild streng demokratisch geprägt. Das zeigt sich besonders darin, dass das Stimmrecht des einzelnen Mitglieds unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme, egal, ob es mit 100 Euro oder 100.000 Euro an der Genossenschaft beteiligt ist.
In Deutschland ist die Genossenschaft als eingetragene Genossenschaft (e.G.) nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) normiert. Demnach besteht die eingetragene Genossenschaft aus mindestens 3 Mitgliedern, die sich nach § 1 GenG zu dem Zweck zusammenschließen, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb der Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange zu fördern.
Die Gründung und der Betrieb von Genossenschaften werden zudem verpflichtend durch einen Prüfverband begleitet, der sicherstellt, dass die Genossenschaft wirtschaftlich gesichert ist und nur solche Aufgaben wahrgenommen werden, die langfristig finanziert werden können. Diese Pflichtprüfung ist zwar mit Kosten verbunden, die bei anderen Rechtsformen nicht anfallen. Dafür tragen die Pflichtprüfungen aber zu einer betriebswirtschaftlich fundierten Leitung der Genossenschaft bei. Das kann die Genossenschaft auch für unternehmerische Laien attraktiv machen. Zudem zeichnen sich Genossenschaften durch eine verglichen mit anderen Rechtsformen geringe Insolvenzanfälligkeit aus.