Sie haben selbst eine zündende Idee für eine bürgerschaftliche Initiative und Sie haben auch schon erste Mitstreiter überzeugen können? Dann stellt sich die Frage der geeigneten Rechtsform.
Rechtsformen sind Unternehmenstypen, welche sich hinter Abkürzungen wie: e.G., e.V., AG, GmbH oder GmbH & Co. KG verbergen. Jede dieser Rechtsformen weist eigene Charakteristika hinsichtlich der Haftung, der Vertretung, der Geschäftsführung und der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung auf. Daraus ergeben sich für jede Rechtsform unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Haben Sie sich nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.) entschieden, geht es sodann an die gemeinsame Erarbeitung der Satzung. Die Satzung ist die Verfassung, quasi das Grundgesetz der Genossenschaft. Unterstützung können Sie dabei – wie bei allen Fragen rund um die Genossenschaft – von Genossenschaftsverbänden erhalten.
Größter Unterschied zu anderen Unternehmensgründungen wird sein, dass eine eingetragener Genossenschaft Mitglied in einem Genossenschaftsverband sein muss. Die Aufgaben des Genossenschaftsverbandes sind neben der Beratung auch die Gründungs- und Pflichtprüfung. Eingetragene Genossenschaften müssen sich nämlich bei Gründung und anschließend zumeist alle zwei Jahre einer Pflichtprüfung unterziehen.
Im letzten Schritt kann dann die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgen. Die Genossenschaftsregister werden bei dem für den Geschäftssitz zuständigen Amtsgericht geführt.
Vertiefende Informationen finden Sie beispielsweise auch auf der KfW Gründerplattform sowie auf den Seiten des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen und des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.