In diesem Aufsatz untersucht der Verfasser, inwieweit die Beteiligung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) an einer Kapital- oder Personengesellschaft als Holding nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) zulässig sein kann. Ein solches Modell könnte eine etwaige Unattraktivität der eingetragenen Genossenschaft für Investoren ausgleichen, indem der kapitalintensive Förderbetrieb an eine Betriebsgesellschaft ausgelagert wird, welche ihrerseits die Förderleistung den Mitgliedern der Genossenschaft anbietet. Untersucht werden die Rechtsformen GmbH, AG und KG. Außerdem wird auf die Möglichkeiten einer vertraglichen Übertragung ohne Kapitalbeteiligung der Genossenschaft eingegangen.