Nach unserer Folge zu den frei lizenzierten Bildungsressoucen ist bei uns eine wichtige Frage offen geblieben: Was muss ich bei der Nutzung von Inhalten anderer beachten, wenn diese nicht eindeutig als OER gekennzeichnet sind? In Folge 12 besprechen wir nun die wichtigsten Regelungen des Urheberrechtes. Hierbei klären wir zunächst, was das Urheberrecht überhaupt schützt, was alles unter “Werk” zu verstehen ist und was genau “nutzen” im rechtlichen Kontext bedeutet.
Wir haben es euch bereits in der Folge gesagt, wollen es aber an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Wir sind keine Juristinnen! Daher ist der beste Rat, den wir euch in dieser Folge geben können: Wenn ihr euch unsicher seid, was ihr wie nutzen dürft und was nicht, lest besser noch einmal nach! Folgend haben wir euch ein paar Webseiten zusammengestellt, auf denen ihr sicherlich Antworten auf all eure Fragen in Sonderfällen findet:
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantwortet sechs urheberrechtliche Fragen direkt aus der Praxis: Urheberrecht in der Schule: Das sollten Sie wissen – BMBF. Hier findet ihr auch eine umfangreiche Publikation, die alle Themen rund um das Urheberrecht in Schulen betrachtet: Urheberrecht in der Schule. Ein Überblick für Schulen und (angehende) Lehrkräfte. (bildung-forschung.digital).
- Schüler:innen für das geistige Eigentum anderer sensibilisieren? Klar! Mit dem Material von klicksafe: LH_Zusatzmodul_Urheberrecht_klicksafe.pdf
- Die bayerische Landeszentrale für neue Medien hat eine Broschüre zu allen Tipps und Tricks rund um das Urheberrecht herausgegeben: BLM – Broschüre Urheberrecht der BLM