bürgerschaftliche Partizipation: Infrastrukturgenossenschaften

bürgerschaftliche Partizipation: Infrastrukturgenossenschaften

ein Blog des FGZ am Standort Halle (Saale)

Von Kulturgenossenschaften zu den Rechtsformen: e.V., GmbH, KG, Stiftung oder e.G.?

In den letzten Monaten haben wir uns mit einer noch recht seltenen Genossenschaft befasst, nämlich der Kulturgenossenschaft. Es gibt sie seit 2012 in Kleinmachnow:

Passend dazu haben wir ein Policy Paper verfasst, welches die genossenschaftsrechtliche Zulässigkeit einer Kulturgenossenschaft im Hinblick auf die Förderzweckerreichung thematisiert.

Die Kultur wird uns auch weiter beschäftigen. Im April 2021 soll dann schließlich ein Workshop stattfinden. In diesem wird es um die Kulturförderung in der Landesverfassung und die Möglichkeiten eines Kulturfördergesetzes, wie es bislang nur im Land Nordrhein-Westfalen existiert, gehen.

Schließlich haben wir einen neuen Blog gestartet. Diesmal geht es darum, dass das Mittel der Rechtsformwahl für bürgerschaftliche Initiativen häufig der Verein oder die GmbH ist. Wir möchten untersuchen, inwieweit sich auch die eingetragene Genossenschaft für bürgerschaftliche oder bürgerschaftlich-kommunale Projekte eignet. Hierzu freuen wir uns auf Ihre Meinung!

In unserem aktuellen Policy Paper haben wir untersucht, ob sich eine eingetragene Genossenschaft als Holding an einem dritten Unternehmen beteiligen kann, um auf diesem Wege finanzstarke Investoren zu gewinnen.

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