Nutzerfreundliche Sprache


Beim Verfassen eines Verwaltungstextes sollte zunächst die Lesezielgruppe im Vordergrund stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, wer der Adressat ist und mit welcher Absicht dieser den vorliegenden Text liest.

Das Alter und vorhandene Bildungserfahrungen des Rezipienten spielen bei der Wahl einer geeigneten Sprachform durchaus eine Rolle. Eine besondere Aufmerksamkeit sollte ebenso dem Wissensstand des Adressaten (mögliche Vorkenntnisse) gewidmet sein.

Weil Verwaltungstexte vorrangig aus festen Gesetzmäßigkeiten und fachlichen Informationen bestehen, muss sichergestellt werden, dass bürokratische Formulierungen für den Rezipienten verständlich beschrieben werden. Von Fachtermini, die nicht ausreichend erklärt werden, ist deshalb abzusehen.

optimiertes Textbeispiel

Nutzerfreundliche Aufbereitung der Sprache_Optimierungsangebot Das gewählte Textbeispiel zeigt einen Ausschnitt aus dem Informationsblatt zur Immatrikulation eines Masterstudiengangs. Der Text ist in seiner Gesamtheit klar und verständlich formuliert und thematisiert gleich zu Beginn den wesentlichen Themenschwerpunkt. Der Rezipient weiß sofort, worum es geht und kann sich weiterführend die Wahlmöglichkeiten durchlesen. Fachtermini werden weitestgehend ausgelassen, bei einer unumgänglichen Anwendung erfolgt jedoch unmittelbar eine konkrete Erläuterung des jeweiligen Begriffs. In diesem Beispiel wird der Term „Numerus Clausus“ verständlich erklärt.

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