22. Feb 2023

Self-Hosted Google Fonts-Plugin einbinden gegen Abmahnungen

Verfasst von

Liebe Nutzer*innen,

bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts erfolgen bei Aufruf von Webseiten bzw. Blogs Übermittlungen von IP-Adressen, welche als personenbezogenes Datum gelten, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage an Google.

Eine solche Rechtsgrundlage kann nur die Einwilligung sein, welche in der Regel aber nicht vor der Übermittlung eingeholt wird. Damit liegt eine rechtswidrige Datenverarbeitung vor. Hintergründe findet man zum Beispiel in diesem Artikel: https://www.ra-plutte.de/lg-muenchen-dynamische-einbindung-google-web-fonts-ist-dsgvo/#google-fonts-cookie-banner

Um datenschutzkonform Webseiten & Blogs zu betreiben und Abmahnungen aufgrund der dynamischen Einbindung von Google Fonts zu vermeiden, empfiehlt das ITZ die Nutzung des Self-Hosted Google Fonts-Plugins.

Das Plugin sorgt dafür, dass Google-Fonts lokal eingebunden werden und damit kein Austausch zwischen Google und der jeweiligen Webseite mehr stattfindet. Das Plugin steht im Blogdienst zur Verfügung und muss allerdings durch Sie in Ihren Blogs manuell aktiviert werden.

Anleitung für Nutzer*innen:

  1. Loggen Sie sich in Ihren Blog ein.
  2. Klicken Sie im Dashboard auf den Menüpunkt „Plugins“.
  3. Suchen Sie das Plugin „Self-Hosted Google Fonts“. Dafür ist am Besten das Suche-Feld im oberen rechten Bildschirm zu verwenden.
  4. Aktivieren Sie das Plugin „Self-Hosted Google Fonts“ für Ihren Blog.

Mit der Aktivierung des Plugins müssen Sie es noch konfigurieren:

  1. Navigieren Sie dazu zu Einstellungen -> „Self-Hosted Google Fonts“. 
  2. Setzen Sie das Dropdown „Enable Processing“ auf „Yes,Enable“.
  3. Lassen Sie die restlichen Einstellungen unberührt und klicken Sie auf „Änderungen speichern“

Das Plugin ist nun aktiviert und konfiguriert. Ihr Blog bindet die verwendeten Fonts nun datenschutzkonform lokal ein.

Liebe Grüße,
Ihr ITZ-Blog-Team

 

Über Tim Gleichmann

Kommentare sind geschlossen.