Was du über Psychotherapie und Stimmtherapie wissen solltest

Du hast dein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen und strebst nun die Verbeamtung an? Doch neben der Freude auf eine sichere berufliche Zukunft tauchen bei vielen angehenden Lehrkräften auch Fragen zur gesundheitlichen Eignung auf. Besonders die Themen Psychotherapie und Stimmtherapie sorgen für Unsicherheit. Was bedeutet eine psychische Erkrankung für meine Chancen auf die Verbeamtung? Kann eine Stimmtherapie die Verbeamtung gefährden? In diesem Beitrag möchten wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Im Anschluss findest du noch ein Interview aus dem Jahr 2011, das noch etwas detaillierter aufklärt.
Verbeamtung und Gesundheit: Ein komplexes Zusammenspiel
Die Verbeamtung ist ein attraktiver Karriereweg, der mit zahlreichen Vorteilen verbunden ist. Doch um verbeamtet zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter auch die gesundheitliche Eignung. Die amtsärztliche Untersuchung dient dazu, deine Tauglichkeit für den öffentlichen Dienst zu prüfen.
Psychische Erkrankungen und Verbeamtung
Eine psychische Erkrankung stellt nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung dar. Vielmehr wird im Einzelfall geprüft, ob die Erkrankung die Erfüllung deiner dienstlichen Pflichten beeinträchtigt oder in Zukunft beeinträchtigen könnte. Eine erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie kann sogar positiv gewertet werden, da sie zeigt, dass du an deiner Genesung arbeitest und bereit bist, Verantwortung für deine Gesundheit zu übernehmen.
Wichtige Punkte, die bei der Bewertung berücksichtigt werden:
- Art der Erkrankung: Die Schwere und die Art der Erkrankung spielen eine entscheidende Rolle.
- Therapieverlauf: Eine erfolgreiche Therapie und eine stabile Remission sprechen für eine Verbeamtung.
- Prognose: Die Prognose für den weiteren Verlauf der Erkrankung ist ebenfalls von Bedeutung.
- Auswirkungen auf den Dienst: Die Frage, ob die Erkrankung deine Fähigkeit zur Erfüllung deiner dienstlichen Pflichten beeinträchtigt, steht im Mittelpunkt.
Stimmtherapie und Verbeamtung
Auch eine Stimmtherapie kann bei der Verbeamtung eine Rolle spielen. Hier ist allerdings Entwarnung angesagt: Erst, wenn es zu 95% wahrscheinlich ist, dass du vorzeitig und dauerhaft dienstunfähig wirst, ist die Verbeamtung gefährdet. Dies trifft so gut wie nie auf Stimmprobleme zu, da Stimme trainierbar ist! Risiken oder erfolgreiche Interventionen können nicht als negative Faktoren einbezogen werden.
Was du tun kannst
- Offenheit: Sprich offen mit deinen Ärz*tinnen bzw. Therapeut*innen über deine Pläne zur Verbeamtung.
- Dokumentation: Lass dir zum Abschluss einer Behandlung unbedingt einen ausführlichen Therapiebericht ausstellen. Dieser sollte den Behandlungsverlauf, den aktuellen Gesundheitszustand sowie eine Prognose enthalten.
- Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten kannst du dich an eine Rechtsanwält*in oder eine Gewerkschaft wenden.
Fazit
Eine psychische Erkrankung oder eine Stimmstörung muss nicht das Ende deiner Träume bedeuten. Mit einer offenen Kommunikation, einer konsequenten Therapie und einer guten Vorbereitung auf die amtsärztliche Untersuchung (Therapiebericht!) stehen deine Chancen auf eine Verbeamtung durchaus gut.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine umfassende Einschätzung deiner persönlichen Situation solltest du dich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden.