Geburtenregelung
Erik-Ernst Schwabach stellt sich schon 1930 gegen Natalisten, Moralapostel und Kirchenväter und
fordert Zugang zu Verhütungsmitteln und sicheren Abtreibungen.
Von Erik-Ernst Schwabach, in: Jg. 6, 1930, Nr. 24

[…] [D]er Bevölkerungspolitiker müßte zur Einsicht gelangt sein, daß die Tatsache einer
durchschnittlichen Arbeitslosenziffer von etwa 750000 Menschen und mehr in den letzten Jahren nicht eben dazu ermuntern kann, die Menschenproduktion besonders zu steigern. […] Bei einer Schuluntersuchung in Grünberg, einem schlesischen Landstädtchen, waren nach einer Meldung der Schlesischen Volkszeitung aus dem Mai 1928 von 4000 Kindern 17% unterernährt, 1,6% hochgradig unterernährt – wie erst in den Großstädten? Solche Zahlen können mich weder für einen
augenblicklichen Geburtenüberschuß, noch für dessen Qualität begeistern. Nun scheint mir aber, daß man sich bei der Diskussion über dieses Problem überhaupt über Dinge aufregt, die gar keine Aufregung verlohnen. In den Köpfen der Geburtenüberschuß-Fanatiker spukt das Kitschbild einer unnatürlichen Frau, die zwar ein schamloses Lotterleben führen will, sich aber um ihrer Behaglichkeit willen wehrt, dessen Folgen zu tragen und den Staat (wie die Juristen sagen) dolos um seine Kinder betrügt. Davon kann keine Rede sein: die Frauen haben in ihrer Majorität lieber Kinder als keine, lieber viele als wenige, und wenn sie darauf verzichten, so hat das seine sehr guten Gründe. […]

Wer jeden außerehelichen Verkehr als unsittlich ansieht und für seine eigene Person daraus die praktischen Konsequenzen zieht, ist vielleicht zu bedauern, weil er im Leben um viel Freude kommt, aber man darf ihm die Achtung nicht versagen, die jede Ueberzeugung beanspruchen darf. Für oder gegen die Abtreibung sollten sich einzig gravide Frauen entsprechend ihrer Überzeugung zu
entscheiden haben. Es soll gewiß den Priestern aller Religionsgemeinschaften unbenommen bleiben, mit sämtlichen ihnen kirchlich zur Verfügung stehenden Mitteln auf ihre Gläubigen einzuwirken, daß
sie sich allen sündhaften Tuns enthalten. Es ist aber ein völlig unmöglicher Zustand, wenn
Kirchenvertreter oder Privatpersonen den Staat bestimmen, ihren Glaubenssätzen oder ethischen Theorien zu Liebe Andersgläubigen Handlungen zu verbieten, durch die – entscheidender Punkt! –
dritten Personen kein Schaden erwächst.

Man kann sich freilich der tiefsten Rührung nicht erwehren, wenn man von den Sorgen und Ängsten der Gesetzgeber und ihrer Gewährsmänner um die Schwangeren liest, die durch einen Eingriff an ihrer Gesundheit Schaden nehmen könnten; man schreckt sogar vor jenen kleinen Übertreibungen nicht zurück, mit denen warnende Väter ihre Kinder vor den Folgen verbotener Früchte zu schrecken versuchen: man erzählt der aufhorchenden Menge, daß nach ärztlicher Schätzung in Deutschland jährlich 25000 Frauen an den Folgen krimineller Abtreibung sterben, während 1927 insgesamt 3126 Frauen im Kindbettfieber und 2955 nach Fehlgeburten starben, in welchen Zahlen auch die legalen Fehlgeburten und medizinisch approbierten Kindbettfieber enthalten sind. Dahingegen dürfte die gern unterschlagene Schätzung Bumms, daß jährlich etwa 400000 Aborte eingeleitet werden, zutreffen, wenn nicht noch zu niedrig gegriffen sein. Daß sich, wie hoch immer sie nun in Wahrheit sei, die Quote der infolge dieses Eingriffes Verstorbenen oder gesundheitlich Geschädigten wesentlich
verringern würde, wenn der künstliche Abort von Ärzten in Kliniken anstatt unter den denkbar ungünstigsten hygienischen Voraussetzungen von „weisen Frauen‘; Kurpfuschern oder von den Graviden selbst vorgenommen würde, erscheint unter der Voraussetzung, daß nicht die ganze Medizin samt ihrer Hygiene Schwindel ist, eigentlich als selbstverständlich. […]

Ich selbst nun bin wiederholt für völlige Freigabe des künstlichen Aborts bei Wahrung der Drei Monats-Grenze nach russischem Muster eingetreten. Es hat sich dort nämlich herausgestellt, daß keineswegs mehr Frauen die Abortkliniken aufsuchen als ehemals die Kurpfuscher, daß das Kurpfuschertum darum nahezu ausgerottet ist, daß ferner bei 50000 Aborten in Moskau kein Todesfall und keine nennenswerte Nacherkrankun eingetreten sind, und daß endlich der Geburtenüberschuß in USSR immer noch 3—31!/2 Millionen beträgt. Aber man wäre schon froh, wenn sich hier wenigstens das erreichen ließe, was in der Tschechoslowakei durchgesetzt wurde, nämlich, daß Tötung der Leibesfrucht durch einen Arzt straflos bleibt: bei medizinischer Indikation, bei Befruchtung durch Vergewaltigung, Schändung, strafbarem Mißbrauch einer Jugendlichen, vorauszusehender geistiger oder körperlicher Belastung, oder wenn eine Frau bereits drei Kinder oder fünfmal geboren hat, und die soziale Indikation gegeben ist. Aber selbst solche Verbesserungen wurden hierzulande mit dünnen Gründen und dicker Überzeugung abgelehnt; lieber einen Idioten in der Wiege als eine glückliche Frau im Klinikbett.

Nun sollte man zwar meinen, daß sie, die den Abort unter Strafe stellen, vor allen Dingen seine Ursachen bekämpfen, indem sie „moral restraint“ propagieren und die breite Masse in der Vorbeugungstechnik unterrichten (von besseren Mutterschutzgesetzen, besserer Säuglingsfürsorge […] und einer besseren Stellung der Unehelichen wollen wir hier nicht sprechen) — aber davon ist keine Rede. — Im Gegenteil! Man ist im Deutschen Reich nun einmal der Ansicht, daß nur ins Bett gehört, wer Kinder zeugen will; sonst soll man sich die Zeit anderswie vertreiben. Antikonzeptionsmittel dürfen also nur im Geheimen vertrieben werden, […] Lieber nimmt man hundert Geschlechtskranke in Kauf, als daß man auf ein Kind verzichtete; die Automaten mit Schutzmitteln, die vorwiegend in den Kasernen der Reichswehr und Schupo standen, wurden verboten und eingezogen — dabei wurden lediglich in öffentlichen Krankenhäusern 1927 35 822 Personen auf Lues und 41 805 auf Tripper behandelt. Es ist wahrhaftig kein Vergnügen in Deutschland über diese Themen zu schreiben; denn nirgendwo anders hat man das Gefühl, daß es so völlig im Wind verweht. […]
100 Jahre später – wie sicher sind Selbstbestimmungsrechte heute?
Was hier verharmlosend ironisch klingen soll, offenbart stattdessen die dahinterliegende
eugenische Denkweise, die so oft aufkommt, sobald über reproduktive Rechte diskutiert wird.
Während im darauffolgenden NS-Staat Zwangsabtreibungen bei als „lebensunwert“
eingestufem Leben durchgeführt wurden, galt die Behinderung eines Fötus in der BRD noch
bis Mitte der 1990er Jahre als eine der wenigen Voraussetzungen, unter denen Abtreibungen
toleriert wurden. Die bis heute geltende Reform, nach der Schwangerschaftsabbrüche lediglich
unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben, macht einen Abbruch aufgrund einer
Behinderung des Fötus rechtlich eigentlich unzulässig. In der Praxis werden solche
Schwangerschaftsabbrüche jedoch weiterhin durchgeführt, da davon ausgegangen wird, dass
die Behinderung des Fötus für die Eltern eine unzumutbare psychische Belastung darstellen
würde.
