4. Mai 2010
Evaluation: Technik
Großes Thema bei nicht webbasierten Systemen, aber teilweise auch bei diesen, ist das Handling. Wie wichtig eine einfache, schlichte Installation und Bedienbarkeit in der Schulpraxis ist, haben wir heute gerade von Frau Kersten vom Projekt EMU (LISA) gehört. Das wird allerdings hoffentlich bald eine Sorge von gestern sein, wenn Sie alle in der Praxis angekommen sind. Dennoch bleibt neben den Angaben der wichtigen technischen Grundbedingungen (Betriebssystem, Grafik- und Soundanforderungen etc.) folgendes auch im Kontext einer eher „inhaltlichen“ Analyse zu bedenken:
1. Welche Arten von Services gibt es? Gibt es zweckdienliche Hilfen, Anleitungen oder technischen Support für den E-Fall? Welche Formen der Kommunikation werden angeboten (Forum, PDF, Handbuch, Hotline…). Ganz wichtig: Was passiert, wenn das Betriebssystem veraltet ist? Gibt es dann ein kostenloses Update oder habe ich dann einfach Pech? Die Unterschiede zwischen statischen und dynamischen Systemen sind hier beachtenswert.
2. Wie ist die Handhabbarkeit (intuitive Benutzerführung) und der Aufwand der Installation/Bereitstellung bzw. Bedienung durch Laien oder Halblaien? Bietet die Navigation und Strukturierung einen guten Zugriff? Wie lässt sich das System ansonsten systematisch erschließen (Suchfunktion, Sitemap)
3. Welche Möglichkeiten zur individuellen Anpassung und behindertengerechten Bedienung gibt es?
4. Überaus wichtig sind die Möglichkeiten zur Ein- und Ausgabe von Content, die eine individuelle Arbeit erlauben, gleichzeitig aber auch eine „Weiterverarbeitung“.
5. Eher randständig sind meines Erachtens die visuelle Gestaltung (es sei denn, wir finden ganz große Sünder). Allerdings sollten Bild und Ton auf jeden Fall von ausreichender Qualität sein.
6. Schwierig ist sicherlich eine Kosten-Nutzen-Analyse, sollte aber zumindest in Form einer inhaltlichen Wertung in Relevanz zu den Kosten nicht ganz unterbleiben.
Kommentare und Ergänzungen sind ausdrücklich erwünscht!
Ich halte das gezeigte System für eine Krücke. Zunächst mal waren die abenteuerlichen Ausführungen zur Erstellung des Programms über Umwege nach Australien(?) nicht sehr Vertrauen erweckend. Da man sich wohl gegenseitig miteinander überworfen hat ist mir schleierhaft, wie die offensichtlich bestehenden Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Betriebssystemversionen kurzfristig beheben will. Da traut man ja sich kaum zu erwähnen, das es neben Windows auch noch andere Betriebssysteme gibt, die nicht nur ein Nischendasein fristen.
Mir scheint das Problem viel mehr mal wieder an den ewig gierenden Rechteverwertern zu liegen, die den Hals nicht vollbekommen können. Ich bin zwar kein Lehramtsstudent, kenne mich somit in der Praxis nicht genügend aus, könnte mir aber vorstellen, das der einfachste Zugang zu Filmmaterial der ist, eine DVD einzulegen. Das kann wohl noch am ehesten vom älteren Lehrerkollegium abgefordert werden.
Wenn das nicht möglich ist ohne die Gefahr, entlassen zu werden ist das ziemlicher Unsinn und weder Schülern noch Eltern glaubhaft zu vermitteln. Dazu gehört auch, das man mal im TV was mitschneidet und das den Schülern zeigen kann, egal ob Schulfernsehen, öffentlich-rechtlich oder privat.
Die Vorteile der digitalen Vorhaltung sind unbestritten, aber wenn so eine Festplatte mal kaputtgeht, sind halt auch gleich mal 1000 Filme erstmal nicht mehr verfügbar.
Trotz meiner Skepsis ist der eingeschlagene Weg sicher richtig und sollte weiter gegangen werden. Es sollten allerdings immer alle beteiligten Gruppen mitgenommen werden und nicht technischer Fortschritt angeboten werden nur weil er möglich ist.
An dem Emu System gibt es sicherlich einiges zu bemängeln. (etwa bereits genannte Probleme: Was ist wenn eine 500 GB Festplatte kaputt geht und es nicht nur am Controller liegt?) Dennoch halte ich das Emu Projekt sehr wertvoll in Bezug auf eine Weiterentwicklung und Verbreitung in Schulen. Bedenke ich wie oft wir Filme im Unterricht gesehen haben, sowohl in der eigenen Schulzeit als auch bei den SPÜ, so denke ich, dass mit Rechtsfragen immer noch sehr lax umgegangen. Ein solches Problem wäre dann leicht zu beheben.
Des weiteren frage ich mich, auch wenn das Abstrahlen von Streams von Youtube erlaubt ist, ist es genauso legal ganze Dokumentationen von Youtube abzuspielen ? Meines Erachtens gibt es keinen Unterschied zwischen solchen kompletten Streams und DVD’s/Videos. Zumal manche Sender eigene Channles auf Youtube installiert haben, auf denen man Dokus etc. ohne Probleme (auch in recht guter Qualität) abspielen kann.