Wir möchten hiermit auf eine Diskussionsveranstaltung der GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft) zur Arbeitszeiterfassung hinweisen. Sie findet am 09.11.2023 von 17:00-18:30 im Halleschen Saal, Universitätsring 5, über der Tulpe statt.
Zum Hintergrund: Wer aus der Privatwirtschaft oder von einer anderen Universität kam und an der MLU Halle-Wittenberg angefangen hat, auf einer Promotionsstelle oder als wissenschaftliche Mitarbeiter*in zu arbeiten, wird sich zunächst gewundert haben: Es werden keine Stundenzettel geführt bzw. eingereicht. Die Einhaltung bzw. Erfüllung der in den Arbeitsverträgen festgehaltenen Stunden bleibt Arbeitnehmer*innen selbst überlassen. Lediglich das technisch-administrative Personal stempelt sich ein und aus.
Für die einen bedeutete das eine große Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit, andere wiederum fragten sich, wie sie z. B. einen Freizeitausgleich beantragen oder eine erhöhte Mehrbelastung anzeigen sollten, wenn keine richtige Erfassung der Stunden stattfindet. Ab April wurde in einer aktualisierten Dienstvereinbarung der MLU zumindest festgehalten, dass das wissenschaftliche Personal alle Überstunden aufzeichnen und zum Monatsende einreichen soll (§ 9). Ob das nicht impliziert, dass alle Stunden in irgendeiner Weise aufgezeichnet werden müssen, sei dahingestellt.
Ob das auch in Zukunft “ausreichen” wird, wird sich zeigen. Denn im September veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die schriftliche Begründung für ihr Urteil, dass alle Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen und folgte darin dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Details sind wie immer etwas komplizierter. Deshalb weisen wir gerne auf die Veranstaltung der GEW am 9.11.2023 hin, in welcher Simon Pschorr das Urteil und seine Folgen für die Arbeit in der Wissenschaft einschätzen wird.