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Veranstaltungshinweis: Konsequenzen des BAG-Urteils für Hochschule und Forschung am 09.11.2023 von 17:00-18:30

Wir möchten hiermit auf eine Diskussionsveranstaltung der GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft) zur Arbeitszeiterfassung hinweisen. Sie findet am 09.11.2023 von 17:00-18:30 im Halleschen Saal, Universitätsring 5, über der Tulpe statt.

Zum Hintergrund: Wer aus der Privatwirtschaft oder von einer anderen Universität kam und an der MLU Halle-Wittenberg angefangen hat, auf einer Promotionsstelle oder als wissenschaftliche Mitarbeiter*in zu arbeiten, wird sich zunächst gewundert haben: Es werden keine Stundenzettel geführt bzw. eingereicht. Die Einhaltung bzw. Erfüllung der in den Arbeitsverträgen festgehaltenen Stunden bleibt Arbeitnehmer*innen selbst überlassen. Lediglich das technisch-administrative Personal stempelt sich ein und aus.

Für die einen bedeutete das eine große Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit, andere wiederum fragten sich, wie sie z. B. einen Freizeitausgleich beantragen oder eine erhöhte Mehrbelastung anzeigen sollten, wenn keine richtige Erfassung der Stunden stattfindet. Ab April wurde in einer aktualisierten Dienstvereinbarung der MLU zumindest festgehalten, dass das wissenschaftliche Personal alle Überstunden aufzeichnen und zum Monatsende einreichen soll (§ 9). Ob das nicht impliziert, dass alle Stunden in irgendeiner Weise aufgezeichnet werden müssen, sei dahingestellt.

Ob das auch in Zukunft “ausreichen” wird, wird sich zeigen. Denn im September veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die schriftliche Begründung für ihr Urteil, dass alle Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen und folgte darin dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Details sind wie immer etwas komplizierter. Deshalb weisen wir gerne auf die Veranstaltung der GEW am 9.11.2023 hin, in welcher Simon Pschorr das Urteil und seine Folgen für die Arbeit in der Wissenschaft einschätzen wird.

Veranstaltungshinweis: Diskussion zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZVG) 2.11.2023 17:00-19:00, Hallescher Saal

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat die letzten Monate wieder für viel Aufuhr gesorgt. Die Ampel-Regierung war in der Hochschulpolitik mit großen Versprechungen angetreten, immerhin stellt das Gesetz eines der wenigen Stellschrauben dar, mit der die Bundespolitik in die Gestaltung der Universitäten eingreifen kann. Der Entwurf von Angang Juni diesesn Jahres wurde allerdings von fast allen Seiten (Parteien, Betroffenen, Gewerkschaften, Professor*innen) kritisiert und kurze Zeit später wieder zurückgezogen. Hier hat die GEW eine Reihe von Informationen und Beratungsangeboten zu dem Gesetz zusammengestellt:

Eine dringend notwendige Reform des Gesetzes steht bis heute immer noch aus; an der prekären Lage vieler Promovierender und anderer befristet in der Wissenschaft Beschäftiger hat sich nicht viel geändert . Eine gute Seite hatte die enttäuschende Vorlage jedoch: An vielen Universitäten haben sich wieder mehr Betroffene zusammen geschlossen und sind aktiv geworden, um sich für eine “richtige” Überarbeitung des Gesetzes einzusetzen. Auch an der MLU bewegt sich hier einiges, wie die Aktionswoche im Sommer gezeigt hat, bei der wir auch dabei waren. Wer dann anfängt, in das Thema einzuarbeiten merkt aber schnell: Hier treffen teils sehr konträre Meinungen und auch Interessen aufeinander. Grund genug, die verschiedenen Lager anzuhören. Dazu weisen wir auf eine Diskussionsrunde der GEW Sachsen-Anhalt hin, die am 2.11.2023 von 17:00 bis 19:00 im Halleschen Saal, Universitätsring 5 stattfinden wird. Teilnehmen wird auch die Prorektorin für Personal- und Organisationsentwicklung der MLU, Frau Prof. Dr. Insa Theesfeld.