
Das in öffentlichen Diskussionen oft zitierte „Neutralitätsgebot“ für Lehrkräfte ist ein Mythos. Der Beutelsbacher Konsens, auf den sich diese Annahme häufig beruft, verpflichtet tatsächlich nicht zur Neutralität im Sinne einer Wertlosigkeit, sondern definiert vielmehr klare pädagogische Prinzipien für den Politikunterricht.
Hier die drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses im Wortlaut:
- Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne eigener politischer Meinungen „überrumpeln“ oder indoktrinieren. Ziel ist die eigene Urteilsbildung der Lernenden, nicht die Übernahme vorgefertigter Ansichten.
- Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Verschiedene Standpunkte sollen transparent gemacht und kritisch beleuchtet werden.
- Befähigung zur politischen Urteilsbildung: Der Unterricht muss Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren sowie selbstständig politische Urteile zu bilden.
Quelle: Hans-Georg Wehling (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele / Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173 – 184, hier S. 179f.
Werteorientierung statt Neutralität
Anstatt eines Neutralitätsgebots sind Lehrkräfte in Deutschland den Werten des Grundgesetzes verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie sich aktiv für die im Grundgesetz verankerten Prinzipien einsetzen. Dazu gehören insbesondere: Menschenrechte und Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Diese Verpflichtung impliziert, dass Lehrkräfte klar Position beziehen müssen, wenn es um die Verletzung grundlegender Werte geht. Sie sind nicht „neutral“ gegenüber:
- Rassismus und Diskriminierung
- Sexismus und Queerfeindlichkeit
- jeder Form von Menschenfeindlichkeit
Lehrkräfte haben die Aufgabe, junge Menschen zu mündigen, kritisch denkenden und verantwortungsbewussten Bürgern zu erziehen. Dies geschieht nicht durch Werteneutralität, sondern durch die Vermittlung und das Vorleben der grundlegenden demokratischen und humanistischen Werte unseres Grundgesetzes.