Internationales

Die MLU bietet fundierte Unterstützung und Orientierungsmöglichkeiten für Promovierende und Wissenschaftler*innen aus dem Ausland an, berät aber auch zu Fragen von Auslands- und Forschungaufenthalten Hallischer Wissenschaftler*innen. Als primärer Ansprechpartner unterstützt hierbei das International Office.

Neu in Deutschland, in Halle?

An der MLU promovieren

Auf der Seite des International Office finden Sie Informationen zu den ersten nötigen Schritten für eine Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Promovierende, die schon eine*n Betreuer*in haben, finden auf dieser Seite weitere notwendige Informationen. (mehr Informationen in der linken Spalte der verlinkten Seite)

Kontakt: Referent*in Internationale Forschung / Wissenschaftlermobilität
An der MLU forschen

Für Forschungsinteressierte aus dem Ausland hat das International Office eine Übersicht der Forschungsschwerpunkte, Fördermöglichkeiten und von weiteren wichtigen Informationen zusammengestellt.

Kontakt: Referent*in Internationale Forschung / Wissenschaftlermobilität

Wenn die Entscheidung für einen Forschungsaufenthalt / eine Gastdozentur an der MLU gefallen ist, zum einen: Herzlich Willkommen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg! Zum anderen, berücksichtigen Sie bitte wichtige Erstinformationen für internationale Wissenschaftler*innen, um Ihre Ankunft so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Die MLU unterstützt das Onboarding ebenfalls durch diverse Maßnahmen und Veranstaltungen.

Kontakt: Referent*in Internationale Wissenschaftler*innen Welcome / Incoming

Die Welt von Halle aus erkunden.

Auslandsaufenthalte während der Promotion

Internationale Mobilität mit dem Ziel eines Promotionsabschlusses im Ausland, ist eine Herausforderung, aber auch spannend und förderlich zugleich. Die Promotionszeit im Ausland zu verbringen, ermöglicht einen umfassenden Eindruck von der Wissenschaftskultur in einem anderen Land zu erhalten und bereichert die eigene Wissenschaftskarriere nachhaltig. Aber auch schon kürzere Auslandsaufenthalte während der Promotion ermöglichen wertvolle Erfahrungen. Informationen dazu hält das International Office bereit.

Kontakt: Referent*in Internationale Forschung / Wissenschaftlermobilität
Forschungsaufenthalt im Ausland

Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Lehre ist elementar in der Wissenschaft und ein nicht zu unterschätzender Gewinn für die Wissenschaftskarriere, aber auch für einen selbst. Informationen für Wissenschaftler*innen der Universität Halle zu Fördermöglichkeiten für Lehr- und Forschungsaufenthalte im Ausland sind hier vom International Office zusammen gestellt. Das International Office unterstützt auch bei der Antragsstellung von Fördermaßnahmen der Wissenschaftler*innenmobilität (z.B. Förderprogramme des Deutschen Akademischen Auslandsdiensts – DAAD).

Kontakt: Referent*in Internationale Forschung / Wissenschaftlermobilität

FAQ

Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz?

2007 verabschiedet, regelt dieses Gesetz, kurz WissZeitVG, befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft. Es begrenzt die Zeit der akademischen Ausbildung für wissenschaftliches und künstlerischer Personal auf zwölf Jahre und gilt an Hochschulen gleichermaßen wie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die 12-Jahres-Regel beruht auf der Tatsache, dass die wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen (Promotionsphase & Postdoc-Phase) maximal jeweils 6 Jahre dauern dürfen, für die Medizin maximal 9 Jahre. Mit der ursprünglichen Absicht zu schützen und mit Ablauf der zwölf Jahre ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen, erzeugt das WissZeitVG Druck auf Nachwuchswissenschaftler*innen und ist höchst komplex; novelliert wurde es in 2016.

Beschäftigungszeiten im Ausland dürfen gemäß Paragraf 2 Absatz 3 WissZeitVG nicht angerechnet werden. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Berechnung der Ersparniszeit (Zeiten, die übrig bleiben, wenn man nicht die vollen 6 Jahre für die Promotionsphase ausschöpft – nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 WissZeitVG). Hier gilt dann auch die Promotionszeit im Ausland, um zu ermitteln, um wie viel Ersparniszeit die Postdoc-Phase verlängert werden kann.

Was heißt Semesterwochenstunden?

Eine Vorlesungsstunde jede Woche über das ganze Semester bedeutet 1 SWS. Sie gibt also somit den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester an. Dabei ist die Anzahl der Vorlesungswochen je Semester bei den Berechnungen der Semesterwochenstunden (SWS) relevant. Mit der Vorlesungszeit im Sommersemester sind dies 14 Wochen und im Wintersemester 16, im Mittel also 15 Wochen – der Referenzpunkt. Mit 2 Stunden Vorlesung jede Woche das ganze Semester über ergibt das 2 SWS. Halbiert sich der Zeitraum (halbes Semester, nur ca. 7 Wochen), obwohl 2 Stunden gelehrt werden, ergibt sich ca. 15, also wieder 1 SWS. Bei einer Exkursion, die 3 Wochen dauert mit täglich 2 Stunden (Montag-Freitag), ergeben sich insgesamt 3×10 Stunden. Dies ergibt 30/15 = 2 SWS. Oder andersherum: 2 SWS entsprechen 30 Zeitstunden, was kompakt z. B. zwei Wochenendveranstaltungen sind.

Muss ich als Professor*in in Deutsch lehren? Bis wann muss ich die deutsche Sprache spätestens beherrschen?

In grundständigen Studiengängen sowie in den meisten Master-Studiengängen, so auch an der MLU, ist die Unterrichtssprache Deutsch. Wird der Karriereweg Professur in Deutschland beabsichtigt, sind Deutschkenntnisse unablässig. Das Lehrdeputat einer regulären Professur an der MLU ist mit 8 SWS ausgestattet. Die deutsche Sprache ist aber nicht nur Voraussetzung für die Lehrtätigkeit, sondern ermöglicht auch Zugang zu vielen anderen Aktivitäten an der Universität.

Zu Beginn und während der Promotion kann Englisch oftmals ausreichend sein. Sie ist Team- und Wissenschaftssprache, vor allen Dingen an vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und – insbesondere an den naturwissenschaftlichen – Instituten der Universität. Doch spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung auf eine Professur an einer Hochschule, wird die Bereitschaft und Befähigung zur Lehre auf Deutsch erwartet. Der Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse ist dann von großem Vorteil. Manche Ausschreibungen verweisen auf den Zeitpunkt der Zwischenevaluation (im dritten Jahr nach Dienstantritt bei Juniorprofessuren bzw. Tenure-Track-Professuren), zu dem spätestens die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachgewiesen werden müssen.


Links zu weiterführenden Informationen

Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD) – eine der bedeutendsten Förderorganisationen für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen

Einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten von Foschung in Deutschland für internationale Forscher*innen gibt es bei „Research in Germany“

Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland und weltweit 2023: Wissenschaft weltoffen kompakt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DHZW) und dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD)