Leibbücher

In jenen Büchern wurden die Leibeigenen, die zu einer Herrschaft gehörten, namentlich aufgezeichnet, womit der herrschaftliche Rechtsanspruch bewiesen wurde. Da jedoch nur die eigenen Leibeigenen erfasst wurden und nicht die anderer Leibherren und ebenso wenig die Freien, werden diese Verzeichnisse nur sehr selten zur Schätzung einer Gesamtbevölkerung benutzt, allerdings sind sie dafür eine wichtige Quelle in der Untersuchung der Vitalstruktur, denn Frauen und Kinder sind ebenfalls häufig angegeben. (Pfister 1994: 5).

 

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