Eheschließung
In der Frühen Neuzeit war das Recht zu Eheschließung in den ständischen Gesellschaften ein Privileg und somit an Regelungen gebunden. Diese waren kirchlich, staatlich und familiär. Ein Katalog von Inzestverboten wurde von der Kirche auferlegt. Ebenso wurde ein Mindestalter für eine Heirat festgelegt. Dennoch wurde eine Eheschließung genehmigt, wenn ein Paar die Willensstärke besaß und eine sexuelle Beziehung aufnahm. Voreheliche und eheliche Sexualität lassen sich erst eindeutig trennen seit der Durchsetzung eines rechtsverbindlichen Heiratsverfahrens und der schriftlichen Registrierung der Ehen.
Der Zeitpunkt einer Eheschließung wurde nach verschiedensten Kriterien gewählt. So gab es z.B. während der Fastenzeit kaum Hochzeiten oder in der Adventszeit. Aber ebenso spielten ökonomische Faktoren eine Rolle, denn auch zur Erntezeit gab es wenig Heiraten. In katholischen Gebieten wurde der Zeitpunkt einer Hochzeit eher nach kirchlichen Geboten ausgelegt, während in protestantischen Gebieten eher auf agrarische Faktoren Rücksicht genommen wird. (Pfister 1994: 24f.).