Zu Beginn einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung steht eine Hypothese, die in der geplanten Studie wissenschaftlich untersucht wird. Eine Hypothese behauptet die Beziehung zwischen mindestens zwei Variablen und muss sowohl empirisch als auch intersubjektiv gleich überprüfbar sein. Hypothesen sind klar definierte Aussagen,
- die nicht tautologisch (nicht sich selbst erklärend),
- widerspruchsfrei und
- falsifizierbar sein müssen und
- deren Geltungsbedingungen aufgezählt sind.
Bei der Überprüfung der Hypothesen gilt der Grundsatz der Falsifikation (Falsifikationsprinzip). Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass sich niemals allgemeingültig beweisen lässt, was wahr ist, wohl aber was nicht wahr bzw. falsch ist. Somit können Hypothesen nach abgeschlossener Untersuchung und entsprechenden Ergebnissen nicht als wahr, sondern lediglich als gültig bezeichnet werden. Die Gültigkeit bleibt so lange bestehen, bis sie durch weitere Untersuchungen/Überprüfungen widerlegt wurde.
Im Forschungsprozess findet das Falsifikationsprinzip seinen Ausdruck in der Formulierung einer Null- und Alternativhypothese (= Forschungshypothese). In der Alternativhypothese wird ein Zusammenhang zwischen zwei Sachverhalten angenommen. Als Null-Hypothese wird eine Aussage bezeichnet, die den Zusammenhang zwischen zwei Variablen verneint.