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14. Aug 2023

Information zur VBL

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Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse zur betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Somit auch ein mögliches Thema für wissenschaftlich Beschäftigte (Promovierende und PostDocs) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Doch es gibt einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Leistungen der VBL für wissenschaftlich Beschäftigte

Die VBL bietet grundsätzlich zwei Formen der Versicherung an: die Pflichtversicherung “VBLklassik” sowie die freiwillige Zusatzversicherung “VBLextra”.

Wissenschaftlich Beschäftigte haben regelmäßig befristete Arbeitsverträge und werden nur für kurze Zeiträume eingestellt. Dadurch besteht häufig keine Möglichkeit, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen und damit die VBLklassik zu nutzen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich unter gewissen Bedingungen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien zu lassen und die VBLextra in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil: bei der VBLextra ist keine Wartezeiterfüllung für den vollen Rentenbezug erforderlich.

Entscheidungshilfe (Quelle: VBLspezial 05 wissenschaftlich Beschäftigte Ost)

Weiterführende Informationen

Eine Entscheidungshilfe für befristet wissenschaftlich Beschäftigte und Ausführungen zu den Unterschieden zwischen VBLklassik und VBLextra finden Sie in der weiterführenden Broschüre.

Weitere Informationen können Sie auch der Webseite der VBL entnehmen.

Zudem können Sie sich bei dem International Office über „FindyourPension“, als Teil des VBL Projekts „Partnership for Researchers“, über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen informieren.

Information in English

There are two pension products for public sector employees: VBLklassik is the basic insurance you get when you start working in the public sector and meet the requirements and additionally there is VBLextra, which is a further voluntary insurance policy.

Scientific employees regularly have fixed-term employment contracts and are only hired for short periods. As a result, there is often no possibility of fulfilling the 60-month waiting period required to receive a pension (VBLklassik).

However, it is possible to be exempted from compulsory insurance with the VBL at the beginning of the employment relationship and to take advantage of the VBLextra. The advantage: with VBLextra, no waiting period is required for full pension entitlement.

More information can be found in a brochure of VBL and also at the website of the International Office.

Über Lydia Hohlstein

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