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Reform des Wahlrechts ab heute vor dem BVerfG

Innenpolitik, Politikwissenschaft

Ab dem heutigen Dienstag verhandelt des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die letztjährige Neufassung des bundesdeutschen Wahlrechts, das von SPD und Bündnis90/Grünen nach wie vor für verfassungswidrig gehalten wird. Konkret geht es um das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011, das damals von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Aufhebung des negativen Stimmgewichts beschlossen worden war.
Das Internetangebot der Tagesschau hat hier einige Hintergründe, in der gestrigen Süddeutschen kommentierte Heribert Prantl. Hier bietet die Süddeutsche Zeitung eine interaktive Grafik mit den Reformvorschlägen der einzelnen Parteien. Zugleich kann hier nachvollzogen werden, wie das Bundestagswahlergebnis von 2009 unter anderen Wahlsystemen (Mehrheitswahlsystem, Zehn-Prozent-Hürde, etc.) ausgesehen hätte. Auch die FAZ hat einige Artikel zum Thema, die WELT ebenfalls. Und hier findet sich die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema.

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Und noch einmal: Thema Überhangmandate

Innenpolitik

Interessante Projektion der Uni Erlangen: wenn in dieser Woche Bundestagswahl wäre, könnten unter Umständen bis zu 35 Überhangmandate entstehen (das wären mehr als fünf Prozent aller Abgeordneten, also Fraktionsstärke). Die Welt am Sonntag weiß mehr.

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Zitat des Tages (14. September 2011)

Bundestagswahl 2009, Innenpolitik

“Wenn Not am Mann ist, dann machen wir es auch selbst.”

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), über die stockenden Beratungen im Deutschen Bundestag über eine Wahlrechtsreform, die aufgrund eines BVG-Urteils bis Juni 2011 hätte erfolgen müssen. Quelle: Berliner Zeitung vom 14. September 2011.

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Noch einmal: Zur Reform des Wahlrechts

Bundestagswahl 2009, Innenpolitik

Das Echo ist deutlich: die Frankfurter Allgemeine berichtet von “verärgerten Karlsruher Richtern”, die “missachtet” werden, die Opposition spricht von “Staatskrise”, und die Süddeutsche Zeitung spricht von einer “Schande für das Parlament”.
Tatsache ist: mit Ablauf des Juni 2011 hat die Bundesrepublik kein gültiges Wahlrecht mehr. Dann ist der Zeitpunkt verstrichen, bis zu dem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 dem Gesetzgeber nahe gelegt hat, einen Gesetzesvorschlag zu verabschieden, der das so genannte negative Stimmgewicht verhindert und damit Überhangmandate wenn schon nicht verhindert, so doch deren Zahl begrenzt. SPIEGEL Online berichtet unter dem Titel “Der Stein der Weisen” von einem bislang nicht ausreichend berücksichtigten Ansatz. Was auf dem Spiel steht, erläutert die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hier.
Update, 25. Juni 2011: Die Koalition scheint sich auf ein neues, verfassungsgemäßes Wahlrecht verständigt zu haben.

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Wahlrechtsreform in Großbritannien gescheitert

Außenpolitik

Es war die große Hoffnung der Liberaldemokraten in Großbritannien: nach der Bildung einer gemeinsamen Koalition mit den Konservativen nach der Wahl vom Mai 2010 sollte in der letzten Woche ein Referendum zu weitreichenden Veränderungen im Wahlrecht führen. Zur Disposition sollte dabei vor allem das Mehrheitswahlrecht für das britische Unterhaus stehen, von dem die Liberaldemokraten besonders stark benachteiligt werden. Ein Beispiel: bei den Unterhauswahlen 2010 erhielten die LibDems 23 Prozent der Stimmen, kamen aber wahlrechtbedingt im Unterhaus nur auf weniger als neun Prozent der Sitze. Doch das Ergebnis des Referendums fiel anders aus als von den LibDems erwartet: knapp 70 Prozent der Bürger, die sich am Referendum beteiligten, sprachen sich für die Beibehaltung des aktuellen Wahlrechts aus. Damit dürfte es Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis erneut die Frage des Wahlrechts auf der politischen Agenda steht.
Parallel hat bei den Regionalwahlen in Schottland die Scottish National Party die absolute Mehrheit erzielen können. Eines der Ziele der Partei ist seit langem die Loslösung von Großbritannien. Es ist also gut möglich, dass es in Schottland in absehbarer Zeit ein Referendum über die Eigenständigkeit Schottlands geben wird. Die Frankfurter Allgemeine hat Hintergründe.

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Stühlerücken im EU-Parlament? BVerfG verhandelt über Wahlrechtsbeschwerde

Innenpolitik

Am morgigen Dienstag, den 3. Mai 2011, verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Wahlprüfungsbeschwerde des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim in Bezug auf die Europawahl 2009. Laut von Arnim benachteiligt das deutsche Wahlrecht bei EU-Wahlen Kleinparteien, und zwar vornehmlich aufgrund der 5-Prozent-Hürde. So müsste eine deutsche Partei, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen, mehr Stimmen sammeln als alle 24 Abgeordneten aus Estland, Malta, Slowenien und Zypern zusammen (was aber auch damit zu tun hat, dass die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland nicht strikt nach Bevölkerungsgröße geregelt ist). Der SPIEGEL orakelt in der heutigen Ausgabe bereits, dass die Klage aufgrund der “Detailliertheit, mit der sich die Richter laut der Verhandlungsgliederung der Sache widmen wollen” (S. 47), gute Aussichten auf Erfolg hat. Sollte die Fünf-Prozent-Hürde tatsächlich fallen (und für Kommunalwahlen haben die Karlsruher Richter sie bereits vor drei Jahren für ungültig erklärt), könnte es zu einem Stühlerücken im EU-Parlament kommen. So könnten CDU, SPD und Grüne – basierend auf dem Wahlergebnis von 2009 – jeweils zwei Sitze verlieren, die CSU und die FDP jeweils einen Sitz. Die Linkspartei würde ihre Abgeordnetenzahl stabil halten können. Zwei Sitze würden jedoch die Freien Wähler erhalten sowie die Republikaner, die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piratenpartei, die Rentnerpartei und die ÖDP jeweils einen Sitz.
Mehr Informationen finden Sie hier und hier.

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Neu erschienen: die APuZ zum Thema Parlamentarismus

Innenpolitik, Internet(z), Politikwissenschaft

Die politikwissenschaftliche Zeitschrift “Aus Politik und Geschichte” bietet in dieser Woche eine Ausgabe zum weiteren Gegenstandsbereich der Parlamentarismusforschung. So werden Wahlrecht und Wahlsystem der Bundesrepublik ebenso thematisiert wie das Westminster-Modell Großbritanniens, die Herausforderungen der Reformkommunikation und der Wahl-O-Mat.
Das Heft gibt es auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung auch online.

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Rettung für “Die Partei”??

Bundestagswahl 2009, Innenpolitik

Vergeblich hatte der ehemalige TITANIC-Chefredakteur Martin Sonneborn mit seiner PARTEI (Die “Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative”) darauf gehofft, an der diesjährigen Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen. Der Bundeswahlausschuss, der über die zur Wahl zugelassenen Parteien entscheidet, hatte der Partei mangelhafte Ernsthaftigkeit unterstellt.

Nun haben die PARTEI-Anhänger wenigstens bei den Wahlbeobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Gehör gefunden: In ihrem Bericht zur Wahl am 27. September 2009 empfiehlt die OSZE-Delegation eine Reform des deutschen Wahlrechts. Bislang gebe es keine messbaren Voraussetzungen für die Zulassung von Parteien. Zudem sei das aktuelle Verfahren nicht frei von Interessenkonflikten, weil Vertreter der etablierten Parteien in  eben jenem Bundeswahlausschuss über Mitbewerber entscheiden müssen, so die OSZE-Beobachter.

Der Blog Politik.Wissenschaft bleibt an der Sache dran.;)

Details zum OSZE-Bericht gibt es hier:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5529163/OSZE-fordert-Korrektur-des-deutschen-Wahlrechts.html

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