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12. Mrz 2010

Wem gehört ein Parlamentsmandat?

Verfasst von

In Berlin ist eine Diskussion darüber ausgebrochen, wem ein parlamentarisches Mandat gehört – dem Mandatsträger selbst oder der Partei, von der der Kandidat aufgestellt wurde?

Anlaß ist der in dieser Woche bekannt gewordene Wechsel des FDP-Politikers Rainer-Michael Lehmann zur SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Lehmann begründete diesen Schritt mit der „sozialen Kälte“ der FDP-Fraktion sowie dem „Angriff auf den Sozialstaat“ durch Vertreter seiner Partei. Der Berliner FDP-Chef Markus Löning fordert nun von Lehmann, sein Mandat zurückzugeben.

Schon im letzten Jahr wurde diese Frage diskutiert, nachdem es mehrfach zu Partei- und Fraktionswechseln innerhalb des Abgeordnetenhauses gekommen war.

Der SPD kommt der Übertritt gelegen, hat sie doch quasi zeitgleich mit Ralf Hillenberg einen Abgeordneten verloren. Hillenberg war früher Vorsitzender des Bauausschusses und soll von Aufträgen für sein Ingenieurbüro profitiert haben, die ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen über Jahre ohne Ausschreibung an das Büro vergeben haben soll. Hillenberg gehört dem Abgeordnetenhaus nunmehr als fraktionsloser Abgeordneter an; Forderungen seiner Partei, das Mandat niederzulegen, hat er zurückgewiesen. Der Vorsprung der rot-roten Mehrheit im Berliner Landesparlament beträgt damit nach wie vor zwei Stimmen.

Der Berliner Politikwissenschaftler und Parteienforscher Richard Stöss äußerte sich im Verlauf dieser Woche kritisch zur Causa Lehmann: „Politisch-moralisch ist so ein Wechsel ein großes Problem“, befand Stöss – schließlich werde ein Abgeordneter „immer in Zusammenhang mit einer Partei gewählt“. Er kritisierte, ein Wechsel während der Legislaturperiode sei „immer auch ein bisschen Wählertäuschung“. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting widersprach Stöss: das Grundgesetz und die Berliner Landesverfassung garantierten dem Abgeordneten ein freies Mandat. Der Verzicht auf die Gewissensfreiheit mache den Abgeordneten zur „Abstimmungsmaschine“, die zu vollziehen habe, was in der Fraktion als Meinung festgelegt worden sei. „Das ist nicht mein Verständnis von Verfassung“, sagte Körting.

Eine interessante Frage, die ganz zentrale politikwissenschaftliche Implikationen zeitigt: wem gehört ein Parlamentsmandat?

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Über Michael Kolkmann

36 Kommentare

  1. Soeren sagt:

    Vielleicht müsste man da auch noch unterscheiden, ob es sich um ein Mandat handelt, dass der Inhaber direkt im Wahlkreis gewonnen hat, oder ob er von seiner Partei auf eine Liste aufgestellt wurde und über diesen Weg ins Parlament eingezogen ist.

    Aber ungeachtet dessen sind die Ansichten des Herrn Stöss, für mich jedenfalls, gut nachvollziehbar, jedoch ist die Forderung des Berliner FDP-Chefs eindeutig überzogen. Die Wahrheit muss wohl irgendwo in der Mitte liegen.

    Rein rechtlich dürfte man einem Abgeordnetem wegen eines Fraktionswechsels das Mandat nicht entziehen, zumindest nicht allein aufgrund dieser Tatsache.

  2. Stefan sagt:

    Meine Meinung ist eindeutig: Mandate gehören nun einmal den Abgeordneten, denn sie sollen ja als „Volksvertreter“ im Sinne des Wählers die Entscheidungen treffen. Wenn man sagen würde, die Mandate gehörten der Partei, dann kann man ja auch gleich sagen, der Parteiapparat soll dem Abgeordneten gleich noch vorgeben, wie er abzustimmen hat (wobei so etwas wie Fraktionszwang trotzdem existiert, aber man ist ja nicht wirklich gezwungen, dem impliziten Zwang zu folgen).
    Was von Fraktionswechseln zu halten ist, bleibt dann aber noch eine andere Frage. Mir ist zum Beispiel schleierhaft, warum Herr Lehmann erst jetzt bemerkt, dass die FDP in sozialpolitischen Fragen eine gewisse „Kälte“ ausstrahlt. Die FDP hat seit Jahren eigentlich keinen großen Wandel in ihren sozialpolitischen Vorstellungen gezeigt – Wachstum und alles wird gut (bloß für wen?). Ich hoffe mal, dass die rot-rote Regierung bis zur nächsten Wahl durchhält und dann stabilere Mehrheiten herrschen.

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