12. Mrz 2010
Wem gehört ein Parlamentsmandat?
In Berlin ist eine Diskussion darüber ausgebrochen, wem ein parlamentarisches Mandat gehört – dem Mandatsträger selbst oder der Partei, von der der Kandidat aufgestellt wurde?
Anlaß ist der in dieser Woche bekannt gewordene Wechsel des FDP-Politikers Rainer-Michael Lehmann zur SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Lehmann begründete diesen Schritt mit der „sozialen Kälte“ der FDP-Fraktion sowie dem „Angriff auf den Sozialstaat“ durch Vertreter seiner Partei. Der Berliner FDP-Chef Markus Löning fordert nun von Lehmann, sein Mandat zurückzugeben.
Schon im letzten Jahr wurde diese Frage diskutiert, nachdem es mehrfach zu Partei- und Fraktionswechseln innerhalb des Abgeordnetenhauses gekommen war.
Der SPD kommt der Übertritt gelegen, hat sie doch quasi zeitgleich mit Ralf Hillenberg einen Abgeordneten verloren. Hillenberg war früher Vorsitzender des Bauausschusses und soll von Aufträgen für sein Ingenieurbüro profitiert haben, die ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen über Jahre ohne Ausschreibung an das Büro vergeben haben soll. Hillenberg gehört dem Abgeordnetenhaus nunmehr als fraktionsloser Abgeordneter an; Forderungen seiner Partei, das Mandat niederzulegen, hat er zurückgewiesen. Der Vorsprung der rot-roten Mehrheit im Berliner Landesparlament beträgt damit nach wie vor zwei Stimmen.
Der Berliner Politikwissenschaftler und Parteienforscher Richard Stöss äußerte sich im Verlauf dieser Woche kritisch zur Causa Lehmann: „Politisch-moralisch ist so ein Wechsel ein großes Problem“, befand Stöss – schließlich werde ein Abgeordneter „immer in Zusammenhang mit einer Partei gewählt“. Er kritisierte, ein Wechsel während der Legislaturperiode sei „immer auch ein bisschen Wählertäuschung“. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting widersprach Stöss: das Grundgesetz und die Berliner Landesverfassung garantierten dem Abgeordneten ein freies Mandat. Der Verzicht auf die Gewissensfreiheit mache den Abgeordneten zur „Abstimmungsmaschine“, die zu vollziehen habe, was in der Fraktion als Meinung festgelegt worden sei. „Das ist nicht mein Verständnis von Verfassung“, sagte Körting.
Eine interessante Frage, die ganz zentrale politikwissenschaftliche Implikationen zeitigt: wem gehört ein Parlamentsmandat?
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