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2. Mai 2011

Stühlerücken im EU-Parlament? BVerfG verhandelt über Wahlrechtsbeschwerde

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Am morgigen Dienstag, den 3. Mai 2011, verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Wahlprüfungsbeschwerde des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim in Bezug auf die Europawahl 2009. Laut von Arnim benachteiligt das deutsche Wahlrecht bei EU-Wahlen Kleinparteien, und zwar vornehmlich aufgrund der 5-Prozent-Hürde. So müsste eine deutsche Partei, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen, mehr Stimmen sammeln als alle 24 Abgeordneten aus Estland, Malta, Slowenien und Zypern zusammen (was aber auch damit zu tun hat, dass die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland nicht strikt nach Bevölkerungsgröße geregelt ist). Der SPIEGEL orakelt in der heutigen Ausgabe bereits, dass die Klage aufgrund der „Detailliertheit, mit der sich die Richter laut der Verhandlungsgliederung der Sache widmen wollen“ (S. 47), gute Aussichten auf Erfolg hat. Sollte die Fünf-Prozent-Hürde tatsächlich fallen (und für Kommunalwahlen haben die Karlsruher Richter sie bereits vor drei Jahren für ungültig erklärt), könnte es zu einem Stühlerücken im EU-Parlament kommen. So könnten CDU, SPD und Grüne – basierend auf dem Wahlergebnis von 2009 – jeweils zwei Sitze verlieren, die CSU und die FDP jeweils einen Sitz. Die Linkspartei würde ihre Abgeordnetenzahl stabil halten können. Zwei Sitze würden jedoch die Freien Wähler erhalten sowie die Republikaner, die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piratenpartei, die Rentnerpartei und die ÖDP jeweils einen Sitz.
Mehr Informationen finden Sie hier und hier.

Über Michael Kolkmann

4 Kommentare

  1. Soeren sagt:

    Die 5% Hürde ist für die Kommunalwahlen schon vom BVerfG gekippt worden. Möglicherweise fällt sie nun auch für die Europawahl (ob nun ganz oder teilweise, sei mal dahingestellt). Wenn das passiert, werden vielleicht die 5% Hürden für Landtags- und Bundestagswahlen mit Sicherheit auch nicht mehr auf Ewig bestehen bleiben. Jedoch wird sich das Gericht seiner Verantwortung bewusst sein, und „Weimarer Verhältnisse“ nicht befürworten. Dennoch bleibt es spannend!

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