Bis Juni 2011 hat das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag Zeit gegeben, das aktuell geltende Wahlrecht zu reformieren, um die Problematik der Überhangmandate zu entschärfen, oder besser: das negative Stimmgewicht (auch bekannt als inverser Erfolgswert) auszuschließen. So wäre es bei der Bundestagswahl von 2009 tendenziell möglich gewesen, eine parlamentarische Mehrheit zu erzielen, ohne dass sich diese […]