RSS-Feed abonnieren

Passwort vergessen?

v Anmelden

9. Nov 2011

Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig

Verfasst von

Das Urteil war erwartet worden, hatte sich das Bundesverfassungsgericht für die mündliche Verhandlung doch sehr viel Zeit genommen: heute hat es geurteilt, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungswidrig ist. Das heißt nun nicht, dass die jüngste Wahl von 2009 ungültig ist und eine Neuwahl erfolgen muss. Offen ist, ob das EU-Parlament neu zusammengesetzt werden muss: Nach Argumentation des Staatsrechtlers von Armin, der neben anderen die Klage eingereicht hatte, müssten insgesamt acht Abgeordnete, je zwei von CDU, SPD und Grünen, je einer von CSU und FDP, ihr Abgeordnetenmandat wieder abtreten. Für sie würden acht Vertreter kleinerer Parteien (zum Beispiel Rentnerpartei, Tierschutzpartei, Freie Wähler) nachrücken. Das Urteil fiel im Zweiten Senat knapp mit fünf zu drei Stimmen, zwei Richter gaben ein Sondervotum ab. Details zur Entscheidung finden Sie hier, hier und hier.
Update: In einem Gastkommentar für SPIEGEL Online beleuchtet der Hamburger Politikwissenschaftler Joachim Behnke die Konsequenzen des Urteils des Verfassungsgerichts für die bundesdeutsche Wahlrechtsdiskussion.

Über Michael Kolkmann

1 Kommentar

Kommentieren


Letzte Kommentare